Hallo,
Guten Tag,
es handelt sich nicht um einen Leitungswasserschaden. Die
Flüssigkeit hatte ich selbst verschüttet. Es handelte sich um
einen Haftpflichtschaden und es gab 3erlei Auskünfte bei der
Versicherung. Einmal hieß es, dass Folgekosten bei derartigen
Maßnahmen im Schadensfall inbegriffen seien,
Wie schon einmal geschrieben, die Haftpflichtversicherung zahlt nur Fremdschäden. Die von dir genannten Folgekosten sind allerdings Eigenschäden.
dann hieß es
wieder, dass dies bei der Hausrat evtl. geltend gemacht werden
könnte
dies würde nur zutreffen, wenn der Parkettboden (vom Mieter selbst eingebaut) in der Hausratvers. lt. Bedingungen mitversichert ist und es sich zusätzlich auch um einen Schaden nach den Hausratsbedingungen handelt. Was z.B. bei einem Leitungswasserschaden der Fall wäre.
und die 3. Meinung war, dass die Folgekosten weder zur
Haftpflicht noch zur Hausrat gehören.
wie es in deinem geschilderten Fall auch zutreffend ist.
Die Dame von der
Vertragsabteilung sagt, dass dies nicht aufgrund der
Bedingungen nachzulesen sei und dies von der Schadensabteilung
abhänge.
dies ist Unsinn - kein Versicherer leistet für Schäden die nicht in den Versicherungsbedingungen aufgeführt sind.
Die Schadensabteilung jedoch hatte eine Hotline, wo
es 3erlei Auskünfte gab. Mittlerweile habe ich den Schaden
selbst beheben lassen. Vielleicht klappt es bei der nächsten
Versicherung besser, was einheitliche Auskünfte betrifft.
Das einzigste was hilft, die Vertragsbedingungen studieren.
Gruß Merger