Private Haftpflichtvers.-Einzug des Lebensgefährte

Hallo,
mein Lebensgefährte ist zu mir gezogen. Wir haben beide eine Private Haftpflichtversicherung. Meine besteht seit 1986, seine seit 2001.
Nun kann man ja unter dem Gesichtspunkt der Doppelversicherung die zuletzt abgeschlossene Versicherung kündigen und der Lebensgefährte kann bei meiner Versicherung mitversichert werden.

Meine Versicherung will aber meinen Lebensgefährten nur mitversichern wenn ich einen neuen Vertrag (Laufzeit 2 Jahre) mit den aktuellen Versicherungsbedingungen abschließe, da mit den Bedingungen von 1986 eine Mitversicherung nicht möglich ist.

Die Versicherung meines Lebensgefährten haben wir bereits mit dem Wunsch der Kündigung verständigt. Die Versicherung wird nun bei meiner Versicherung Rücksprache halten.

Kann es richtig sein, dass meine Versicherung einen Neuabschluß der Versicherung auf die aktuellen Versicherungsbedingungen fordern kann oder kann es da nicht nur eine Anpassungserklärung geben??
Kann es dadurch zu Kündigungsproblemen bei der Versicherung meines Lebensgefährten kommen???

Danke im Voraus

Petra

Hallo mPetra,
vermutlich nichts zu machen.
Du hast damals scheinbar eine der wenigen Tarife erwischt, die den lebenspartner nicht mit versichet. auch damals schon eine Seltenheit.
Drum: lies mal doe Versicherungsbedingungen durch. Es könnte sein, dass die Gesellschaft sich irrt.
Wenn das so ist. dann klopfe denen auf die finger.
außerdem ist eine HP meines Wissens (will mich aber darauf nicht versteifen) sofort kündbar, wenn die Lebensumstände nicht mehr dazu passen. Auch das muss in den AVB stehen.
Suche Dir dann eine anständige Versicherung aus.
Beitrag in etwa: (Familie mit Kindern, 2 Mio) ca. 58 €, das Ganze mit 4 Mio dann ca. 70 €
Und bei Paaren ohne Kinder etwas weniger.
Nur so als Anhaltspunkt.
Grüße
Raimund

Nachtrag
und wenn Dir 1 Mio reicht sogar bis zu 44 € runter.
Grüße
Raimund

Hallo Petra,

eines voraus, ich nehme mal an das sich die Versicherer untereinander schon einig werden.

Meist gibt es für solche Fälle bereits eine Empfehlung des Versicherungsverbandes. Da schon seit einigen Zeiten Single- PHVs abgeschlossen werden, ist dieses Problem sicherlich schon bekannt und öfters aufgetreten.

Wenn Deine Versicherung auf die neuen Bedingungen umgestellt wird, handelt es sich vermutlich auch nur um eine Änderung, und die Laufzeit wird sich dann wahrscheinlich auf den 31.12.2004 verlängern. Denn wenn Sie wirklich eine neuen Vertrag mit Dir abschließen würden, hätten Sie ja wieder die jüngeren Rechte.

Kann es richtig sein, dass meine Versicherung einen
Neuabschluß der Versicherung auf die aktuellen
Versicherungsbedingungen fordern kann oder kann es da nicht
nur eine Anpassungserklärung geben??
Kann es dadurch zu Kündigungsproblemen bei der Versicherung
meines Lebensgefährten kommen???

Wie gesagt, ich denke nicht das es ein Neuabschluß wird. Einfach einmal abwarten wie sich die Versicherer untereinander einigen. Es kann auch passieren das Dein Vertrag aufgehoben wird. (Wegen quasi Single-PHV)

Sollte es keine Lösung geben einfach mal einen netten Brief an die Vorstände der jeweiligen Versicherer schreiben und um Klärung bitten.

Aber wenn es eine Lösung gibt, hoffe ich das Du hier reinschreibst wie die Sache gelöst wurde.

Wenn es noch fragen gibt einfach posten oder mailen.

Gruß, Micha

Hallo Petra,
MW kann die alte Versicherung nur auf den älteren Rechten bestehen, wenn Sie dir auch die gleichen Konditionen anbietet wie bißher auch im Vertrag enthalten sind. Kann Sie das nicht, ist die Grundlage der älteren Rechte nicht mehr vorhanden. Im Normalfall stellt die Versicherung den Tarif um oder gibt den Vertrag frei.

ACHTE BITTE AUCH AUF DEINE ABSICHERUNGSSUMMEN, DIESE WERDEN WAHRSCHEINLICH NICHT DEM HEUTIGEN STAND ENTSPRECHEN. Daher würde eine Tarifumstellung schon Sinn machen, auch für dich.

Viele Grüße

Martin

Hallo Raimund,

nur die Deckungssumme kann ja ruhigen Gewissens nicht wirklich empfohlen werden, oder?

Gruß
Marco

Vielen Dank für eure reichhaltigen Antworten.

Die Versicherungssummen sind im Laufe der Jahre bereits den aktuellen Ständen angepasst worden. Es wird in dem Sinne auch kein „neuer“ Vertrag gefordert, nur eine Angleichung an die aktuellen Versicherungsbedingungen. Nur was mich daran stört ist die Verlängerte Laufzeit.

Nun haben wir mal endlich Antwort von der Versicherung meines Lebensgefährten bekommen (nach 3x Schreiben und Faxen). Die werden sich nun mit meiner in Verbindung setzen, wir werden mal abwarten was dabei rauskommt.

mal ne ganz andere Frage:

Deine Versicherung besteht zwar schon seit 1986. Welcher Tarif aber liegt denn der Versicherung zu Grunde??? Wurde die Versicherung zwischenzeitig mal auf einen neueren Tarif umgestellt?! Eventuell hast du mal einen Nachtrag bekommen.

Wenn es tatsächlich noch ein so alter Tarif ist, dann wird doch bei Neuordnung der Beitrag mit Sicherheit trotz Mehrleistung niedriger ausfallen.

Andererseits würde ich mal Deinen Vers.Makler fragen, was das für ein Service ist, Dich mit so einem alten Tarif durch die Gegend laufen zu lassen!

Gruß
jesch!