Private Haftpflicht des Mieters zahlt fast nichts

Wir nehmen mal an Mieter M hat eine Haftplicht. Durch Unachtsamkeit geht die Zimmertüre kaputt. Der M gibt das an seine Versicherung - die schrieb dem VM wir machen das!!. Aber will Fotos. Auf denen wäre der erhebliche Schaden zu sehen. Aber auch ein kaum sichtbarer Schaden an der oberen Ecke. Die VS bekommt einen Kostenvoranschlag vom VM über 650€ der Schaden sei nicht zu reparieren. Die Türe wäre 1,04m breit und Einzelanfertigung. Die VS wolle nur 150€ zahlen. mit Hinweis auf einen kaum sichtbaren Vorschaden und das Alter der Türe 45Jahre aber im sonst besten Zustand Wen müsste unser VerM verklagen - den M oder seine H VS um den Schaden bezahlt zu bekommen. Hätte ich gern gewusst - was meint Ihr.

Da gibt es ja keine 2 Meinungen.
Wer ist Vertragspartner des Vermieters ? Der Mieter.
Mieter haftet für Schäden. Ihn müsste man verklagen.

Aber, seinen Haftpflicht-VS vertritt ihn vor Gericht und wird die Klage (wenn unbegründet oder in der Höhe unbegründet) abweisen lassen.

Noch einmal zur Haftungshöhe:
Grundsätzlich gilt es muss der Zustand vor dem Schaden wieder hergestellt werden. Wenn Vorschäden, dann erfolgt ein Abzug, denn den hätte der Vermieter ja auf eigene Kosten beheben lassen müssen. Hinzu kommt das Alter, also wie lange leben Türen und wann wären sie sowieso zu ersetzen.
Ca. 1/4 erscheint mit jetzt nicht völlig ungewöhnlich für eine 45 Jahre alte Tür .

MfG
duck313

2 Like

Ich fürchte das leider auch, dass der Zustand vor dem Schaden keine Rolle spielt - und eine Tür die für 100 Jahre gebaut war im perfekten Zustand war aber trotzdem wertlos gesprochen wird - ein Hineingefallener Schrank macht ein Loch von 25x25 cm und eine kaum sichtbare schadhafte Ecke an der Türe von 10x10x5 mm gibt den Ausschlag.
Vermieter sind leider die Prügelknaben der Politik.

hi,

hatte schon 45% ihrer Lebenszeit hinter sich.
und war eben nicht in perfektem Zustand.

Ein PKW der für 10 Jahre gebaut war, einen ganz kleinen Kratzer hat bringt nach 4 Jahren auch keinen Neupreis mehr.

wassnschwachsinn.
Das hat damit ja nun 0 zu tun.
Du bekommst Miete um - unter anderem - Die Objekte zu unterhalten. Dafür gehört eben auch so eine normale Abnutzung, wie du sie nun etwas vorzeitiger erfährst.

grüße
lipi

3 Like

Die Macher der anzuwendenden Regeln des BGB sind vor Jahrzehnten verstorben.

Der Vermieter hat auch für die Tür und deren Wertverlust zig Jahre Geld eingenommen.
Den Neuwert zu ersetzen wäre nicht gerecht.

5 Like

Das ist kompletter Unsinn. Bei JEDEM Schadensfall gibt es als Ersatz nur den Zeitwert (ausgenommen bei einer Hausratversicherung). Weil es Grundsatz des Schadensersatzrechts ist, das der Geschädigte nicht hinterher besser gestellt ist als vor dem Schadensereignis. Und das ist eben nicht „eine neue Tür als Ersatz für eine 45 Jahre alte Tür“.
Und das weißt du auch selber.

Wenn du glaubst, dass deine Tür mehr wert war, kannst du ja mit der Versicherung verhandeln. Niemand zwingt dich, das erste Angebot anzunehmen.

Btw., das:

ist das Gegenteil von:

1 Like

Das wird der Anwalt wissen, den der Vermieter beauftragt; inhaltlich ist es egal. Die Aufgabe der Versicherung ist es, berechtigte Forderungen zu begleichen und unberechtigte Forderungen abzuwehren. Eine Situation, dass der Mieter etwas bezahlt, was die Versicherung verweigert, gibt es nur in Fällen, die die Versicherung von ihren Versicherungsbedingungen her nicht abdeckt, das ist hier aber anscheinend nicht der Fall, denn dass der Mieter haftet und die Versicherung dass abdeckt, scheint unstrittig zu sein.

Gruß,
Max

Hallo,
mehr als allerhoechstens eine Zimmertuer mit passender Zarge und Einbau duefte die Versicherung nicht zahlen. Alternativ Sondergroesse ohne Zarge. fast ohne Einbaukosten. Minus Altersabschlag.

Bei einer privaten Haftpflicht kann alleine der Kunde dieser Versicherung sich zunächst mal direkt nur selbst um die Schadensregulierung gegenüber ihrem Vermieter kümmern.

Wenn nun der Mieter denkt , mit 100 Euro wäre der Zweck reparabel wieder hergestellt ( was er natürlich der Versicherung nie sagen darf im Verfahren ) , der Vermieter aber 400 Euro wollte , aber der gutachterliche Schaden seitens Versicherung nur im Tatsachenwert bei 200 Euro läge , so sollte der Mieter und Versicherungsnehmer für sich selbst umgehend fallmeldend danach tunlichst zunächst seine Pappe zu halten, und zunächst ausschließlich nur rudimentär nötig zur Sachlagenklärung beitragen ohne eigenen Rechtsbeistand.

So lange wie nicht durch Gutachten und Gegengutachten gegenseitig forciert , wird sowas in der Regel dann auf einen ( Versicherungs- ) Vergleich auslaufen mit möglichst geringen Nebenkosten für beide Parteien.

Da ist selbst individuell im Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter und Alter + Qualität der beschädigten Sache keine feste Entscheidung möglich .

Wohnungsinternen Glasbruch z.B. an Zwischentüren kannst Du dabei überwiegend ausschließen von jeglicher Versicherungshaftung ohne spezielle Zusatzabschlußklauseln. ( Bezogen auf Mieter vs. Vermieter , wenn es nicht die Wohngebäudeversicherung des Vermieters deckt )

Kannst das mal ins deutsche übersetzen?

Was willst du eigentlich sagen?

Dass heutzutage nahezu jede Hausratversicherung Glasbruch beinhaltet ist entweder dir unbekannt oder ich bin falsch informiert.
Die Wohngebäudeversicherung des Vermieters zahlt bei Glasbruch einer Innentür? Da musst du aber erst mal einen Fall konstruieren, für den das zutreffen könnte.

2 Like