Private Erwerbsunfähigkeitvers. erlischt in Wartezeit

Hallo Zusammen,

Besteht die Möglichkeit, dass der Versicherer in den AVB festschreibt,
dass eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung automatisch erlischt,
wenn die Erwerbsunfähigkeit während der vereinbarten Wartezeit eintreten sollte?

Laut §11 (3) VVG muss die Kündigungsfrist „für beide Vertragsparteien gleich sein, sie darf nicht weniger als einen Monat …betragen.“
Mehr habe ich nicht gefunden. Aber es geht hier ja nicht um Kündiung sondern das Erlöschen des Vertrages.

Kann jemand helfen?

Gruß
Horst

Hallo,

Besteht die Möglichkeit, dass der Versicherer in den AVB
festschreibt,
dass eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung automatisch
erlischt,
wenn die Erwerbsunfähigkeit während der vereinbarten Wartezeit
eintreten sollte?

ich sehe keinen Grund, warum dieser Passus unzulässig sein sollte.

Mehr habe ich nicht gefunden. Aber es geht hier ja nicht um Kündiung sondern das Erlöschen des Vertrages.

Eben.

Gruß

Nordlicht

Guten Tag Hörst,

um um was für eine Gesellschaft handelt es sich denn?

Danke.

Gruss

Harald Wesely

Ja, diese Vereinbarung ist zulässig.Es handelt sich  nicht um eine Kündigung, sondern um eine Vertragsbeendigung, die an eine bestimmte Bedingung geknüpft ist.

Hallo Horst,

leider habe ich keine Antwort fuer Dich.
Ich lebe seit 16 Jahren in Varna, Bulgarien, Ferienvilla Tanja.
Da bin ich nicht mehr auf dem Laufenden.

Hoffe fuer Dich, dass Du eine zufriedenstellende Antwort bekommst.

Dowischdane, Karl

Hallo,

Hallo Zusammen,

Besteht die Möglichkeit, dass der Versicherer in den AVB
festschreibt,
dass eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung automatisch
erlischt,
wenn die Erwerbsunfähigkeit während der vereinbarten Wartezeit
eintreten sollte?

Möglich ist dies. Man muss diesen Vertrag in dieser Form ja nicht unterschreiben.
Warum sollte man überhaupt eine Wartezeit vereinbaren?

Gruß Merger

Hallo und danke  für di Antworten.

Es handelt sich um die Generali.
Begründet ist die Warzezeit wohl mit den wenigen
Gesundheitsfragen.

Wäre es egal, ob die eingetretene Erwerbsunfähigkeit
befristet oder auf Dauer wäre?
Und was würde denn dann passieren, wenn man bei einem
solchen Vertrag die Beitragszahlung einstellt, bzw. die
Versicherung einfach beitragsfrei stellt. Würde sie im Fall der 
Fälle dennoch erlöschen?

Ein erneuter Abschluss einer solchen Versicherung wäre nach dem Erlöschen
wohl unmöglich oder?

Gruß

Die komischen Absätze waren nicht gewollt.