Private Haftpflichtversiucherung bei Kfz-Schaden?

Liebe wer-weiss-was-Experten,

ich habe eine Frage zu dem folgenden Sachverhalt:

Eine Person X fährt als Beifahrer in dem Pkw von Person Y mit und beschädigt beim Aussteigen den Beifahrersitz gravierend. Kann Person X den verursachten Schaden evtl. durch seine eigene private Haftpflichtversicherung regulieren lassen?

Falls nicht, welche Möglichkeiten hätte evtl. Person Y?

Für Antworten bin ich sehr dankbar und danke schon mal im Voraus.

Liebste Grüße

Jeanne

Hallo,
wie ist es denn möglich, daß der Beifahrer der Sitz GRAVIEREND beschädigt? Wie heißt die Story dazu?
Gruß
A.

Kann Person X den verursachten Schaden evtl. durch seine
eigene private Haftpflichtversicherung regulieren lassen?

Meines Wissens nicht, obwohl hier schon auch mal etwas anderes behauptet wurde. Möglicherweise haftet X aber persönlich, auch ohne dass die Versciehrung das deckt, z.B. bei einer vorsätzlichen Beschädigung.

Falls nicht, welche Möglichkeiten hätte evtl. Person Y?

Keine.

Hallo,

solange der Aussteigende keine über den Kfz.-Versicherung mitversicherte Person handelt, ist der Schaden über die PH i.d.R. versichert.

Ja, ich weiß, laaaaaange Diskussionen habe wir schon zu diesem Theman geführt.

Grüße an alle

Mike

ganz einfach: die person x hat eine lampe mit im auto transportiert und beim austeigen mit einer scharfkantigen stelle das leder aufgeritzt.

lg

definitiv
In der PHV gibts die so genante kleine Benzinklausel. Diese besagt u.A., dass wenn der Versicherungsnehmer kein Halter, Fahrer oder Eigentümer des beschädigten KFZ ist, die Privathaftpflicht für den Schaden einspringt. Dein Schaden ist, normale Standard AGBs vorausgesetzt, versichert. Und zwar definitiv. (Besonderheiten, wie Vorsatz oder andere an den Haaren herbeigezogene Eventualitäten vernachlässigt)

Hallo,

kann mich Dante nur anschließen: die Beschädigung eines Fzgs., in dem man als Passagier mitfährt, ist grundsätzlich gedeckt.
Habe schon hunderte von diesen Schäden abgerechnet, daher kann ich Dir einerseits bestätigen, dass das geht, und andererseits, dass der ein oder andere PH-Versicherer trotzdem zunächst irgendwelche Ablehnungsgründe (er-)findet.

Grüße, M