Hallo!
Habe viel schon drüber gelesen, folgender Sachverhalt ist mir aber noch nicht ganz klar:
Eine Ehepaar hat sich für seine GbR den privaten PKW abgekauft und als gewillkürtes BV in die GbR übernommen.
Der Mann ist außerdem angestellt, was nichts mit der GbR zu tun hat.
Gelten die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte Mann (wurden bis jetzt in EinkommenSTerklärung als Werbungskosten mit 0,30€ angesetzt)als privat oder berufli. bedingt in Beziehung darauf, ob der PKW mindestens 10% berufl. genutzt wird.
Angenommen sie gelten als beruflich bedingt. Müsste dann für diese Fahrten auch, wie bei den privaten, UST berechnet werden?
Hoffentlich kann mir jemand darauf antworten!
Hallo,
Eine Ehepaar hat sich für seine GbR den privaten PKW abgekauft
und als gewillkürtes BV in die GbR übernommen.
hmmmmm., problematisch, da man sich nicht selbst etwas abkaufen kann.
Gelten die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte Mann (wurden bis
jetzt in EinkommenSTerklärung als Werbungskosten mit 0,30€
angesetzt)als privat oder berufli. bedingt in Beziehung
darauf, ob der PKW mindestens 10% berufl. genutzt wird.
Natürlich als privat, weil diese Fahrten nichts mit der gewerblichen Tätigkeit zu tun haben.
Angenommen sie gelten als beruflich bedingt. Müsste dann für
diese Fahrten auch, wie bei den privaten, UST berechnet
werden?
Im Gegenteil, die Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch errechnet sich ja eben aus der dadurch höheren privaten Nutzung.
Gruß
Lawrence
Hallo Lawrence! Vielen Dank für die schnelle Antwort!!!
Eine Ehepaar hat sich für seine GbR den privaten PKW abgekauft
und als gewillkürtes BV in die GbR übernommen.
hmmmmm., problematisch, da man sich nicht selbst etwas
abkaufen kann.
So problematisch? Darum ging es uns nämlich besonders! Es würde sich auch um einen marktüblichen Preis handeln.
Müsste dann der PKW ohne „Einskaufspreis“ in das BV übernommen werden? Geht denn das? Dann muss er vermutlich auch nicht abgeschrieben werden, oder?
Nochmal zum Verkaufsproblem: Da der Wagen dann im Besitz der GbR ist, verliert das Ehepaar als Privatmann und -frau an Besitz. Das muss doch entschädigt werden!
Noch eine Frage, zur Sicherheit:
Angenommen der PKW würde verkauft werden. In dem Einkaufspreis ist logischerweise keine MWST. enthalten, da er von privat verkauft wird. Muss dann trotzdem bei der Wertermittlung der privaten Nutzung auf den prozentualen Abschreibungsbetrag UST bezahlt werden?
Hallo,
So problematisch? Darum ging es uns nämlich besonders! Es
würde sich auch um einen marktüblichen Preis handeln.
Müsste dann der PKW ohne „Einskaufspreis“ in das BV übernommen
werden? Geht denn das? Dann muss er vermutlich auch nicht
abgeschrieben werden, oder?
entscheidend sind die Eigentumsverhältnisse vor und nach dem „Verkauf“.
War beispielsweise vorher der Mann Alleineigentümer, so kann er das Fahrzeug nur zu 50% an die GbR verkaufen, weil nur zu 50% eine andere Person (Ehefrau) an der GbR beteiligt ist.
Die anderen 50% wechseln nicht den Eigentümer, sondern verbleiben ja beim Mann.
Die GbR hat in diesem Sinne, nicht wie eine GmbH, eine eigene Rechtspersönlichkeit.
Nochmal zum Verkaufsproblem: Da der Wagen dann im Besitz der
GbR ist, verliert das Ehepaar als Privatmann und -frau an
Besitz. Das muss doch entschädigt werden!
Sinnvollerweise legt der Mann das Fahrzeug in die GbR ein und die Frau einen Geldbetrag oder andere Sachwerte in ähnlicher Höhe.
Noch eine Frage, zur Sicherheit:
Angenommen der PKW würde verkauft werden. In dem Einkaufspreis
ist logischerweise keine MWST. enthalten, da er von privat
verkauft wird. Muss dann trotzdem bei der Wertermittlung der
privaten Nutzung auf den prozentualen Abschreibungsbetrag UST
bezahlt werden?
ja, denn die GbR möchte ja sicher vom Finanzamt auch die Vorsteuer aus den laufenden Kfz-Kosten bekommen?!
Der ermittelte Privatanteil unterliegt mit 80% pauschal der Umsatzsteuer. 20% bleiben umsatzsteuerfrei.
Gruß
Lawrence
Hallo,
gewillkürtes BV
d.h. Nutzungsanteil zw. 10 und 50%? d.h. 1% Regelung ist nicht möglich (und wohl auch nicht gewollt, s. Überschrift Fahrtenbuch)
Der ermittelte Privatanteil unterliegt mit 80% pauschal der Umsatzsteuer. 20% bleiben umsatzsteuerfrei.
Das gilt doch wohl nur bei der 1% Regelung. Bei der Aufteilung nach tatsächlichen Kosten bleiben Kosten ohne Vorsteuer (sprich AfA, KfzSteuer, Versicherung) außen vor.
Gruß
SL
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Hallo Steuerlurch,
hast Recht!
Wer lesen kann ist eindeutig im Vorteil.
Gruß
Lawrence
Hallo Lawrence und Steuerlurch!
Danke für Eure Bemühungen.
Nochmal zum sicheren Verständniss: d.h. , dass für den privaten Anteil nur MWST gezahlt werden muss, bei dem vorher VST abgezogen wurde - sprich nicht für die AfA (in diesem speziellen Fall!).
Andere, döööfere Frage: Wo finde ich denn raus, wer der Besitzer ist? Im Fahrzeugschein?
Für privat ist uns das nämlich vollkommen „wurscht“, daher keine Ahnung.
Nochmal zum sicheren Verständniss: d.h. , dass für den
privaten Anteil nur MWST gezahlt werden muss, bei dem vorher
VST abgezogen wurde - sprich nicht für die AfA (in diesem
speziellen Fall!).
richtig
Andere, döööfere Frage: Wo finde ich denn raus, wer der
Besitzer ist? Im Fahrzeugschein?
Besitzer ist derjenige, der das Auto gerade fährt. Eigentümer ist meistens derjenige, der im Fahrzeugbrief eingetragen ist.
Für privat ist uns das nämlich vollkommen „wurscht“, daher
keine Ahnung.
??? wo ist jetzt das Problem?