Folgende Frage:
Ist es erlaubt im gemeinschaftlich genutzen Wäschekeller eines Mietshauses (mit Eigentumparteien) Gegenstände aufzubewahren, die eigentlich in den eigenen Kellerraum gehören?
Normalerweise ist ein Wäschekeller zum waschen und trocknen der Wäsche gedacht, jedoch werden in diesem Szenario nicht nur die Waschgeräte/-utensilien hier aufbewahrt, sondern zig Sachen die eigentlich in den für alle Parteien vorhandenen privaten Kellerraum gehören (z.B. defekte Kühlschränke, Gartenzeugs was nicht vom Hausmeister ist, kaputte Wäscheständer, aufgebaute Weihnachtsbäume etc.). Dies würde auch für weitere allgemeine Kellerräume wie den Kellerflur und die Vorräume der Waschküchen betreffen.
Kann man hierfür einen allgemeinen (neutralen) Aushang machen?
Wie formuliert man das am besten.