Private Fahrstunden auf Supermarktparkplatz

Hallo @ll … es gab in meinem Kollegenkreis eine interessante Diskussion, wo ich gerne Eure Meinung ( oder besser Wissen) hätte:

Ist es am Wochenende oder Abends erlaubt, auf einem leeren Supermarktparkplatz ( z.B. ALDI, LIDL, PLUS, NORMA, etc…), der nicht durch eine Schranke abgesperrt ist und der nicht über ein Schild die Benutzungszeiten regelt und den Hinweis enthält „Hier gilt die StVO“ private „Fahrstunden“ für Personen ohne Führerschein abzuhalten ?

Es wurde u.a. die Meinung vertreten, dass es sich um ein privates Gelände handelt und es somit rechtens wäre, solange sich der Besitzer ( Niederlassungsleiter etc…) nicht beschwert oder Anzeige erstattet.

Natürlich gab es auch die genau gegenteilige Meinung, das es sich, egal ob Parklatz oder nicht, um einen öffentlichen Verkehrgrund handelt und somit eine gültige Fahrerlaubnis vorliegen muss…

Es würde mich freuen, wenn jemand etwas Detailiertes hierzu wüsste.

Vielen Dank im voraus.

Gruss Kai G.

Hallo,

soweit ich weiß zählt das als öffentlicher Verkehrsraum in dem fahren ohne Führerschein nicht erlaubt ist. Andernfalls müsste die Zufahrt baulich verhindert werden (Schranke, Tor o.ä.).

Falls doch gefahren wird und die netten Freunde und Helfer das mitbekommen: http://bundesrecht.juris.de/stvg/__21

Gruß
Karl

Fahren OHNE Führerschein…
Hallo Kai,

solange die PARKPLÄTZE nicht durch Schranken oder Tore oder durch „Bewachung“ gegenüber dem öffentlichen Verkehrsraum „abgesichert“ sind,handelt es sich auch um selbigen und jeder der hier OHNE Fahrerlaubnis fährt,macht sich strafbar…

NUR wenn die Zufahrt zum Gelände durch Schranken,Tore oder Wachpersonal
„gesichert“ ist,handelt es sich um „Privates Gelände“,wo du im Prinzip selbst eine BOING 747 Fliegen könntest…

Solange der Parkplatz nicht durch eine Schranke o.ä. so abgesperrt ist, daß nur einen begrenzte Anzahl von Leuten (die mit Schlüssel oder Codekarte) Zugang haben, handelt es sich um öffentlichen Verkehrsraum. Hierdurch bedingt gelten alle Vorschriften der StVO, somit wäre es für den Fahrer Fahren ohne Fahrerlaubnis und der Halter, wenn er zudem vielleicht mit im Auto sitzt, wird ebenfalls wegen des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis bestraft.

Was mich hier noch interessieren würde: Hat ein Verstoß gegen Verkehrszeichen auf dem Parkplatz auch die selben Konsequenzen wie im „echten“ Verkehrsraum?

Auf unserem Supermarkt-Parkplatz stehen jede Menge Einbahnstraßen-Schilder, die gerne mal „übersehen“ werden - wenn nun ein Unfall passiert ist die Schuldfrage wohl klar, aber wenn nix passiert und man nur abkürzt (ohne jemanden zu behindern oder gefährden)… was kann einem da drohen?

Alle Schilder und alle Vorschriften gelten. Wenn also gegen Verkehrszeichen verstoßen wird, dann gibt es Konsequenzen nach dem Bußgeldkatalog. Verwarnungsgeld oder Anzeige.

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