Guten Tag,
es wird Hilfe zu folgendem Sachverhalt benötigt:
Ein Einfamilienhaus wurde durch Teilungserklärung in 3 Wohnungen aufgeteilt. Einer der jetzigen Eigentümer möchte dafür die Verwaltung übernehmen und die entsprechenden Rücklagen bilden (die bisher noch nicht gebildet wurden). Muss dieser dafür zwingend ein Gewerbe anmelden? Und muss, um die Verwaltungstätigkeit aufzunehmen, in der Eigentümerversammlung ein Vertrag aufgesetzt werden?
Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung.
VG