Hallo,
ich hätte gerne eine kurze Hilfe von euch zu meiner privaten Haftpflichtversicherung. Folgende Ausgangssituation: Ich habe seit einigen Jahren ein PHV im Singletarif und bin seit kurzem verheiratet. Mein Mann hat auch eine PHV im Singletarif, allerdings noch nicht so lange wie ich. Dummerweise ist meine (ältere) Versicherung die teurere von beiden bei noch dazu weniger Leistungsumfang. Als ich mir Gedanken darüber gemacht habe, dass wir ja nur noch eine Versicherung brauchen, war meine Kündigungsfrist gerade abgelaufen (Pech), sodass ich auf das Schreiben mit dem neuen Beitrag gewartet habe, in der Hoffnung, dass dieser erhöht würde (Sonderkündigungsrecht). Wurde er aber nicht…
Jetzt meine Frage dazu: Wenn ich meiner Versicherung mitteile, dass ich jetzt verheiratet bin, ändert sich ja sowohl Versicherungsumfang als auch der Beitrag. Habe ich aufgrund der Änderung von Single- auf Paartarif bei Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht (ist ja eigentlich eine neue Versicherung, die ich dann abschließe, oder)? Wenn nicht, würde ich es nämlich nicht melden, sondern einfach zum nächsten Jahr ganz normal kündigen und die andere Versicherung als Paarversicherung aufstocken, denn es ist sowohl vom Preis als auch vom Leistungsumfang günstiger, meine ältere in der Singlevariante zu belassen und die neuere von meinem Mann in den Paartarif zu ändern als meine umzumelden und die andere aufheben zu lassen. Hört sich nicht plausibel an, ist aber so… Es ist mir völlig klar, dass ich dann meiner Versicherung keine Schäden melden werde!
Daran anschließend noch eine weitere PHV-Frage: Ich habe vor, auf Honorarbasis Unterricht zu erteilen, und im Vertragstext ist von einer Berufshaftpflicht die Rede, die ich auch tatsächlich für sinnvoll halte. Allerdings bietet meine Versicherung die für Lehrkräfte gar nicht an (nur für Berufsgruppen, bei denen sie für Beratungsfehler vorgeschrieben ist), auch nicht als Zusatz zur PHV, während sie bei anderen Versicherungen sogar bereits die PHV für Familienangehörige enthält (so bei der Versicherung meines Mannes). Ich kann doch nicht die PHV bei meiner alteren Versicherung behalten (bzw. aufstocken für Verheiratete) und dann bei einer anderen Versicherung noch einmal die BerufsHV inkl. doppelter PHV abschließen, oder?
Vielen Dank erst schon einmal für eure Gedult beim Lesen, ich hoffe, ich habe mein Anliegen halbwegs verständlich gemacht!
Viele Grüße und Danke für eure Antworten, Katrin
