Eine Person X fährt als Beifahrer in dem Pkw von Person Y mit und beschädigt beim Aussteigen den Beifahrersitz gravierend. Kann Person X den verursachten Schaden evtl. durch seine eigene private Haftpflichtversicherung regulieren lassen?
Falls nicht, welche Möglichkeiten hätte evtl. Person Y?
Für Antworten bin ich sehr dankbar und danke schon mal im Voraus.
Kann Person X den verursachten Schaden evtl. durch seine
eigene private Haftpflichtversicherung regulieren lassen?
Meines Wissens nicht, obwohl hier schon auch mal etwas anderes behauptet wurde. Möglicherweise haftet X aber persönlich, auch ohne dass die Versciehrung das deckt, z.B. bei einer vorsätzlichen Beschädigung.
Falls nicht, welche Möglichkeiten hätte evtl. Person Y?
definitiv
In der PHV gibts die so genante kleine Benzinklausel. Diese besagt u.A., dass wenn der Versicherungsnehmer kein Halter, Fahrer oder Eigentümer des beschädigten KFZ ist, die Privathaftpflicht für den Schaden einspringt. Dein Schaden ist, normale Standard AGBs vorausgesetzt, versichert. Und zwar definitiv. (Besonderheiten, wie Vorsatz oder andere an den Haaren herbeigezogene Eventualitäten vernachlässigt)
kann mich Dante nur anschließen: die Beschädigung eines Fzgs., in dem man als Passagier mitfährt, ist grundsätzlich gedeckt.
Habe schon hunderte von diesen Schäden abgerechnet, daher kann ich Dir einerseits bestätigen, dass das geht, und andererseits, dass der ein oder andere PH-Versicherer trotzdem zunächst irgendwelche Ablehnungsgründe (er-)findet.