Private Haftpflichtversicherung, folgender Schaden

ist aufgetreten, beinahe etws peinlich,
aber genauso ärgerlich!
Ein Freund von uns hat sich so halb im Spiel und halb
übermütig auf die Couch geknallt, so daß das Randstück mit der Armlehne ein Stück weggekracht ist und dabei auch noch en Stoffbezug an der Front auseinandergerissen ist.
Die Couch sieht jetzt absolut unmöglich aus, und den Stoff
kann man auch nicht mehr zusammenziehen.
Der ist so unter Spannung, da schaut jetzt 30*10 cm Füllung raus.
Auch wenn es unangenehm ist, kann eine private Haftpflichtversicherung -die er wohl hat- hier für unseren Freund einspringen?
Wenn ja, in welchem Maße würde sie das tun?
Couch ca. 3 Jahre alt, Neupreis 1500 DM.

Vielen Dank für Tipps!!!

Grüße Caro

hallo Caro,
sollte kein Problem sein.
Wemm eine Reparatur möglich und rentabel ist, dann musst Du Dich mit damit zufrieden geben, sollte das unrentabel sein, dann bekommst Du den Wiederbeschaffeungswert. Soll heißen, dass Du eine neue, gleichwertige Couch zum aktuellem Preis erhältst.
Frage die Versicherung, ob sie einen Gutachter schicken will. Wenn nicht, kannst das gute Stück fortwerfen.
Grüße
Raimund

Hallihallo

Warte mit dem Wegwerfen aber, bist du den Scheck von der Versicherung hast und diese dir mitgeteilt hat, dass die Sache mit der Zahlung erledigt ist.

gruß Marco

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Achtung:!!!
eine Haftpflichtversicherung ersetzt nur den Zeitwert.

Gruß
Marco

Was ist denn überhaupt der ‚Zeitwert‘?
Hallo Marco!

eine Haftpflichtversicherung ersetzt nur den Zeitwert.

Das mag ja sein - aber was ist der Zeitwert denn eigentlich?

Ist es das Geld, was ich bekommen würde, wenn ich den Gegenstand zu verkaufen versuchen würde?
Dann kann man ja schon von vornherein viele Schäden ganz ausschließen: wer kauft schon einen gebrauchten (womöglich noch zugeschnittenen?) Teppich? Wer will eine gebrauchte Brille haben, wer kauft einen älteren Glastisch?

Ich war immer davon ausgegangen, die Versicherung müßte den Wiederbeschaffungswert ersetzen - wenn mein Schreibtisch haftpflichtig kaputtgegangen ist, möchte ich gerne einen neuen haben und keinen für 20,-€ vom Trödel!

Bekommt man im Falle des Falles eine _neue_ Brille, oder muß man beim Optiker nach einem gebrauchten Sehmöbel fragen?

Ist mal einen interessante Frage, habe ich mir noch nie Gedanken drüber gemacht!

Wer weiß es denn wirklich???

Schönen Gruß,
Robert

*der abhängig von der Antwort evtl. seine Haftpflicht kündigen wird*

Hallo Robert,

Das mag ja sein - aber was ist der Zeitwert denn eigentlich?

Der Zeitwert eines Gegenstandes/einer Sache ergibt sich aus dem Neuwert dieses Gegenstandes/dieser Sache abzüglich der Wertminderung durch Alter und Abnutzung.

Ist es das Geld, was ich bekommen würde, wenn ich den
Gegenstand zu verkaufen versuchen würde?

Ja… es gilt der theoretische Abnahmepreis. Unabhängig davon, ob dir z.B. jemand deine alte Unterhose abkaufen würde…

Ich war immer davon ausgegangen, die Versicherung müßte den
Wiederbeschaffungswert ersetzen - wenn mein Schreibtisch
haftpflichtig kaputtgegangen ist, möchte ich gerne einen neuen
haben und keinen für 20,-€ vom Trödel!

Es kommt auf die Versicherung an, die den Schaden erstattet. Eine Haftpflichtversicherung bemüht sich jedoch nur um den Wertverlust… und einen Glastisch, der z.B. schon 20 Jahre alt ist… der ist kein so großer Verlust, wie der neue Tisch.
Sentimentalitäten werden dabei völlig außer acht gelassen.

Gruß
Marco

PS: du willst deine Haftpflicht kündigen? Tja… es ist die Versicherung, die meiner Meinung nach am ehesten gebraucht wird und somit am wichtigsten ist.

Hallo Marco!

eine Haftpflichtversicherung ersetzt nur den Zeitwert.

Das mag ja sein - aber was ist der Zeitwert denn eigentlich?

Das hat Marco ja schon erklärt…ganz einfach der Wert, den das Teil zur Zeit der Beschädigung eben noch hatte!

Ist es das Geld, was ich bekommen würde, wenn ich den
Gegenstand zu verkaufen versuchen würde?
Dann kann man ja schon von vornherein viele Schäden ganz
ausschließen: wer kauft schon einen gebrauchten (womöglich
noch zugeschnittenen?) Teppich? Wer will eine gebrauchte
Brille haben, wer kauft einen älteren Glastisch?

Ganz so ist es nicht, das wäre dann ja eher der Marktwert.

Ich war immer davon ausgegangen, die Versicherung müßte den
Wiederbeschaffungswert ersetzen - wenn mein Schreibtisch
haftpflichtig kaputtgegangen ist, möchte ich gerne einen neuen
haben und keinen für 20,-€ vom Trödel!

Es gibt unterschiedliche Versicherungen, verwechsel man das heir nicht mit Deiner Hausrat, bei den Sachversicherungen kann man z.B. Neuwerterstattungen vereinbaren. Ein Wohngebäude ist ein gutes Beispiel…brennt Dir das ab, dann kämst Du bei einem notwendigen Neubau in arge Schwierigkeiten, wenn Du nur Zeitwet versichert hast. Aber Sachversicherungen zahlt der Besitzer, also der, der am Ende auch den Schaden hat, da kann er entscheiden, ob ihm ein solche Absicherung das Geld wert ist. Klar?

Eine Haftpflicht bezahlt derjenige, der sich vor Schadenersatzansprüchen dritter schützen möchte, dies Versicherung erstattet aber nur, was Dir ein Gericht sozusagen an Schadenersatz auferlegen könnte. Welchen Schaden hat man denn, wenn ein alter Schreibtisch kaputt ging? Man würde verdienen, wenn man statt des ollen Teils für 20 Euro eines für 1000 Euro hinstellen würde…das ist aber nicht der Sinn des Schadenersatzes.

Bekommt man im Falle des Falles eine _neue_ Brille, oder muß
man beim Optiker nach einem gebrauchten Sehmöbel fragen?

Sicher würde heir zuerst die Möglichkeit einer Reparatur angefragt…wenn die Brille nur mit Neuanfertigung zu ersetzen ist würde ich mal kühn behaupten, muß die Haftpflicht entsprechend leisten…ich bitte aber niemanden sich daruaf zu verlassen…für meinen Sohn habe ich eh eine ‚Brillenkasko‘ abgeschlossen :wink:).

Ist mal einen interessante Frage, habe ich mir noch nie
Gedanken drüber gemacht!
Wer weiß es denn wirklich???

Die Schadenbearbeiter in den Haftpflichtschadenabteilungen .

*der abhängig von der Antwort evtl. seine Haftpflicht kündigen
wird*

Das solltest Du mal schön bleiben lassen…die private Haftpflicht ist die wichtigste Versicherung überhaupt, eher kannst Du Hausrat, Unfall und sonstwas weglassen!
Es geht doch nicht um die bei einer Party zerschlagenen Vase Deiner Nachbarin oder die mit der Zigarette verbrannte Jacke Deines Kumpels. Man sichert sich mit solchen Versicherungen vor allem gegen Ansprüche aus viel größeren Schäden ab, die man sonst aus der eigenen Tasche zu bezahlen hat. Auch ein Fußgänger kann z.B. schwere Verkehrsunfälle verursachen, man kann oft nicht so dumm denken wie es kommt! Wie gesagt…es ist nicht DEIN Schaden, der hier reguliert wird, sondern der Schaden, den DU jemand anderem zufügst!

Gruß Maid

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hallo Maid,
Wie Du richtig sagst, ist der Zeitwert richtig. Doch dieser birgt viel Ärger. Das ist der Grund, warum es so oft zu Prozessen kommt.
Klar: wenn der Schädiger unachtsam auf die Straße geht, ein Auto ausweichen muss und gegen einen Baum prallt, dann kann er nicht erwarten, dass die Rostlaube aus Adenauers Zeiten durch einen neuen ersetzt wird.

*der abhängig von der Antwort evtl. seine Haftpflicht kündigen
wird*

Das solltest Du mal schön bleiben lassen…die private
Haftpflicht ist die wichtigste Versicherung überhaupt, eher
kannst Du Hausrat, Unfall und sonstwas weglassen!
Es geht doch nicht um die bei einer Party zerschlagenen Vase
Deiner Nachbarin oder die mit der Zigarette verbrannte Jacke
Deines Kumpels. Man sichert sich mit solchen Versicherungen
vor allem gegen Ansprüche aus viel größeren Schäden ab, die
man sonst aus der eigenen Tasche zu bezahlen hat. Auch ein
Fußgänger kann z.B. schwere Verkehrsunfälle verursachen, man
kann oft nicht so dumm denken wie es kommt! Wie gesagt…es
ist nicht DEIN Schaden, der hier reguliert wird, sondern der
Schaden, den DU jemand anderem zufügst!

Und der kann sehr, sehr teuer werden! Siehe Beispiel oben: Auto (Ferrari Modena) Totalschaden, beide Insassen im KH (8 monate im Gips).
da sind schnell ein paar Millionen beisammen.
Grüße
Raimund