Hallo zusammen,
folgender theoretischer Fall:
Person A will seinen Wohnwagen samt Zubehör von der Nord zur Ostsee bringen. Dazu mietet er sich bei einer Autovermietung einen Transporter mit Anhängekupplung und lässt sich von einem Freund Person X helfen.
Nach Ankunft am neuen Platz geht Person A zum Platzwart um sich anzumelden und Person X kommt derweil auf die Idee den Wohnwagen schon mal richtig einzuparken. Leider zerstört Person X dabei die Kupplung des Mietwagens. Der Wagen muss geborgen und in eine Werkstatt geschleppt werden. Person A erhält von der Autovermietung eine Rechnung über 2800 Euro Schaden am Mietwagen. (1700 Euro Kupplung plus Bergung und Nutzungsausfall)
Nach längerem Streit mit der Autovermietung bezüglich der Schadenshöhe und der eigentlich abgeschlossenen Haftungsreduzierung begleicht Person X den vom Ihm verursachten Schaden bei der Autovermietung.
Person X meldet den Schaden seiner Haftpflicht Versicherung und wird mit der Begründung abgelehnt er hätte:
den Schaden nach einer Woche melden müssen
der Schaden wurde 10 Tage nach Einigung mit der Autovermietung über die exakte Schadenshöhe gemeldet
Gemäß Ziffer III der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haftpflicht-Versicherung für Privatpersonen ist weiterhin nicht mitversichert Ihre Haftpflicht als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden. Ein Fahrzeug wird nicht nur dann gebraucht, wenn es gefahren wird. Auch andere Tätigkeiten, die im ursächlichen Zusammenhang stehen, wie z. B. das Be- und Entladen, die Fahrzeugwäsche oder Reparaturarbeiten gehören nach anerkannter Rechtsprechung zum Gebrauch des Fahrzeugs.
Bleibt Person X jetzt auf dem Schaden sitzen? Oder lohnt sich ein „Streit“ mit der Versicherung?
begleicht Person X den vom Ihm
verursachten Schaden bei der Autovermietung.
Das ist ein Problem, denn damit ist für den PH-Versicherer, von dem X das Geld gern hätte, alles gelaufen.
den Schaden nach einer Woche melden müssen
der Schaden wurde 10 Tage nach Einigung mit der
Autovermietung über die exakte Schadenshöhe gemeldet
Warum hat X nicht gemeldet? Gerade die Prüfung der Höhe des Anspruchs ist Kernaufgabe des Versicherers (und übrigens gleichzeitig „Serviceleistung“ ggü. dem Kunden!)
Gemäß Ziffer III der Besonderen Bedingungen und
Risikobeschreibungen zur Haftpflicht-Versicherung für
Privatpersonen ist weiterhin nicht mitversichert Ihre
Haftpflicht als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer eines
Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges wegen Schäden, die durch
den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden. Ein Fahrzeug
wird nicht nur dann gebraucht, wenn es gefahren wird. Auch
andere Tätigkeiten, die im ursächlichen Zusammenhang stehen,
wie z. B. das Be- und Entladen, die Fahrzeugwäsche oder
Reparaturarbeiten gehören nach anerkannter Rechtsprechung zum
Gebrauch des Fahrzeugs.
Das ist korrekt, daher sind ja auch (Wohnwagen-)Anhänger separat haftpflichtversichert, und zwar im Rahmen einer Kfz-Haftpflicht.
Sorry für die dumme Frage aber…
Was ist die Benzinklausel?
Nix dumme Frage: „Benzinklausel“ ist die halb-offizielle Bezeichnung für eine Regelung aus den AHB, nach der Schäden, die aus dem Gebrauch eines Kfz entstehen, nicht mitversichert sind.
Vereinfacht ausgedrückt (und damit sich das auch Versicherungsleute merken können): „Jong, allet bat no Benzin rüsch, is net versichert.“
Viele Grüße
Frank Hackenbruch
P.S.: Via besondere Bedingungen sind dann manche Schäden doch wieder mitversichert (z.B. Aufsatzrasenmäher)