Private Haftung bei Vereinsgründung

Hallo,
gerne würde ich hiermit eine Diskussion mit folgender These anregen:

Wäre es korrekt, die Gründungsmitglieder/Vorstand eines Vereins privat haften zu lassen für Fehler, die vom Verein verursacht wurden? Sollte der Vorstand für Vereinsschulden aufkommen oder sollte die Haftung ausschließlich auf das Vereinsvermögen beschränkt werden?

Eure Meinung wäre mir sehr wichtig.

Vielen Dank schonmal für eventuelle Antworten!

Gruß MM

Guten Tag,

also wenn ich als Vorstandmitglied eines Vereins privat haftbar wäre würde ich mich hüten eine solche Position zu übernehmen. Und ich glaube kaum daß sich da sonst jemand findet …

Hallo,

dazu möchte ich das BGB bemühen:

§ 31a
Haftung von Vorstandsmitgliedern
(1) Ein Vorstand, der unentgeltlich tätig ist oder für seine Tätigkeit eine Vergütung erhält, die 500 Euro jährlich nicht übersteigt, haftet dem Verein für einen in Wahrnehmung seiner Vorstandspflichten verursachten Schaden nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Satz 1 gilt auch für die Haftung gegenüber den Mitgliedern des Vereins.

Heißt für mich: Solange er seine Pflichten nach bestem Wissen und Gewissen erfüllt, bleibt das Sparschwein unangetastet =)

Greetz
S_E

danke, das sehe ich nämlich auch so. Andere wiederum finden, dass jeder privat für seine gemachten Fehler haften sollte.

Gruß MM

Hallo master Mongo,

Andere wiederum finden,
dass jeder privat für seine gemachten Fehler haften sollte.

Diese Anderen sind dann auch der Meinung, dass man als Angestellter / Arbeiter für den Mist, den jeder nun mal hin und wieder auf der Arbeit baut immer mit seinem Privatvermögen gegenüber dem Arbeitgeber haften muss?
Na denn Prost Mahlzeit!
:wink:

Grüße von
Tinchen