Private Haftung eines Geschäftsführers

Hallo!

Folgende imaginäre Situation:

Firma X GmbH schuldet einem Kunden ein paar Tausend Euro. Die Firma X ist jedoch fast pleite. Der Geschäftsführer der Firma X sichert dem Gläubiger schriftlich zu, dass er, im Falle einer Insolvenz seiner Firma, dem Gläubiger den Betrag aus seinem privaten Vermögen erstatten wird.

Ist diese Abmachung rechtsgültig, wenn die Firma X insolvent ist? Für mich ist das deswegen unklar, da ja bei einer GmbH die private Haftung des Geschäftsführers eigentlich ausgeschlossen ist. Wäre somit die unterschrieben Zusicherung des Geschäftsführers ungültig?

Vielen Dank schonmal!
Andreas

Der Geschäftsführer der Firma
X sichert dem Gläubiger schriftlich zu, dass er, im Falle
einer Insolvenz seiner Firma, dem Gläubiger den Betrag aus
seinem privaten Vermögen erstatten wird.

Ist diese Abmachung rechtsgültig, wenn die Firma X insolvent
ist?

Der GF verbürgt sich hier gegenüber dem Gläubiger für die Forderung gegenüber der GmbH. Jeder kann Bürgschaften übernehmen, wie er will. Von daher ist das völlig legal (und auch völlig üblich. Wenn die 1 Mann GmbH einen Kredit von der Bank will, wird die Bank immer eine Bürgschaft des GF fordern.)