Hallo @ll … es gab in meinem Kollegenkreis eine interessante Diskussion, wo ich gerne Eure Meinung ( oder besser Wissen) hätte:
Ist es am Wochenende oder Abends erlaubt, auf einem leeren Supermarktparkplatz ( z.B. ALDI, LIDL, PLUS, NORMA, etc…), der nicht durch eine Schranke abgesperrt ist und der nicht über ein Schild die Benutzungszeiten regelt und den Hinweis enthält „Hier gilt die StVO“ private „Fahrstunden“ für Personen ohne Führerschein abzuhalten ?
Es wurde u.a. die Meinung vertreten, dass es sich um ein privates Gelände handelt und es somit rechtens wäre, solange sich der Besitzer ( Niederlassungsleiter etc…) nicht beschwert oder Anzeige erstattet.
Natürlich gab es auch die genau gegenteilige Meinung, das es sich, egal ob Parklatz oder nicht, um einen öffentlichen Verkehrgrund handelt und somit eine gültige Fahrerlaubnis vorliegen muss…
Es würde mich freuen, wenn jemand etwas Detailiertes hierzu wüsste.
Vielen Dank im voraus.
Gruss Kai G.