Folgenden (Auszug) eines Artikels habe ich online gefunden:
„Bereits bei dem gegenwärtigen Steuersatz von 1 Prozent des Listenpreises einschließlich der Sonderausstattungen macht es für viele Arbeitnehmer und Selbständige keinen wirtschaftlichen Sinn, die private Nutzung ihres Dienst- oder Firmenwagen pauschal zu versteuern. Als Alternative bietet es sich an, ein Fahrtenbuch zu führen und nur die tatsächlich privat gefahrenen Kilometer zu versteuern.“
Was ist jetzt genau unter den privat gefahrenen Kilometern zu verstehen? Bisher arbeite ich in der Stadt, in der ich lebe (Entfernung ca. 4 Kilometer eine Fahrt) - nach meinem anstehenden Umzug werden es ca. 80 km einfache Strecke sein. Gilt der Weg zur Arbeitsstelle dann schon als privat und muß damit versteuert werden??? Oder wirklich nur die Kilometer, die ich vielleicht am Wochenende fahre.
Da ich im Vertrieb bin, ist es auch nicht unbedingt erforderlich, jeden Tag im Büro zu sein (ein Home-Office) ist aber nicht möglich.
Kann ich überhaupt von Pauschal auf Fahrtenbuch switchen, wenn ich im letzten Jahr pauschal versteuert habe???
Ist es evtl. sogar möglich, ganz auf Privatfahren zu verzichten. Diese Möglichkeit besteht, da ich und meine Freundin jeweils noch ein privaten Wagen besitzen.
Was ist jetzt genau unter den privat gefahrenen Kilometern zu
verstehen? Bisher arbeite ich in der Stadt, in der ich lebe
(Entfernung ca. 4 Kilometer eine Fahrt) - nach meinem
anstehenden Umzug werden es ca. 80 km einfache Strecke sein.
Gilt der Weg zur Arbeitsstelle dann schon als privat und muß
damit versteuert werden??? Oder wirklich nur die Kilometer,
die ich vielleicht am Wochenende fahre.
Ja, der steuerpflichtige Sachbezug beträgt:
0,01 (1%) x Bruttolistenpreis zzgl. Sonderausstattungen (pauschal)
ZUSÄTZLICH, wenn der Firmenwagen für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte zur Verfügung steht:
0,0003 (3 Promille) x Bruttolistenpreis (s.o.) PRO KILOMETER!!!
Beispiel: Dein Firmenwagen kostet brutto 30.000 EUR
–> 300 EUR jährlich (0,01 x 30.000)
720 EUR jährlich (0,0003 x 30.000 x 80 km)
Kann ich überhaupt von Pauschal auf Fahrtenbuch switchen, wenn
ich im letzten Jahr pauschal versteuert habe???
Ja! Aber nur zu Beginn eines Jahres! (FA informieren)
Ist es evtl. sogar möglich, ganz auf Privatfahren zu
verzichten. Diese Möglichkeit besteht, da ich und meine
Freundin jeweils noch ein privaten Wagen besitzen.
Musst du Dir individuell dann ausrechnen, was günstiger ist:
So versteuerst Du Deine 720+300= 1020 EUR zusätzlich.
0,0003 (3 Promille) x Bruttolistenpreis (s.o.) PRO
KILOMETER!!!
Beispiel: Dein Firmenwagen kostet brutto 30.000 EUR
–> 300 EUR jährlich (0,01 x 30.000)
720 EUR jährlich (0,0003 x 30.000 x 80 km)
Musst du Dir individuell dann ausrechnen, was günstiger ist:
So versteuerst Du Deine 720+300= 1020 EUR zusätzlich.
Bei der Berechnung aber nicht vergessen, dass dafür aber auch die Kilometerpauschale bei den Werbungskosten/ESt.-Erkl. angesetzt werden kann. Bei hoher km-Zahl lohnt sich u.U. auch das Eintragen eines Freibetrages in die Lohnsteuerkarte.
Gruß Sera
0,01 (1%) x Bruttolistenpreis zzgl. Sonderausstattungen
(pauschal)
ZUSÄTZLICH, wenn der Firmenwagen für Fahrten zwischen Wohnung
und Betriebsstätte zur Verfügung steht:
0,0003 (3 Promille) x Bruttolistenpreis (s.o.) PRO
KILOMETER!!!
Gilt das für die einfache Fahrt oder hin und zurück?
Beispiel: Dein Firmenwagen kostet brutto 30.000 EUR
–> 300 EUR jährlich (0,01 x 30.000)
720 EUR jährlich (0,0003 x 30.000 x 80 km)
Wieso jährlich? Das wäre dann fast schon gratis…
Meinst Du monatlich?
Kann ich überhaupt von Pauschal auf Fahrtenbuch switchen, wenn
ich im letzten Jahr pauschal versteuert habe???
Ja! Aber nur zu Beginn eines Jahres! (FA informieren)
Muß ich denn beim Fahrtenbuch die Wege von zu Hause zur Firma auch versteuern? Oder nur tatsächliche Privatfahrten?
Ist es evtl. sogar möglich, ganz auf Privatfahren zu
verzichten. Diese Möglichkeit besteht, da ich und meine
Freundin jeweils noch ein privaten Wagen besitzen.
Musst du Dir individuell dann ausrechnen, was günstiger ist:
So versteuerst Du Deine 720+300= 1020 EUR zusätzlich.
Wenn ich angebe, niemals privat zu fahren, kann ich dann auf ein Fahrtenbuch verzichten?
Bei der Berechnung aber nicht vergessen, dass dafür aber auch
die Kilometerpauschale bei den Werbungskosten/ESt.-Erkl.
angesetzt werden kann. Bei hoher km-Zahl lohnt sich u.U. auch
das Eintragen eines Freibetrages in die Lohnsteuerkarte.
Gruß Sera
In welchem Fall kann eine Pauschale angesetzt werden? Bei Pauschalversteuerung oder Fahrtenbuch oder beidem?
Wieso jährlich? Das wäre dann fast schon gratis…
Meinst Du monatlich?
Ja, natürlich monatlich, sorry.
Muß ich denn beim Fahrtenbuch die Wege von zu Hause zur Firma
auch versteuern? Oder nur tatsächliche Privatfahrten?
Nein AUCH die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte werden bei der Fahrtenbuchmethode besteuert:
Gesamtkosten des PKWs
------------------------ = Kosten / km
Jahresfahrleistung in km
Die Kosten je km werden malgenommen mit den gefahrenen km für die im Fahrtenbuch stehenden Privatfahrten UND mit den im Fahrtenbuch stehenden km zwischen Wohnung und BS und dies dann addiert und der LSt unterworfen.
Nochwas: Die Gesamtkosten werden Pauschaliert vom FA und sind NICHT die Kosten aus der BuFü deines Arbeitgebers. Sie setzen sich zusammen aus AfA und Betriebskosten (Benzin, Öl, Parkgebühren, Geragenmiete, Tüv/AU, Versicherung + KFZ-Steuer usw.
Wenn ich angebe, niemals privat zu fahren, kann ich dann auf
ein Fahrtenbuch verzichten?
Nö, soviel Vertrauen hat der Herr Eichel nicht in Dich.
In welchem Fall kann eine Pauschale angesetzt werden? Bei
Pauschalversteuerung oder Fahrtenbuch oder beidem?
Immer. Sogar wenn du die 80 km zu Fuß gehen würdest!
Welchen Betrag kann man jährlich ansetzen?
Mit dem eigenen PKW oder AUCH mit einem Firmenwagen immer und in der Höhe unbegrenzt für die ersten 10 km 36 Cent und für jeden weiteren km 40 Cent. Macht bei Dir 3,60 (0,36 *10) + 28 EUR (0,40*70) = 31,60 EUR für JEDEN ARBEITSTAG.