Habe gerade die Sendung Marktscheck SWR 20.06.2013 " Knöllchen für die Garage gesehen". Dem privatem Besitzer wurde von der Stadt auferlegt, sämtliche Utensilien aus der Garage zu entfernen, die nichts mit einem PKW zu tun haben. Außerdem erhielt er 500 € Strafe. Alles wurde gerichtlich bestätigt.
Mein Hausbesitzer hat auf der Rückseite 6 Garagen, die zum Teil von einer Firma auf einer anderen Straße als Lagerräume genutzt werden. Seit 30 Jahren bitte ich um eine leerwerdende Garage, nie eine bekommen.
Gibt es besonderes Recht für Firmen?
Kann ich dagegen angehen?
Kann mir jemand das Gesetz vermitteln?
Danke für jede Antwort.
Hallo,
Habe gerade die Sendung Marktscheck SWR 20.06.2013 " Knöllchen
für die Garage gesehen". Dem privatem Besitzer wurde von der
Stadt auferlegt, sämtliche Utensilien aus der Garage zu
entfernen, die nichts mit einem PKW zu tun haben. Außerdem
erhielt er 500 € Strafe. Alles wurde gerichtlich bestätigt.
Da würde mich mal die rechtliche Grundlage interessieren.
Was hast Du mitbekommen ausser, daß die Garagen geräumt werden müssen?
Und ist das auf andere Fälle zu übertragen?
Gruß
Jörg Zabel
Link zum Video
Hi,
hier gibt’s das Video zum Ansehen:
Knöllchen für die Garage
Link zum Video: http://swrmediathek.de/player.htm?show=d75e1da0-d9df…
Beschreibung:
Was steht nicht alles in so einer Garage herum: Fahrräder, Rasenmäher, Gartenmöbel und vieles mehr. Was viele nicht wissen: Das ist verboten und kann richtig teuer werden. Satte 500 Euro Bußgeld soll ein Garagenbesitzer zahlen. Aber so einfach will er sich nicht geschlagen geben.
Aus der Sendung: MARKTCHECK
Viele Grüße
Stefanie
Ich weiss zur eigentlichen Frage nicht viel. Aber selbst wenn das nicht rechtens ist und er die Garagen räumen muß, verpflichtet ihn nichts dazu, Dir eine zu vermieten. Und wenn Du dafür sorgst, daß die unrechtmäßige Nutzung beendet wird, wärst Du ohnehin die Letzte, die eine bekommen würde, glaube ich.
Hallo,
sehr interessant.
Vielen Dank
Gruß
Jörg Zabel
Hallo
Habe gerade die Sendung Marktscheck SWR 20.06.2013 " Knöllchen
für die Garage gesehen". Dem privatem Besitzer wurde von der
Stadt auferlegt, sämtliche Utensilien aus der Garage zu
entfernen, die nichts mit einem PKW zu tun haben. Außerdem
erhielt er 500 € Strafe. Alles wurde gerichtlich bestätigt.
Die rechtliche Basis war die Bauordnung. Diese liegt in der kommunalen Zuständigkeit.
Mein Hausbesitzer hat auf der Rückseite 6 Garagen, die zum
Teil von einer Firma auf einer anderen Straße als Lagerräume
genutzt werden. Seit 30 Jahren bitte ich um eine leerwerdende
Garage, nie eine bekommen.
Liegen diese Garagen denn in der selben Kommune oder steht dort der gleiche Inhalt in der Bauordnung?
Sind es denn überhaupt Garagen? Die Baugenehmigung könnte ja auch auf Abstellraum mit großer Tür lauten.
Gibt es besonderes Recht für Firmen?
So global gefragt… Ja. Beispielsweise das HGB.
Kann ich dagegen angehen?
Wogegen denn genau? Was steht denn in der Baugenehmigung? Was steht denn in der lokalen Bauordnung?
Kann mir jemand das Gesetz vermitteln?
Bauordnung
Das wurde doch im Beitrag erwähnt.
Danke für jede Antwort.
Bitte.
Selbst wenn es sich um _nicht bestimmungsgemäß verwendete_ Garagen handelt, bedeutet das noch lange nicht, dass Sie auf diesem Wege zu einer Garage kommen.
MfG Frank
Und wenn
Du dafür sorgst, daß die unrechtmäßige Nutzung beendet wird,
wärst Du ohnehin die Letzte, die eine bekommen würde, glaube
ich.
Ich würde meine Garage lieber leer stehen lassen!
In die Verlegenheit wirst Du nicht kommen, Du wirst dort nie eine haben.
Hallo
Die rechtliche Basis war die Bauordnung. Diese liegt in der
kommunalen Zuständigkeit.
Nein, nur deren Überwachung, und auch die nur bei kreisfreien Städten und großen Kreisstädten, die über eine eigene Bauaufsichtsbehörde verfügen.
Liegen diese Garagen denn in der selben Kommune oder steht
dort der gleiche Inhalt in der Bauordnung?
Bauordnungsrecht ist Landes recht, nicht kommunal.
Sind es denn überhaupt Garagen? Die Baugenehmigung könnte ja
auch auf Abstellraum mit großer Tür lauten.
Das wäre dumm, wenn man beabsichtigt, die Garagen evtl. doch mal ganz oder in Teilen als Garage zu benutzen. Außerdem könnte es mit dem Nachweis der notwendigen Stellplätze eng werden.
Wogegen denn genau? Was steht denn in der Baugenehmigung? Was
steht denn in der lokalen Bauordnung?
Ich vermute allmählich, du meinst den Bebauungsplan. Der ist Bau_planungs_recht und äußert sich allenfalls zur Anzahl der erforderlichen Garagen.
Kann mir jemand das Gesetz vermitteln?
Bauordnung
Das wurde doch im Beitrag erwähnt.
Man muss nicht alles glauben, was einem die Journalisten so auftischen, die berichten nämlich jeden Tag über was neues.
Maßgebend für die Nutzbarkeit einer Garage in Baden-Württemberg ist vorrangig die Garagenverordnung.
Und in der finde ich in § 14 II nichts, was in einer Kleingarage zu lagern verboten wäre außer einer Menge Kraftstoff, die bestimmte Grenzen übersteigt.
Gruß
s.
In die Verlegenheit wirst Du nicht kommen, Du wirst dort nie
eine haben.
Das weißt du woher?
In die Verlegenheit wirst Du nicht kommen, Du wirst dort nie
eine haben.Das weißt du woher?
Nehmen wir an, Du hättest Garagen. Die würdest Du verbotenerweise zweckentfremden. Ein Nachbar zeigt Dich an. Du bekommst ein Bußgeld aufgebrummt und darfst die Garagen nur noch zum Unterstellen von KFZ nutzen. Würdest Du ausgerechnet dem eine vermieten, der Dich angezeigt hat? Wohl eher nicht, oder?