Hallo,
vielleicht ist meine Frage zu speziell. Ich versuche es mal…
Also, folgende Situation:
Ich habe ein unbebautes Grundstück in einer Wohnsiedlung (Baulücke).
Ein paar böse Buben kippen mir nachts ordentlich Altöl drauf. Schätze mindestens 2 Kanister a 20 Liter.
Rechtslage:
Obwohl es sich hier um Straftaten Dritter handelt bin ich als Eigentümer des Grundstücks zunächst verpflichtet, den Schaden zu beheben und die Gefährdung für das Grundwasser etc. zu beseitigen. Das kostet gut und gerne mal 5- 10.000 € in diesem Fall. Theoretisch kann ich die Bösewichte zivilrechtlich in Regress nehmen, wenn man ihrer habhaft wird und wenn sie zahlungsfähig sind. Also, alles reine Theorie mit dem Regress.
Ich besitze zwar eine private Haftpflicht, aber weder eine Gewässerschadenhaftpflicht, noch eine Grundbesitzerhaftpflicht.
Aber: Selbst wenn ich diese zusätzlichen Versicherungen hätte, würden die in o. g .Fall wohl nicht leisten.
Gewässerschadenhaftpflicht gibt es immer nur im Zusammenhang mit einem Öltank, Grundbesitzerhaftpflicht deckt die Verletzung von sog. Verkehrssicherungspflichten ab.
Beides ist hier nicht zutreffend.
Wie kann ich künftig solche Schäden versichern? Hat jemand eine Idee?
Vielen Dank. Bin sehr gespannt.
Karl