Hallo Marco!
eine Haftpflichtversicherung ersetzt nur den Zeitwert.
Das mag ja sein - aber was ist der Zeitwert denn eigentlich?
Das hat Marco ja schon erklärt…ganz einfach der Wert, den das Teil zur Zeit der Beschädigung eben noch hatte!
Ist es das Geld, was ich bekommen würde, wenn ich den
Gegenstand zu verkaufen versuchen würde?
Dann kann man ja schon von vornherein viele Schäden ganz
ausschließen: wer kauft schon einen gebrauchten (womöglich
noch zugeschnittenen?) Teppich? Wer will eine gebrauchte
Brille haben, wer kauft einen älteren Glastisch?
Ganz so ist es nicht, das wäre dann ja eher der Marktwert.
Ich war immer davon ausgegangen, die Versicherung müßte den
Wiederbeschaffungswert ersetzen - wenn mein Schreibtisch
haftpflichtig kaputtgegangen ist, möchte ich gerne einen neuen
haben und keinen für 20,-€ vom Trödel!
Es gibt unterschiedliche Versicherungen, verwechsel man das heir nicht mit Deiner Hausrat, bei den Sachversicherungen kann man z.B. Neuwerterstattungen vereinbaren. Ein Wohngebäude ist ein gutes Beispiel…brennt Dir das ab, dann kämst Du bei einem notwendigen Neubau in arge Schwierigkeiten, wenn Du nur Zeitwet versichert hast. Aber Sachversicherungen zahlt der Besitzer, also der, der am Ende auch den Schaden hat, da kann er entscheiden, ob ihm ein solche Absicherung das Geld wert ist. Klar?
Eine Haftpflicht bezahlt derjenige, der sich vor Schadenersatzansprüchen dritter schützen möchte, dies Versicherung erstattet aber nur, was Dir ein Gericht sozusagen an Schadenersatz auferlegen könnte. Welchen Schaden hat man denn, wenn ein alter Schreibtisch kaputt ging? Man würde verdienen, wenn man statt des ollen Teils für 20 Euro eines für 1000 Euro hinstellen würde…das ist aber nicht der Sinn des Schadenersatzes.
Bekommt man im Falle des Falles eine _neue_ Brille, oder muß
man beim Optiker nach einem gebrauchten Sehmöbel fragen?
Sicher würde heir zuerst die Möglichkeit einer Reparatur angefragt…wenn die Brille nur mit Neuanfertigung zu ersetzen ist würde ich mal kühn behaupten, muß die Haftpflicht entsprechend leisten…ich bitte aber niemanden sich daruaf zu verlassen…für meinen Sohn habe ich eh eine ‚Brillenkasko‘ abgeschlossen
).
Ist mal einen interessante Frage, habe ich mir noch nie
Gedanken drüber gemacht!
Wer weiß es denn wirklich???
Die Schadenbearbeiter in den Haftpflichtschadenabteilungen .
*der abhängig von der Antwort evtl. seine Haftpflicht kündigen
wird*
Das solltest Du mal schön bleiben lassen…die private Haftpflicht ist die wichtigste Versicherung überhaupt, eher kannst Du Hausrat, Unfall und sonstwas weglassen!
Es geht doch nicht um die bei einer Party zerschlagenen Vase Deiner Nachbarin oder die mit der Zigarette verbrannte Jacke Deines Kumpels. Man sichert sich mit solchen Versicherungen vor allem gegen Ansprüche aus viel größeren Schäden ab, die man sonst aus der eigenen Tasche zu bezahlen hat. Auch ein Fußgänger kann z.B. schwere Verkehrsunfälle verursachen, man kann oft nicht so dumm denken wie es kommt! Wie gesagt…es ist nicht DEIN Schaden, der hier reguliert wird, sondern der Schaden, den DU jemand anderem zufügst!
Gruß Maid