Hallo Zusammen,
Besteht die Möglichkeit, dass der Versicherer in den AVB festschreibt,
dass eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung automatisch erlischt,
wenn die Erwerbsunfähigkeit während der vereinbarten Wartezeit eintreten sollte?
Laut §11 (3) VVG muss die Kündigungsfrist „für beide Vertragsparteien gleich sein, sie darf nicht weniger als einen Monat …betragen.“
Mehr habe ich nicht gefunden. Aber es geht hier ja nicht um Kündiung sondern das Erlöschen des Vertrages.
Kann jemand helfen?
Gruß
Horst