Guten Tag,
ich habe mir vor vor 11 Monaten ein mobiles Navy mit lebenslanger Aktualiesierng für 190 € gekauft.
Nachdem der Bekannte meiner Mutter mir das Navy beim Einsteigen, ich hielt ihm die Tür auf, und er drehe sich in dem Moment um, schlug er mir versehenlich das Navy aus der Hand und es ist seitdem defekt.
Er hat es seiner Versicherung gemeldet und die Versicherung hat mir jetzt, ohne Erklärung, eine Scheck in Höhe von 90 € geschickt. Ich war empört, denn immerhin ist es ja erst 11 Monate alt.
Heute habe ich die Versicherung angerufen und die gab mir folgende Erklärung, das Gerät bekommen sie ja heute schon für 120 € (allererdings ohne lebenslange Aktualiesierung) und außerdem wäre es ja auch schon 11 Monate alt und das wäre der derzeitige Zeitwert.
Stimmt diese Berechnung?
Ich muß allerdings noch prüfen ob dieser Preis wirklich stimmt.
Guten Tag,
Heute habe ich die Versicherung angerufen und die gab mir
folgende Erklärung, das Gerät bekommen sie ja heute schon für
120 € (allererdings ohne lebenslange Aktualiesierung) und
außerdem wäre es ja auch schon 11 Monate alt und das wäre der
derzeitige Zeitwert.
Stimmt diese Berechnung?
Wiederbeschaffungswert abzügl. 25 % (Zeitwert) ? Das klingt plausibel. Zu hinterfragen wäre die Differenz zwischen dem 120 € Gerät und dem 190 € Gerät. Das kann man mit dem Sachbearbeiter besprechen.
Gruß
Nordlicht
Hallo Hanne,
ich habe mir vor vor 11 Monaten ein mobiles Navy mit
lebenslanger Aktualiesierng für 190 € gekauft.
Ist dieses Detail und die damit verbundene Werterhöhung der Versicherung bekannt?
(Warum dies wichtig sein kann, dazu gleich mehr (s.u.).)
Er hat es seiner Versicherung gemeldet und die Versicherung
hat mir jetzt, ohne Erklärung, eine Scheck in Höhe von 90 €
geschickt. Ich war empört, denn immerhin ist es ja erst 11
Monate alt.
Heute habe ich die Versicherung angerufen und die gab mir
folgende Erklärung, das Gerät bekommen sie ja heute schon für
120 € (allererdings ohne lebenslange Aktualiesierung) und
außerdem wäre es ja auch schon 11 Monate alt und das wäre der
derzeitige Zeitwert.
Stimmt diese Berechnung?
Über den Einzelfall lässt sich hier in Unkenntnis der Details (Gerätetyp, aktueller Wiederbeschaffungswert, etc.) wenig sagen.
Generell kann man aber Folgendes festhalten:
Der Gesetzgeber sieht für den Fall eines solchen Schadens eine sog. Zeitwertentschädigung vor. Dies kennt man z.B. auch im Bereich der Kfz-Schäden, wo man ja max. auch nur den Gegenwert eines entsprechenden Gebrauchtwagens erstattet bekommt, wenn man das gute Stück von einem Schädiger geschrottet bekommen hat.
Nicht viel anders ist es hier mit dem Navi, nur dass in solchen Fällen verschärfend hinzu kommt, dass derlei Elektronik- und/oder Computergegenstände aufgrund der technologischen Entwicklung einem geradezu rasanten Wertverlust unterliegen.
Dies kann(!!) dazu führen, dass ein Wertverlust von 25% nach einem knappen Jahr durchaus realistisch sein kann.
Dennoch könnte ein Hinweis an den Schaden-Sachbearbeiter wegen der vereinbarten (und entsprechend einzupreisenden) lebenslangen Aktualisierung dazu führen, dass der aktuelle Neupreis über dem Wert von 120 Euro liegt. Entsprechend würde dann auch der Zeitwert höher ausfallen. Ein Anruf (sowie vielleicht die Vorlage entsprechender Preisangebote) könnte hierzu Klarheit - und in der Folge eine höhere Entschädigung - bringen…
Viele Grüße
Loroth
Vielen Dank für eure Antworten,
ich habe mich mal kundig gemacht, was das Navi jetzt kostet und finde absolut keinen Preis von 120 €. Noch nicht einmal online. Der Fachhandel hat das Gerät noch im Februar für 189 € verkauft und will mir auch einen Kostenvoranschlag dafür geben.
Ich habe das Navi im Fachhandel gekauft, muß ich denn jetzt, falls der Sachbearbeiter irgend ein Angebot online gefunden hat, mich darauf einlassen. Die können ja nicht davon ausgehen das jeder einen PC bzw. PC Kentnisse hat.
Noch ein Fragen, angenommen die Versicherung sagt, nee, wir haben hier ein Angebot gefunden sagen wir mal für 140 €, wieso muß dann von 140 € ein Zeitwert abgezogen werden, ich habe es ja dann noch nicht und der Zeitwert kann doch nur, nach meiner Meinung, von meinen gekauften Navi von 190 € abgezogen werden.
Bin ich jetzt blöd, dass ich dies nicht verstehe.
Bitte noch einmal um Antworten.
Danke euch.
ich habe mich mal kundig gemacht, was das Navi jetzt kostet
und finde absolut keinen Preis von 120 €. Noch nicht einmal online.
Dann wird der Sachbearbeiter Dir sicherlich einen Tipp geben, wo er den Preis her hat.
Der Fachhandel hat das Gerät noch im Februar für 189 € verkauft und will mir auch einen Kostenvoranschlag dafür geben.
Wenn Du ein bestimmtes Modell kauft, brauchst Du nicht im Fachhandel zu kaufen, ein Online-Anbieter liefert das geliche Gerät.
Ich habe das Navi im Fachhandel gekauft, muß ich denn jetzt, falls der Sachbearbeiter irgend ein Angebot online gefunden hat, mich darauf einlassen.
Warum noch einmal im Fachhandel kaufen, wenn das Fabrikat fest steht ?
Die können ja nicht davon ausgehen das jeder einen PC bzw. PC Kentnisse hat.
Ist nicht das Problem des Schädigers oder seiner Versicherung.
Noch ein Fragen, angenommen die Versicherung sagt, nee, wir
haben hier ein Angebot gefunden sagen wir mal für 140 €, wieso
muß dann von 140 € ein Zeitwert abgezogen werden,
Ja.
ich habe es ja dann noch nicht und der Zeitwert kann doch nur, nach meiner Meinung, von meinen gekauften Navi von 190 € abgezogen werden.
Falsch. Dann bekämest Du mehr raus, als dassselbe Gerät heute kostet udn hättest ein Neugerät und keines des Alters ds gerätes, das zerstört wurde.
Bin ich jetzt blöd, dass ich dies nicht verstehe.
Dazu kann ich mich nicht äußern, aber diesen Punkt verstehen viele nicht. Aber das Gesetz will es so.