Private Haftplficht in der Schweiz

Hallo,
ich hätte eine Frage:
Wenn ich hier in D eine private Haftpflicht abschließe, und mit dieser dann in die Schweiz ziehe, gilt sie dann genauso, oder nicht?
Denn es steht zwar im Infoblatt drin, dass sie einen Auslandsschutz hat, aber jedoch habe ich wieder was anderes gehört. Habe auch schon 2 Versicherungen dies bezüglich angeschrieben, jedoch erhielt ich bis heute noch keine Antwort.
Vielleicht kennt sich einer aus, oder hat dies selbst mal durchgemacht.
Vielen Dank für eure Antworten!

Liebe Grüße!

Hallo aus Berlin.
Der Schutz der privaten Haftpflichtversicherung gilt weltweit - bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis zu einem Jahr - und rund um die Uhr.
Beste Grüße
Frank

Also, dem Artikel von Frank muss ich widersprechen! Das gilt nicht allgemein für alle Privathaftpflichtverträge. Dieses regeln Deine Bedingungen und unter Umständen können diese von dem von Frank geschriebenen abweichen. Also aufgepasst!

Bei einem nicht vorrübergehenden Aufenthalt im Ausland würde ich allein wegen des gültigen zugrunde liegenden Rechts generell auf einen Haftpflichtversicherer im dortigen Inland zurückgreifen.

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Hallo Jens,
Du hast völlig Recht und genauso habe ich das auch gemeint. Wenn der VN ins Ausland zieht, macht eine deutsche PHV keinen Sinn, da sie nur für vorübergehende Auslandsaufenthalte Schutz bietet.
Richtig ist - so wie Du schreibst - sich um eine PHV in der Schweiz zu kümmern.
Ich bitte um Entschuldigung, dass ich mich missverständlich ausgedrückt habe. Es war nicht meine Absicht und ich wollte keines Falls Verwirrung schaffen.
Beste Grüße
Frank

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