Hallo,
wie sieht es mit der Benutzung eigener Gegenstände am Arbeitsplatz aus? Was ist erlaubt, und gibt es irgendwo eine Grenze? (Selbstverständlich wird unterstellt, dass alle Gesetze, Normen, Sicherheitsvorschriften usw. eingehalten werden.)
Darf der Maurer seine eigene Kelle und der Koch seine eigenen Messer mitbringen? So was scheint durchaus üblich zu sein, vielleicht wird es an dem einen oder anderen Arbeitsplatz sogar erwartet…
Wie wäre es im nächsten Schritt mit einem privateigenen Laptop? (Natürlich unter Beachtung des Datenschutzes.)
Was könnte noch sein? Eine eigene Sitzgelegenheit, die aus gesundheitlichen Gründen im Büro benutzt werden soll.
Ich beginne jetzt zu übertreiben, aber ich suche die Grenze der Zulässigkeit. Eine bequeme Sitzgelegenheit im Pausenraum. Die Couch, die aus „der Kaffeekasse“ angeschafft wird, wäre die noch erlaubt?
Gibt es eine Grenze? Ist diese fließend? Ab wo könnte es bei den geschilderten fiktiven Situationen Probleme mit dem Arbeitgeber geben? Mit welchen rechtlichen Möglichkeiten könnten die Argumente von Arbeitgeber und Arbeitnehmern untermauert werden?
Gruß
Jörg Zabel