Private E-Mails ablesen

Guten Tag,

wie ist die Rechtslage, wenn

„A“ das Passwort von „B“ findet und das Postfach von „B“
eine zeitlang hinterhältig abliest…

Vielen Dank für euer Feedback…

Grüße
sun*

Hi,

ich bin kein Jurist, denke aber das es strafbar ist.

Vermuteter Grund; die Emails sind nur für den Empfänger bestimmt.

Sorry, wenn ich daneben liege, ich möchte hier „keine Halbwahrheiten“ verbreiten.

Grüße
J

Könnte stimmen:

http://dejure.org/gesetze/StGB/202a.html

Levay

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