Hallo!
Folgende imaginäre Situation:
Firma X GmbH schuldet einem Kunden ein paar Tausend Euro. Die Firma X ist jedoch fast pleite. Der Geschäftsführer der Firma X sichert dem Gläubiger schriftlich zu, dass er, im Falle einer Insolvenz seiner Firma, dem Gläubiger den Betrag aus seinem privaten Vermögen erstatten wird.
Ist diese Abmachung rechtsgültig, wenn die Firma X insolvent ist? Für mich ist das deswegen unklar, da ja bei einer GmbH die private Haftung des Geschäftsführers eigentlich ausgeschlossen ist. Wäre somit die unterschrieben Zusicherung des Geschäftsführers ungültig?
Vielen Dank schonmal!
Andreas