Private Haftpflichtversicherung

Hallo alle zusammen!

Meine Situation: Seit nunmehr 2 Jahren wohne ich (22) nicht mehr bei meinen Eltern (wg. Zivi und Studium), bin also nicht mehr über diese hapftpflicht-versichert. Dies kam aber erst kürzlich bei einem Gespräch zwischen meinem Vater und einem Vertreter seiner Versicherung heraus. Jetzt möchte ich so schnell wie möglich eine Haftpflichtversicherung abschließen, stoße aber im Internet auf immer mehr und mehr Informationen, so dass ich mittlerweile den Überblick über die Angebote der einzelnen Versicherungen verloren habe, zumal sich diese auf Anfragen über die bereitgestellten Kontaktformulare nicht melden.

Meine Fragen: Wie finde ich die für mich passende Versicherung? Muss ich zu jeder einzelnen hinrennen? Die Vergleichsagenten, die sich so im Netz finden lassen, scheinen mir nicht sehr kompetent und verlässlich.

Für die Hilfe schon mal vielen Dank!

Viele Grüße
Christian

http://www.pecumax.net/b2b/Entry.aspx?pid=PHV&b2b=8&…
nur bitte eines: schicke dieses Mail nicht ab: es ist sonst Eigenwerbung und das möchte ich vermeiden.
also nur den Vergleich verwenden und an die Gesellschaft selbst sich wenden.
Grüße
Raimund

Hi Christian,

prüfe doch bitte zuerst, ob Dein Versicherungsschutz nicht doch noch über Deine Eltern besteht.
Sofern Du den Zivildienst unmittelbar an die Schulausbildung und das Studium unmittelbar an den Zivildienst angeschlossen und dabei keinen eigenen Hausstand gegründet hast (Unterbringung Internat, WG etc.), sollte wohnortunabhängig der Versicherungsschutz aus der Privathaftpflicht der Eltern bis zum Abschluss des Studiums (Erststudium) weiterbestehen. Die Anfrage dazu richtest Du/Dein Vater bitte nicht an den Vermittler/Betreuer, sondern an die Fachabteilung in der Hauptverwaltung des Versicherers, die den Vertrag betreut. Die Telefonnummer steht i.d.R. oben rechts auf dem Versicherungsschein. Bekommst Du/Dein Vater eine positive Antwort, dann gebt gleich telefonisch eine entsprechende Änderungsmeldung (Dein Wohnsitz und Deine derzeitige Tätigkeit)an den Versicherer mit der Bitte um schriftliche Bestätigung. Die machen das dann schon.
Gleichermaßen trifft dies i.d.R. auch so für Deinen Hausrat zu, den Du in einer meist pauschalen Summe im prozentualen Verhältnis zur Vertragssumme der Hausratversicherung der Eltern mitversichert hast.

PS: Wenn der Vertreter erst jetzt auf den Vorgang zu sprechen kommt, dann ist es für Euch sicherlich an der Zeit, einen kompetenten Betreuer zu suchen. Nehmt einen unabhängigen Makler! Der nimmt seine Arbeit mit Sicherheit ernster, weil er dafür auch haftet.

Gruß Dieter

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Hallo und Moin,
MM bist du weiterhin in der Haftpflicht deiner Eltern mit eingeschlossen.

http://www.oninsure.de/det/v07.htm#zwei

Einfach mal runter scrollen.

Ruf die Hauptstelle der versicherung an und klärs mit den direkt ab. Die sollen eben eine schriftliche Bestätigung schicken.

Gruß
Martin

m.M. nicht…
Hallo Martin

MM bist du weiterhin in der Haftpflicht deiner Eltern mit

denn er wohnt nicht mit den Eltern zusammen. Dazu kommt der Ziwi.
Grüße
Raimund

Hallo Raimund,

Wehr- und Wehrersatzdienst gilt als durchgehend und im Zusammenhang mit der beruflichen Erstausbildung gemäß dem Textlaut in den Bedingungen. Sollte es sich also um durchgehende „Tätigkeiten“ handeln und es sich um das Erststudium drehen, so besteht m.E. nach Schutz über die Versicherung der Eltern.

Gruß
Marco

Hallo Dieter,

der Hausstand ist nur für die Hausrat wichtig, bei der Haftpflicht gibt es diese Bedingung nicht. Steht sogar so im Text.

Gruß
Marco

Hallo marco,
kannst Recht haben. Nur was sagst Du zu der unterwchiedlichen Adresse?
Grüße
Raimund

Hallo Raimund,

es wird nur auf die berufliche Erstausbildung abgestellt und „Kinder“. Mehr nicht. In der Hausrat ist die Definition von „Hausstand“ noch vorhanden… dann ist es maßgeblich, anderenfalls nicht.

Gruß
MArco

Hallo Marco,

natürlich. Bezog sich ja auch darauf, dass der Ausbildungsweg noch jeweils der Erste ist und nicht unterbrochen wurde.

Gruß Dieter

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