Private Hausverwaltung

Guten Tag,

es wird Hilfe zu folgendem Sachverhalt benötigt:
Ein Einfamilienhaus wurde durch Teilungserklärung in 3 Wohnungen aufgeteilt. Einer der jetzigen Eigentümer möchte dafür die Verwaltung übernehmen und die entsprechenden Rücklagen bilden (die bisher noch nicht gebildet wurden). Muss dieser dafür zwingend ein Gewerbe anmelden? Und muss, um die Verwaltungstätigkeit aufzunehmen, in der Eigentümerversammlung ein Vertrag aufgesetzt werden?
Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung.

VG

Hallo,

für die eigene und fremde ETW-Verwaltung bedarf es m.W. keiner Gewerbeanmeldung.
Selbstverständlich werden zwischen den einzelnen Miteigentümern ein Vertrag geschlossen, welcher regelt, welche Tätigkeiten der Verwalter zu übernehmen hat, alles andere wäre fahrlässig.

si

Danke.
Muss dieser Vertrag notariell beurkundet sein?
Falls nein, gibt es im Internet Beispiele wie ein solcher Vertrag gestaltet werden muss?

Muss dieser Vertrag notariell beurkundet sein?

nein, natürlich nicht.

Schau einfach mal, was die „Kollegen“ so auf ihren Seiten haben. Daran kann man sich orientieren. Es sollte sowohl ein Vertrag aufgesetzt werden als auch eine Leistungsbeschreibung, was die Tätigkeit alles beinhaltet.

Mit der Gewerbeanmeldung bin ich mir nicht sicher. Damit wird Geld verdient, also …

lg
Richard

Hallo,

vielleicht hilft dieser Link weiter:

http://www.frankfurt-main.ihk.de/branchen/immobilien…

Gruß Merger

Vielen Dank für die Hilfe