Die Söhne von zwei Nachbarn (6 und 7 Jahre alt) haben die Wohnung der Eltern ohne deren Wissen verlassen um sich zu treffen.
Das Auto meiner Mutter stand auf der Strasse, da sie mich besucht.
Unter den zwei Jungs kam es zu einem Streit, der damit endete, das sie sich gegenseitig mit Steinen bewarfen.
Dadurch wurde das Auto meiner Mutter beschädigt, da sich beide dahinter versteckten.
Es war keine Aufsichtsperson dabei, da die Eltern nicht wusten das die Kinder sich auf der Strasse rumtrieben.
Die deliktfähigkeit ist von beiden Versicherungen eingeschlossen.
Nun die Frage: Mussen die Haftpflichtversicherungen den Schaden begleichen?
Die Haftpflichtversicherer müssen sich mit dem Schaden befassen; sie werden prüfen, ob die Aufsichtspflicht verletzt wurde. wenn ja, wird der Schaden bezahlt. wenn nein, hilft nur eine evtl. Vollkasko.
MfG
Dr. Schamberger
Ja und Nein. Kommt auch drauf an, welcher der Söhne den Stein gegen das Auto warf…
Empf.: Schadenersatz bei Kindesmutter geltend machen. Ob und wie die versichert ist, ist egal. Wenn es nicht zeitnah zu einer Einigung / Regulierung kommt, würde ich einen versierten Juristen kontaktieren.
Hallo,
grundsätzlich stellt der Versicherer den Versicherungsnehmer von Ansprüche Dritter frei. Sollte Ihre Mutter nun Schadenersatzansprüche bei den Eltern geltend machen wollen, so müsste sie nachweisen welcher Schaden von wem verursacht wurde. Sobald dieser Nachweis erbracht wurde, ist der entsprechende Schadenverursacher grundsätzlich erstattungspflichtig für den Schaden.
Da der Schaden grundsätzlich nicht bei der Teilnahme im Strassenverkehr entstand und aus meiner Sicht die Jungs sich über das Ausmaß der Handlung im Klaren hätten sein dürfen, kann durchaus unterstellt werden, dass die Kinder selbst aus eigener Haftung heraus haften, so dass die Verletzung der Aufsichtspflicht nicht maßgeblich sein dürfte.
Grundsätzlich wäre der Schaden durch den jeweiligen Haftpflichtversicherer zu erstatten. Für die Geschädigte sollte es aber unerheblich sein, wer den Schaden erstattet.
Viele Grüße
NB
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