Private handwerkerkosten absetzbar ?

hallo,

ein unternehmer hat in 2004 ein eigenheim gekauft und bis 2006 renoviert und saniert.
dafür erhält er den höchstsatz eigenheimzulage.

kann er die handwerker-lohnkosten auch in der einkommensteuererklärung unter dienstleistungen / handwerkerleistungen angeben ?

soviel mir bekannt ist können solche handwerkerleistungen bis 6000 euro zu 20% (also 1200 euro) steuermindernd berücksichtigt werden.

ist das richtig ?

beste grüße,
foh

ja, wenn alle Voraussetzugen vorliegen!

E.

ja, wenn alle Voraussetzugen vorliegen!

die voraussetzungen wären, daß per überweisung gezahlt wurde und die lohnkosten separat beziffert sind. richtig ?

gibt es noch andere voraussetzungen die erfüllt werden müssen ?

die tatsache, daß die handwerkerrechnungen schon für die ermittlung der eigenheimzulage eingerechnet wurden spielt keine rolle ?

2 Vergünstigungen gehen natürlich nicht! Abwägen, was günstiger ist!

E.

2 Vergünstigungen gehen natürlich nicht! Abwägen, was günstiger ist!

naja, die eigenheimkosten waren eh schon so hoch, daß der höchstsatz gefördert wurde, selbst wenn man einige handwerkerkosten aus den eigenheim-herstellungskosten herausgenommen hätte und dann als handwerkerkosten in der EKST angegeben hätte.

die eigenheimzulage ist ja auch deutlich weniger als 20%, wie bei den handwerkerkosten.
daher wäre es doch eigentlich grundsätzlich besser zuerst die steuerbegünstigungen durch handwerkerabschreibungen auszuschöpfen (bis 2008 20% von max 3000,-) und dann die restlichen rechnungen der eigenheimzulage berechnung zuzuführen.

sehe ich das richtig ?

2006 ist ja schon lange vorbei und Est 2006 ist wohl auch schon durch!

Was wurde in die Bemessungsgrundlage für Zulage einbezogen? Wenn diese re, dann ginge das nicht - auch muss man bereits im Haus gewohnt haben!

E.

2006 ist ja schon lange vorbei und Est 2006 ist wohl auch schon durch!

eventuell noch korrekturberechtigt, ansonsten geht es um’s prinzip !

Was wurde in die Bemessungsgrundlage für Zulage einbezogen?

alle rechnungen die mit den renovierungsarbeiten zusammenhingen.
von dach neu decken bis malerarbeiten.

Wenn diese re, dann ginge das nicht - auch muss man bereits im Haus
gewohnt haben!

bewohnt seit kauf.

die betroffenen rechnungen könnte man aus der bemessung für die EHZ wieder rausnehmen ohne daß der förderbetrag davon betroffen wäre, weil die aufwendungen sowieso viel höher waren als für den maximalvörderbetrag nötig.

wie gesagt, es geht auch ums grundsätzliche.

es ist doch unsinn eine rechnung der EHZ bemessungsgrundlage zuzuschreiben, die vielleicht 2% förderbetrag bewirkt, wenn die selbe rechnung als handwerkerkosten 20% steuerbegünstigung bringen würde.
oder !?

dann darf man vorher nicht alles angeben und hoffen, dass man noch Jahre später korrigieren kann: kann man nicht!

E.

dann darf man vorher nicht alles angeben und hoffen, dass man noch
Jahre später korrigieren kann: kann man nicht!

ja, ok. aber ich sagte ja das ist sekundär. es geht um’s grundsätzliche prinzip.

es wäre also besser und möglich gewesen wenn man die rechnungen soweit wie möglich als handwerkerkosten in der kategorie „haushaltsnahe dienstleistungen und handwerkerkosten“ gebucht hätte !?