Private Haftpflichtversicherung - Schadensfall?

Liebe/-r Experte/-in,ich habe folgenden Schadensfall: mein Partner ist mit meinem Enkelkind über die Straße gegangen. Mein Enkel (5 Jahre alt) hatte ein Nintendo DS in der Hand. Damit er das nicht fallen lässt, hat mein Partner ihm dieses abgenommen, ist dann aber seinerseits, da ein vorher nicht als so schnell eingeschätztes Fahrzeug kam, das letzte Stück bei der Überquerung schneller gegangen, hat das Kind an die Hand genommen und dabei das Nintendo fallen gelassen. Ist das bei seiner privaten Haftpflichtversicherung (Ergo) ein ersetzbarer Schaden? Das Gerät ist teilweise auseinander gebrochen und kann der Versicherung auch vorgeführt werden (bzw.per Foto nachgewiesen), Wert ist ca. 150 Euro, Gerät war ca. 4 Jahre alt. Da er meinem Enkel das Gerät natürlich gerne ersetzen würden, wäre es schön, wenn da die Versicherung eintreten könnte. Können wir das so melden? Vielen Dank schon einmal im Voraus!

Klar können Sie dies so melden Bärbel,
müssen Sie sogar!

Haftpflicht ist Zeitwert laut Gesetzgeber!

Würde es ein wenig dramatischer - zum Schutz des Kindes - erklären. Was ist mit der Mit-Haftung des Autofahrers, der seine Geschwindigkeit nicht angemessen reduziert hat!?
Nintendo aufbewahren.

good luck
sturm

Ganz lieben Dank für die schnelle Antwort! Den Autofahrer haben wir natürlich aus den Augen verloren, weil man sich erst einmal um die eigenen Dinge gekümmert hat, schade…Aber ein Nachweis über evtl. zu hohe Geschwindigkeit wäre wohl sowieso äußerst schwierig. Also, vielen Dank noch einmal! Frdl. Gruss, Bärbel

Grundsätzlich ist das ein Fall für eine Privathaftpflicht.
Tipp: bei der konkreten PHV vortragen / melden.