mir ist leider ein kleines mißgeschickt passiert:
ein bekannter und ich wollten eine „motorradtour“ (zum winterlager der motorräder) unternehmen. beim verlassen seiner wohnung bittet er mich seinen helm kurz zu halten, damit er die hände frei hat um seine wohnung abzuschließen. tüffel wie ich bin gleitet mir der helm aus der hand und poltert das treppenhaus herunter, helm kaputt. kann ich dies als schaden an meine private haftpflichtversicherung melden? können klar, aber zahlt meine versicherung den schaden oder muß ich dafür alleine aufkommen?
(bitte keine oberschlauen antworten von nicht-„experten“ nach dem motto „selber schuld…“ vielen dank)
beste grüße und einen gefahrenfreien rutsch ins neue jahr
solveigh
ein Helm der paar Treppenstufen nicht übersteht ist ja wohl auch ein Sicherheitsrisiko für den Träger… er sollte deshalb froh sein,dass er ihn los ist:wink:
Melde den Schaden deiner HP und du wirst ja sehen wie die Reaktion ist
LG
Mikesch
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die hände frei hat um seine wohnung abzuschließen. tüffel wie
ich bin gleitet mir der helm aus der hand und poltert das
treppenhaus herunter, helm kaputt.
Klassischer Ausschluß in der privaten Haftplficht.
aber zahlt meine versicherung den schaden oder muß ich dafür
alleine aufkommen?
Ich würde den Schaden der Versicherung melden, mit etwas Glück bezahlen die etwas. Aber aufgepaßt: Haftpflicht ersetzt Zeitwert und nicht Neuwert.
die hände frei hat um seine wohnung abzuschließen. tüffel wie
ich bin gleitet mir der helm aus der hand und poltert das
treppenhaus herunter, helm kaputt.
Klassischer Ausschluß in der privaten Haftplficht.
oh? warum das?
aber zahlt meine versicherung den schaden oder muß ich dafür
alleine aufkommen?
Ich würde den Schaden der Versicherung melden, mit etwas Glück
bezahlen die etwas. Aber aufgepaßt: Haftpflicht ersetzt
Zeitwert und nicht Neuwert.
yo, ist klar… der helm war zum glück nicht so extrem teuer, aber immerhin erst im juni 07 gekauft…
moin mikesch und danke für deine mühe bzw. antwort.
KEIN helm ist nach solch einem sturz noch wirklich sicher, da dabei haarrisse, deformationen im helminneren u.ä. entstehen können. man sieht u.u. äußerlich nicht einmal den schaden. (deswegen sollte man auch NIE einen gebrauchten helm kaufen). ein entsprechender test, ob er noch 100%en schutz im schlimmsten falle bietet, kostet meist mehr als der helm selbst und endet letztendlich mit der zerstörung des helmes…
guten rutsch
solveigh
Hallo Solveigh
ein Helm der paar Treppenstufen nicht übersteht ist ja wohl
auch ein Sicherheitsrisiko für den Träger… er sollte deshalb
froh sein,dass er ihn los ist:wink:
nicht wirklich da er erst 5 monate alt ist…
Melde den Schaden deiner HP und du wirst ja sehen wie die
Reaktion ist
Wegen des Mißbrauchspotentials. Ich will nen neuen Helm (neues Handy, neue Kamera, etc.), also geb ich Dir meinen und sag, laß den mal fallen, Du bist ja versichert.
Auch das Haftungsrecht sieht hier nur eine eingeschränkte Haftung vor, denn derjenige, der einen anderen um einen Gefallen bittet, geht bewusst das Risiko ein, dass dem anderen - wie ihm selbst - ein kleines Versehen passieren könnte.
Es handelt sich also nicht um einen vertraglichen Ausschluss, sondern vorrangig um das generelle Fehlen einer Haftung.
Einige Gesellschaften übernehmen aber solche Fälle standardmäßig, häufig mit einer Selbstbeteiligung.
Daher: auf jeden Fall mal melden und prüfen lassen.
Wegen des Mißbrauchspotentials. Ich will nen neuen Helm (neues
Handy, neue Kamera, etc.), also geb ich Dir meinen und sag,
laß den mal fallen, Du bist ja versichert.
das ist ja quark die argumentationsweise der versicherung.
denn der helm ist (war) ja noch so gut wie neu und sie können den defekten helm gerne haben (helmgröße XL paßt übrigens nicht auf meinen XS bis S schädel:wink:)…
außerdem wären mir dann sicherlich schon des öfteren sachen kaputt gegangen (oder man hätte sich keine helm für nur 160 euronen angeschafft sondern für 360 oder 460 damit es sich auf wirklich „lohnt“…) dies ist/wäre mein erster versicherungsschaden seit vertragsbeginn und die läuft schon etliche jahre.
kann man ja genauso gut argumentieren „du willst ein neues sofa/ neuen teppich? fein, dann brenn ich dir mal ein brandloch mit der zigarette rein oder laß mein glas rotwein fallen“? soweit ich weiß sind solche schadensfälle doch gedeckt!? wo wird denn da unterschieden? hab jedenfalls ein schadensformular angefordert, bin ich ja gespannt…
beste grüße
solveigh
moin moin!
dass versicherungen sich weigern bei geliehenen, geleasten etc. gegenständen die haftung zu übernehmen steht ja in den vertragsbedingungen, aber wenn selbst solche fälle ausgeschlossen sind wo ich nur für ein paar sekunden etwas für jemanden halte, dann ist ja praktisch fast nichts versichert!? aber werben versicherungen nicht „damit die freundschaft nicht auch kaputt geht, sollte etwas im freundeskreis kaputt gehen…“?!
ich laß mich (hoffentlich positiv) überraschen
guten rutsch + beste grüße
solveigh
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Hallo,
bei einer PHV gibt es i.d.R. keinen großen Spielraum! Es geht alles „nach Gesetz“! Unberechtigte Ansprüche (die müsstest du dann auch nicht befriedigen) werden abgelehnt und berechtigte Ansprüche werden anerkannt! Zur Not geht deine Haftpflichtversicherung für dich vor Gericht - so einfach ist das!
Gruß cooler
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das ist jedenfalls übertrieben. Die Frage ist, ob überhaupt eine Haftung besteht (siehe auch cooler). Wenn nein, gibt es für Dich auch keine Zahlungsverpflichtung, jedenfalls nicht per Gesetz. Dass Du Dich moralisch verpflichtet fühlst, den Schaden zu begleichen, ist was anderes.
Aber wie gesagt: einige PH-Versicherer übernehmen diese sog. Gefälligkeitsschäden, obwohl eigentlich keine Haftung gegeben ist. Also einfach mal prüfen lassen (oder selbst die Bedingungen studieren).
moin moin!
dass versicherungen sich weigern bei geliehenen, geleasten
etc. gegenständen die haftung zu übernehmen steht ja in den
vertragsbedingungen,
richtig, aber - zur Beruhigung - dies dürfte im vorliegenden Fall nicht relevant sein. Es sei denn, der Helm wurde i.d.T. dem Schädiger zur Nutzung überlassen.
aber wenn selbst solche fälle
ausgeschlossen sind wo ich nur für ein paar sekunden etwas für
jemanden halte, dann ist ja praktisch fast nichts versichert!?
Keine Sorge, sind sie auch nicht (die Fälle). Ich vermute, die bisherigen Antworten waren für dich etwas missverständlich:
Nur die missbräuchliche Nutzung der PHV ist ausgeschlossen (wie von Nordlicht beschrieben: „Lass Du mal meinen Helm fallen, ich brauch nen neuen.“). Dies ist nach der bisherigen Schilderung aber nicht der Fall, ergo gilt: Schaden durchaus der Versicherung melden.
Auch eine (vom Versicherungsschutz ausgeschlossene) Gefälligkeitsleistung ist hier nicht gegeben: Du hast deinem Bekannten zwar eine Gefälligkeit erwiesen, indem du den Helm kurz gehalten hast. Da dem Geschädigten damit aber kein Vermögensvorteil entstanden ist, sind diese Gefälligkeitsleistungen sehr wohl in der PH mitversichert.
aber werben versicherungen nicht „damit die freundschaft nicht
auch kaputt geht, sollte etwas im freundeskreis kaputt
gehen…“?!
ein Spruch wie aus den Werbelabors des größten deutschen Versicherers *g*
Moin Moin Frank!
Vielen Dank für Deine nützliche Antwort, die mich auch gleichzeitig hoffen läßt das der Schaden übernommen wird.
Beste Grüße aus dem Norden
Solveigh