Private Gegenstände am Arbeitsplatz

Hallo,

wie sieht es mit der Benutzung eigener Gegenstände am Arbeitsplatz aus? Was ist erlaubt, und gibt es irgendwo eine Grenze? (Selbstverständlich wird unterstellt, dass alle Gesetze, Normen, Sicherheitsvorschriften usw. eingehalten werden.)

Darf der Maurer seine eigene Kelle und der Koch seine eigenen Messer mitbringen? So was scheint durchaus üblich zu sein, vielleicht wird es an dem einen oder anderen Arbeitsplatz sogar erwartet…

Wie wäre es im nächsten Schritt mit einem privateigenen Laptop? (Natürlich unter Beachtung des Datenschutzes.)

Was könnte noch sein? Eine eigene Sitzgelegenheit, die aus gesundheitlichen Gründen im Büro benutzt werden soll.

Ich beginne jetzt zu übertreiben, aber ich suche die Grenze der Zulässigkeit. Eine bequeme Sitzgelegenheit im Pausenraum. Die Couch, die aus „der Kaffeekasse“ angeschafft wird, wäre die noch erlaubt?

Gibt es eine Grenze? Ist diese fließend? Ab wo könnte es bei den geschilderten fiktiven Situationen Probleme mit dem Arbeitgeber geben? Mit welchen rechtlichen Möglichkeiten könnten die Argumente von Arbeitgeber und Arbeitnehmern untermauert werden?

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,

die Grenze ist fließend.

Allerdings muss das auf Gegenseitigkeit beruhen. Der Arbeitgeber darf nicht verlangen, dass man sein privates Werkzeug zum Arbeiten mitbringt bzw. er muss das dann vergüten.

Einzige mir bekannte Ausnahme: Kleidung und Schuhe.

Köche bringen z.B. oft ihre eigenen Messer in die Küche mit, weil sie damit besser arbeiten können. Hat der Koch jedoch kein Messer, so muss ihm die Küche eines stellen.

Die Couch aus der Kaffeekasse ist mit dem Chef abzusprechen. Denn er hat das Hausrecht (und die Verantwortung wenn es rechtliche Probleme gibt).

Laptop ins Büro mitbringen wirft ganz viele Probleme auf: Wer ist für Lizenzen (Mail, Office, etc) zuständig? Wer ist für Viren haftbar? Das halte ich so ziemlich für ein no go!

Viele Grüße
Lumpi

Hallo,

Der
Arbeitgeber darf nicht verlangen, dass man sein privates
Werkzeug zum Arbeiten mitbringt bzw. er muss das dann
vergüten.

Naja, die meisten Friseure haben ihre eigenen Haarscheren - und diese werden i.d.R. NICHT vom AG bezahlt.

Grüße,
Tinchen

Hallo,

das kann schon sein. Aber wie geschrieben: Sollte eine Friseurin keine Schere besitzen oder ihre kaputt sein, so muss eigentlich der AG eine stellen.
Ich denke die meisten Friseurinnen haben Ihre eigene Schere, weil die vom Chef (dank Schwund…) tendenziell ein billiges Ding ist, das dann ziept und nicht gut in der Hand liegt.

Grüße
Lumpi

Hallo,

die Grenze ist fließend.

Schon klar.

Die Couch aus der Kaffeekasse ist mit dem Chef abzusprechen.
Denn er hat das Hausrecht (und die Verantwortung wenn es
rechtliche Probleme gibt).

Genau hier sehe ich auch den Knackpunkt. Welche rechtlichen Probleme könnte es geben? (Ich unterstelle, daß Pausenzeiten, Sicherheitsvorschriften usw. nicht verletzt sind/werden.) Und wie definiert sich das Hausrecht?

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,

BYOPC (Bring deinen eigenen PC mit) ist ein im Moment heiß diskutiertes Thema bei vielen großen Unternehmen, bei dem es noch keine abschließende einfache Standardlösung gibt. Aber es wird durchaus gemacht. Gerne im Zusammenspiel mit Terminalserver-Lösungen oder virtuellen Maschinene, so dass berufliche und private Nutzung streng getrennt sind, weil das Gerät für die berufliche Nutzung nur als dummes Terminal fungiert, oder hierzu eine eigene virtuelle Maschine verwendet wird.

Ansonste gilt bei allen Elekrogeräten, dass auch private Geräte elektrisch sicher sein müssen, und deshalb den entsprechenden Überprüfungen unterfallen. Auch alle sonstigen Anforderungen an ein ansonsten vom Arbeitgeber gestelltes Arbeitsmittel müssen durch privat eingebrachte Gegenstände erfüllt sein, also z.B. Beachtung des Brandschutzes, Verbot gefährlicher Stoffe, …

In Absprache ist viel machbar, wenn beide Seiten guten Willens sind. D.h. der schickere Schreibtischstuhl aus privaten Beständen kann mitgebracht werden, wenn er so sicher wie ein gestellter Stuhl ist, und der AG nicht angesichts des pinken Bezugs gleich in Ohnmacht fällt :wink: Verlangen kann der AG diesbezüglich aber nicht viel.

Gruß vom Wiz

Hallo,

Verlangen kann der AG
diesbezüglich aber nicht viel.

Meinst Du hier wirklich den AG oder den AN? Dein Text wäre für mich mit „AN“ schlüssiger.

Gruß
Jörg Zabel

Ich gebe Lumpi da Recht. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer die Arbeitswerkzeuge zur Verfügung stellten. Sollte der Arbeitnehmer eigene Arbeitswerkzeuge besitzen und diese bevorzugen, kann er, nach Absprache mit dem Vorgesetzten, diese nutzen.
Das Friseur-Beispiel ist dabei sehr treffend, finde ich.

Ich selbst hatte so eine ähnliche Situation auch bereits. Aufgrund von Rückenproblemen empfahl mir mein Arzt einen besonderen Schreibtischstuhl.
Da mein Chef sehr streng ist und selten Ausnahmen dieser Art genehmigt, habe ich mich vorher aus eingehend informiert indem ich ein Seminar für Arbeitsrecht besucht habe.
Darauffolgend hatte ich ein eingehendes Gespräch mit meinem Vorgesetzten. Und ich konnte ihn wirklich Dank schlüssiger Argumente überzeugen.
Falls jemand also speziellere arbeitsrechtliche Probleme hat, kann ich ihm nur das Seminar Arbeitsrecht von den Forum Fachseminaren (http://www.forum-fachseminare.de/seminar-arbeitsrech…) empfehlen.

Viele Grüße, Nadine