Private Haftpflichtversicherung - Gewässerschadenhaftpflicht

Hallo,

vielleicht ist meine Frage zu speziell. Ich versuche es mal…

Also, folgende Situation:

Ich habe ein unbebautes Grundstück in einer Wohnsiedlung (Baulücke).
Ein paar böse Buben kippen mir nachts ordentlich Altöl drauf. Schätze mindestens 2 Kanister a 20 Liter.

Rechtslage:
Obwohl es sich hier um Straftaten Dritter handelt bin ich als Eigentümer des Grundstücks zunächst verpflichtet, den Schaden zu beheben und die Gefährdung für das Grundwasser etc. zu beseitigen. Das kostet gut und gerne mal 5- 10.000 € in diesem Fall. Theoretisch kann ich die Bösewichte zivilrechtlich in Regress nehmen, wenn man ihrer habhaft wird und wenn sie zahlungsfähig sind. Also, alles reine Theorie mit dem Regress.

Ich besitze zwar eine private Haftpflicht, aber weder eine Gewässerschadenhaftpflicht, noch eine Grundbesitzerhaftpflicht.

Aber: Selbst wenn ich diese zusätzlichen Versicherungen hätte, würden die in o. g .Fall wohl nicht leisten.
Gewässerschadenhaftpflicht gibt es immer nur im Zusammenhang mit einem Öltank, Grundbesitzerhaftpflicht deckt die Verletzung von sog. Verkehrssicherungspflichten ab.
Beides ist hier nicht zutreffend.

Wie kann ich künftig solche Schäden versichern? Hat jemand eine Idee?

Vielen Dank. Bin sehr gespannt.

Karl

Moin,

das wird m.E. ziemlich schwer. Es gibt Umweltschadenversicherungen bzw. Umweltschadenhaftpflichtversicherungen. Ob die allerdings für Privatleute abschließbar sind, entzieht sich meiner Kenntnis. Diese Versicherungen sind zwingend erforderlich für z.B. Tankstellen, Biogasanlagen, Steinbruchunternehmen. Außerdem sind sie wirklich teuer. Ob es sich lohnt? Und ob Vorsatz durch Dritte darüber abgedeckt ist?
Ich habe vor Jahren mal die Protokolle für eine Begehung durch eine Ingenieurin der Versicherung bei solchen Objekten geschrieben. Soll heißen, die Tankstelle z.B. wollte eine UHV abschließen. Die Versicherung hat die Expertin vorort geschickt und die hat die Gefahreneinschätzung vorgenommen. Aufgrund ihrer Expertise hat die Versicherung entschieden, ob sie das Objekt versichert, oder nicht.
Bei Haftpflichtversicherungen gibt es auch noch die Möglichkeit, dass sie auch deine Schäden versichern, die von anderen verursacht worden und nicht bezahlt werden können. Gibt es auch einen Fachbegriff für, fällt mir gerade nicht ein. Du müsstest dann allerdings auch schauen, ob solche Schäden auch abgedeckt sind.

Soon