Liebe/-r Experte/-in,
Liebe/-r Experte/-in,
ich bin Miteigentümer in einer WEG und habe Ärger mit unserer Hausverwaltung.
Es gab im Winter 2 Wasserschäden in meiner ETW, 1x durch Rohrbruch, 1x durch nicht beseitigten Schnee auf der Terrasse über mir, und die Verwaltung ist offensichtlich „beleidigt“, weil ich für die Malerarbeiten eine „eigene“ Firma beauftragen möchte und nicht die „Hausfirma“ der Verwaltung haben möchte…
Daher zieht sich der Vorgang, das heisst die Prüfung und Genehmigung der vor Wochen eingereichten Kostenvoranschläge unendlich hin.
Jetzt wollte ich bei der Gebäudeversicherung persönlich nachfragen und der Sache Nachdruck verleihen, woraufhin der Sachbearbieter der Hausverwaltung sich weigert, die Kontaktdaten herauszugeben!
Das aber bloss zur Erklärung:
Die Hausverwaltung hat mir erklärt, das Nicht-Beseitigen des Schnees von dem Balkon der Mieter über mir sei in einem so harten Winter wie dem letzten quasi nicht vorwerfbar und daher auch kein Fall für eine private Haftpflichtversicherung.
Eine Gebäudeversicherung ist áber definitiv nicht einschläggig, weil Schnee kein Leitungswasser ist…
Jetzt sollen die Kosten der Schadensbeseitigung einfach auf alle Eigentümer umgelegt werden.
Was ist Ihre Meinung bzgl. Regulierung durch eine privbate Haftpflichtversicherung?
Gruss und Dank im voraus
Mike
Hallo Mike,
für eine Leistung aus der Haftpflichtvers. ist Grundvoraussetzung, dass den „Verursacher“ ein Verschulden trifft.
Ob dies so ist, oder nicht (wie offenbar die Verwaltung meint), kann nur ein Jurist beurteilen.
VG Jens
www.jens-sternberg.de
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Hallo Mike,
mit der Aussage, dass Schnee kein Leitungswasser ist hat die Hausverwaltung schon recht. Insofern wäre das auch kein Fall für die Gebäudeversicherung. Aber der Rohrbruch geht ja wohl eindeutig zu Lasten der Gebäudeversicherung. Wenn die Gebäudeversicherung aber den Schaden übernimmt, dann hat sie selbstverständlich auch das Recht den Auftrag selbst, oder in Absprache mit der Hausverwaltung, zu vergeben.
Außerdem: Wer Auftrag gibt muss auch zahlen!
Andererseits ist auch nicht verständliche aus welchem Grunde die Hausverwaltung die Gebäudeversicherung nicht benennen will. Spätestens mit der Kostenabrechnung zum Jahresende muss ja die Hausverwaltung auch in Bezug auf Versicherungskosten Ross und Reiter benennen.
Ob die private Haftpflichtversicherung des oberen Mieters für den Schneeschaden aufkommen muss, kann ohne nähere Kenntnisse der Sach- und Ortslage nicht beantwortet werden. Hier empfiehlt sich doch ein Gespräch mit dem in Frage kommenden Mieter und dessen Haftpflichtversicherung.
Viel Erfolg
Mit freundlichen Grüßen
Horst Heydeck
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Heydeck & Partner
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