Private Haftpflichtversicherung: Kündigung

Hallo !

Ein Versicherungsunternehmen erhöht die Prämie für eine Privathaftpflichtversicherung um 10% ohne (!) Leistungsanpassung.
Der Versicherungsnehmer darf nun, nach Bekanntwerden der Erhöhung, diese Versicherung mit einer Frist von 4 Wochen kündigen.
Frage : Muss die Prämie, die evtl. schon bezahlt worden ist (Abbuchung)zurückerstattet werden oder darf die Versicherung diese komplett einbehalten ?

Viele Grüße und Danke

Tom

Hallo Tom,

eine Kündigung wegen einseitiger Leistungsverschlechterung ist eine Kündigung ohne Anspruch auf Leistungen für die andere Partei.

Gruß
Marco