Private Haftpflicht- und Hausratversicherung

Hallo,
da man selbst bei den Versicherungsberatern unterschiedliche Auskünfte erhält, frage ich mal hier nach, wie es mit den Folgekosten Hotel und Einlagern Möbel aussieht.

Wenn ich einen Wasserschaden auf dem Parkett erzeuge, zahlt die Private Haftpflicht die Reparatur am Boden.

Wie sieht es mit den Folgekosten aus, was Möbel auf- und abbauen sowie Hotel betrifft, wenn das Zimmer für 1 Woche nicht mehr bewohnbar ist und leer sein muss?

Tritt da die Haftpflicht oder die Hausrat in Kraft?

Vielen Dank für eine hilfreiche Antwort.

Hallo Toska,

Hallo,
da man selbst bei den Versicherungsberatern unterschiedliche
Auskünfte erhält, frage ich mal hier nach, wie es mit den
Folgekosten Hotel und Einlagern Möbel aussieht.

Wenn ich einen Wasserschaden auf dem Parkett erzeuge, zahlt
die Private Haftpflicht die Reparatur am Boden.

Wenn es sich um einen Leitungswasserschaden handelt, zahlt die Wohngebäudeversicherung den Schaden am Parkett.

Wenn es sich hier um einen anderen Wasserschaden handeln sollte,
bitte erst die Schadensursache schildern.

Wie sieht es mit den Folgekosten aus, was Möbel auf- und
abbauen sowie Hotel betrifft, wenn das Zimmer für 1 Woche
nicht mehr bewohnbar ist und leer sein muss?

Dazu muss man in den Vertragsbedingungen nachlesen, um zu erkennen
in welchem Umfang dies mitversichert ist.

Tritt da die Haftpflicht oder die Hausrat in Kraft?

weder noch - siehe oben!

Vielen Dank für eine hilfreiche Antwort.

Gruß Merger

Danke für die Antwort. Es geht darum, dass ich den Schaden selbst verursacht habe. Es haben sich einige Stellen am Holz gewölbt. Die Haftpflicht zahlt die Reparatur. Wer zahlt dann das Möbel ab- und wieder aufbauen und einlagern? Es heisst doch, dass die Hausrat für Folgekosten bzw. Hotel aufkommt. Gilt das nur, wenn der Schaden anderweitig verursacht wurde oder auch wenn man selbst den Mietschaden erzeugt hat?

Hallo,

nehmen wir einmal an, es wäre ein Haftpflichtschaden,
dann werden nur Fremdschäden gezahlt.
Also der Schaden des Vermieters und nur der Zeitwert.

Wer zahlt dann
das Möbel ab- und wieder aufbauen und einlagern? Es heisst
doch, dass die Hausrat für Folgekosten bzw. Hotel aufkommt.

Es handelt sich bei deiner Schilderung um keinen Hausratschaden,
sondern um einen Schaden am Gebäude, also zahlt die Hausratversicherung nichts.

siehe hier --> http://de.wikipedia.org/wiki/Hausrat

Das bedeutet, Du musst die oben erwähnten Kosten selbst aufbringen.

Gruß Merger

Hallo,

nehmen wir einmal an, es wäre ein Haftpflichtschaden,
dann werden nur Fremdschäden gezahlt.
Also der Schaden des Vermieters und nur der Zeitwert.

Wer zahlt dann
das Möbel ab- und wieder aufbauen und einlagern? Es heisst
doch, dass die Hausrat für Folgekosten bzw. Hotel aufkommt.

Es handelt sich bei deiner Schilderung um keinen
Hausratschaden,
sondern um einen Schaden am Gebäude, also zahlt die
Hausratversicherung nichts.

Das muss nicht sein. Es gibt Hausratversicherungen, die zahlen vom Mieter eingefügte Gegenstände. Sollte er das Parkett selbst verlegt haben, dann kann es durchaus ein Fall für die Hausrat sein.

Aber zurück zum Ursprung der Frage:

OB Einlagerungskosten bezahlt werden, muss in den Versicherungsbedingungen nachgelesen werden. Es gibt keine Verpflichtung per se für den Versicherer diese Kosten zu bezahlen.

MfG
Claude Burgard
https://www.facebook.com/VersicherungsmaklerSB

Private Haftpflicht- und Hausratversicher
Hallo
in meinem Fall habe ich den Schaden selbst verursacht. Für Mietschäden zahlt die Haftpflicht. Du meinst, wenn das Parkett wegen des Mietschadens neu versiegelt werden und das Zimmer geräumt werden muss, der Versicherte dann den Abbau und Aufbau der Möbel sowie das Unterstellen der Möbel selbst finanzieren muss, obwohl er eine Haftpflicht hat?

Hallo Claude,

Hallo,

nehmen wir einmal an, es wäre ein Haftpflichtschaden,
dann werden nur Fremdschäden gezahlt.
Also der Schaden des Vermieters und nur der Zeitwert.

Wer zahlt dann
das Möbel ab- und wieder aufbauen und einlagern? Es heisst
doch, dass die Hausrat für Folgekosten bzw. Hotel aufkommt.

Es handelt sich bei deiner Schilderung um keinen
Hausratschaden,
sondern um einen Schaden am Gebäude, also zahlt die
Hausratversicherung nichts.

Das muss nicht sein. Es gibt Hausratversicherungen, die zahlen
vom Mieter eingefügte Gegenstände. Sollte er das Parkett
selbst verlegt haben, dann kann es durchaus ein Fall für die
Hausrat sein.

Nun möglich ist alles. Mir ist kein Versicherer bekannt,
der einen Schaden am selbstverlegten Parkett als Hausratsschaden regulieren würde. Oder wird hier Parkett mit Laminat verwechselt ?

Könntest Du mir einen Hausrat-Versicherer nennen, der hier leisten würde (evt. auch per PN) ?

Gruß Norbert

Wie bereits geschrieben, die Haftpflicht zahlt nur Fremdschäden.

Gruß Merger

Das muss nicht sein. Es gibt Hausratversicherungen, die zahlen
vom Mieter eingefügte Gegenstände. Sollte er das Parkett
selbst verlegt haben, dann kann es durchaus ein Fall für die
Hausrat sein.

Nun möglich ist alles. Mir ist kein Versicherer bekannt,
der einen Schaden am selbstverlegten Parkett als
Hausratsschaden regulieren würde. Oder wird hier Parkett mit
Laminat verwechselt ?

Könntest Du mir einen Hausrat-Versicherer nennen, der hier
leisten würde (evt. auch per PN) ?

Gruß Norbert

Hallo Norbert.

Die Unterscheidung Parkett/Laminat spielt beim EIGENHEIM/ETW eine Rolle. Bei Mietern sieht es da nochmal anders aus.

Eine D eutsche E isenbahner V ersicherungs k asse hat einen solchen Schaden schon über die VHV reguliert.

Grüße
Claude

1 Like

Hallo Claude,

danke für die Information.

Wobei allerdings in diesem speziellen Fall noch zu klären wäre,
ob überhaupt ein Schaden gemäß Hausratversicherung vorliegt.

Dass es sich um einen Leitungswasserschaden handelt, hat der
Fragende nicht bestätigt.

Gruß Norbert

Hallo,

da man selbst bei den Versicherungsberatern unterschiedliche Auskünfte erhält,

das hängt wohl damit zusammen, dass die Antwort vom gewähltn Versicherer und vom gewählten Tarif abhängt.

Wenn ich einen Wasserschaden auf dem Parkett erzeuge, zahlt die Private Haftpflicht die Reparatur am Boden.

Wenn das Parkett dem Vermieter gehört einverstanden. Ist es Deines, zahlt evt. die Hausrat.

Wie sieht es mit den Folgekosten aus, was Möbel auf- und
abbauen sowie Hotel betrifft, wenn das Zimmer für 1 Woche
nicht mehr bewohnbar ist und leer sein muss?

Das wäre evt. im Leistungsumfang der Hausrat, in der Haftpflicht auf keinen Fall. Genaueres kann man nicht sagen, ohne deinen Versicherungsschutz konkret zu kennen.

Gruß

Nordlicht

Private Haftpflicht- und Hausratversich
Guten Tag,
es handelt sich nicht um einen Leitungswasserschaden. Die Flüssigkeit hatte ich selbst verschüttet. Es handelte sich um einen Haftpflichtschaden und es gab 3erlei Auskünfte bei der Versicherung. Einmal hieß es, dass Folgekosten bei derartigen Maßnahmen im Schadensfall inbegriffen seien, dann hieß es wieder, dass dies bei der Hausrat evtl. geltend gemacht werden könnte und die 3. Meinung war, dass die Folgekosten weder zur Haftpflicht noch zur Hausrat gehören. Die Dame von der Vertragsabteilung sagt, dass dies nicht aufgrund der Bedingungen nachzulesen sei und dies von der Schadensabteilung abhänge. Die Schadensabteilung jedoch hatte eine Hotline, wo es 3erlei Auskünfte gab. Mittlerweile habe ich den Schaden selbst beheben lassen. Vielleicht klappt es bei der nächsten Versicherung besser, was einheitliche Auskünfte betrifft.

Hallo,

wenn der Boden deinem Vermieter gehört, wovon ich ausgehe, dann ist dies ganz klar ein Mietsachschaden und dann über deine Privathaftpflicht gedeckt.

Nach einer Schadenmeldung bei Deinem Haftpflichtversicherer wir dieser dann den Schaden zum Zeitwert regulieren.

Andre Kosten (Abbau und Verbringung Deines Hausrats sind nicht versichert).

Greetz

zahao

Hallo,

Guten Tag,
es handelt sich nicht um einen Leitungswasserschaden. Die
Flüssigkeit hatte ich selbst verschüttet. Es handelte sich um
einen Haftpflichtschaden und es gab 3erlei Auskünfte bei der
Versicherung. Einmal hieß es, dass Folgekosten bei derartigen
Maßnahmen im Schadensfall inbegriffen seien,

Wie schon einmal geschrieben, die Haftpflichtversicherung zahlt nur Fremdschäden. Die von dir genannten Folgekosten sind allerdings Eigenschäden.

dann hieß es
wieder, dass dies bei der Hausrat evtl. geltend gemacht werden
könnte

dies würde nur zutreffen, wenn der Parkettboden (vom Mieter selbst eingebaut) in der Hausratvers. lt. Bedingungen mitversichert ist und es sich zusätzlich auch um einen Schaden nach den Hausratsbedingungen handelt. Was z.B. bei einem Leitungswasserschaden der Fall wäre.

und die 3. Meinung war, dass die Folgekosten weder zur
Haftpflicht noch zur Hausrat gehören.

wie es in deinem geschilderten Fall auch zutreffend ist.

Die Dame von der
Vertragsabteilung sagt, dass dies nicht aufgrund der
Bedingungen nachzulesen sei und dies von der Schadensabteilung
abhänge.

dies ist Unsinn - kein Versicherer leistet für Schäden die nicht in den Versicherungsbedingungen aufgeführt sind.

Die Schadensabteilung jedoch hatte eine Hotline, wo
es 3erlei Auskünfte gab. Mittlerweile habe ich den Schaden
selbst beheben lassen. Vielleicht klappt es bei der nächsten
Versicherung besser, was einheitliche Auskünfte betrifft.

Das einzigste was hilft, die Vertragsbedingungen studieren.

Gruß Merger