Private Haftpflicht

Hallo,
sind in Privaten Haftpflichtversicherungen auch Schäden mitversichert, die dem Versicherungsnehmer entstanden sind, weil der Schadensverursacher insolvent und unversichert ist?

Dank und Gruß!
Franz

hallo franz,

schau am besten in deinem vertrag nach, da steht alles beschrieben, was versichert ist.
da es bei der privathaftpflicht von vertrag zu vertrag, von versicherung zu versicherung alle möglichen unterschiede gibt, kann dir auf deine frage niemand eine „allgemeingültige antwort“ geben.

es gibt versicherungen, die auch eine zahlungsunfähgikeit eines schädigers abdecken, wenn dieser nicht versichert ist (z.b. kfz-haftpflicht - ob das aber für insolvenz gilt?) i.a. sind derlei passagen bei einer prviathaftpflicht aber nicht eingeschlossen.

saludos, borito

hallo franz,

schau am besten in deinem vertrag nach, da steht alles
beschrieben, was versichert ist.

Hi,
das Zauberwort heisst hier Schadenersatzausfalldeckung.

Gruß Keki

Hallo,

auch von mir die Empfehlung: erst einmal in den Vertrag schauen. Steht dort etwas von Schadensausfalldeckung, Forderungsausfalldeckung oder ähnliches, dann sind solche Fälle auch bei Insolvenz mitversichert.
Aber das Kleingedruckte lesen. Meist ist ein Schwellenwert vorgesehen, ab dem geleistet wird. Das sind oft 2.500 €. Außerdem bekommt man den Schaden erst nach Erwirkung eines vollstreckbaren Titels gegen den Schädiger. Das verursacht Kosten, die wohl nicht von der PHV gedeckt sind. Deshalb auch hier der Grundsatz, gutes Geld nicht schlechtem hinterher werfen.

Gruß Woko

Sehr geehrter Franz,

die beschriebene Möglichkeit wird in der Regel über den Baustein Forderungsausfall (auch Forderungsausfall-Deckung) abgedeckt.

Unter Forderungsausfall versteht man in der Privat-Haftpflichtversicherung die Absicherung eigener Schadenersatzanforderungen, für den Fall dass der Schuldige nicht zahlen kann.

Dies kann z. B. der Fall sein, wenn der Schadenverursacher keine Privat-Haftpflichtversicherung hat und für den Schaden auch nicht anderweitig aufkommen kann. Dies ist schnell passiert, da nur etwa 70% der Bevölkerung eine Privat-Haftpflichtversicherung haben.

Diesen Forderungsausfall, oder auch Ausfalldeckung genannt, kann man gegen Zuschlag in die Privat-Haftpflichtversicherung einschließen. Teilweise ist dieser auch schon beitragsfrei mitversichert.

Empfehlung: Der Einschluss für Schäden durch Forderungsausfall sollte immer mit eingeschlossen sein.

Mit freundlichem Gruß
Rainer Epbinder
Astral Versicherungsmakler

Meist ist ein Schwellenwert
vorgesehen, ab dem geleistet wird. Das sind oft 2.500 €.

Oder auch weniger :wink:

Außerdem bekommt man den Schaden erst nach Erwirkung eines
vollstreckbaren Titels gegen den Schädiger. Das verursacht
Kosten, die wohl nicht von der PHV gedeckt sind.

Bei uns sind die Kosten für die Erlangung des Titels mitversichert.

Meine Empfehlung: In den Versicherungsschein schauen oder betreuende Agentur anrufen.

Gruß Keki