Private Immobilie als Sacheinlage in GmbH

Liebe Gemeinde,

folgender Sachverhalt:

A ist 100% Gesellschafter und Gechäftsführer einer GmbH. A verstirbt und die Familie des Versorbenen erbt als Erbengemeinschaft die GmbH.

Die Famile gibt jedoch das operative Geschäft der GmbH auf wodurch letztendlich nur noch ein Vermögen von 100.000,- in bar übrigbleibt.

Ist es generell möglich, dass ein Familienmitglied die GmbH fortführt und versucht als Angestellter dieser GmbH dieses Vermögen zu verwalten (gewinnbringed)?

Wäre es in weiter Folge möglich, dass die übrigen Familienmitglieder ihre privaten Immobilien in die Gesellschaft per Sacheinlage einbringen, sodass die Gesellschaft dann zum einen Zinseinkünfte aus Bankguthaben und zum anderen Einkünfte aus Mieteinnahmen hat?

Macht das aus steuerrechtlicher Sicht grundsätzlich Sinn?

LG PP

A ist 100% Gesellschafter und Gechäftsführer einer GmbH. A
verstirbt und die Familie des Versorbenen erbt als
Erbengemeinschaft die GmbH.

Sie erben wohl eher die Anteile der GmbH, nicht die GmbH selbst.

Wäre es in weiter Folge möglich, dass die übrigen
Familienmitglieder ihre privaten Immobilien in die
Gesellschaft per Sacheinlage einbringen, sodass die
Gesellschaft dann zum einen Zinseinkünfte aus Bankguthaben und
zum anderen Einkünfte aus Mieteinnahmen hat?

Die GmbH hat weiterhin Einkünfte aus Gewerbebetrieb, womit diese Einkünfte erzielt werden ist egal.

Liebe Gemeinde,

folgender Sachverhalt:

A ist 100% Gesellschafter und Gechäftsführer einer GmbH. A
verstirbt und die Familie des Versorbenen erbt als
Erbengemeinschaft die GmbH.

Die Famile gibt jedoch das operative Geschäft der GmbH auf
wodurch letztendlich nur noch ein Vermögen von 100.000,- in
bar übrigbleibt.

Ist es generell möglich, dass ein Familienmitglied die GmbH
fortführt und versucht als Angestellter dieser GmbH dieses
Vermögen zu verwalten (gewinnbringed)?

Wäre es in weiter Folge möglich, dass die übrigen
Familienmitglieder ihre privaten Immobilien in die
Gesellschaft per Sacheinlage einbringen, sodass die
Gesellschaft dann zum einen Zinseinkünfte aus Bankguthaben und
zum anderen Einkünfte aus Mieteinnahmen hat?

Möglich ist es durchaus!

Macht das aus steuerrechtlicher Sicht grundsätzlich Sinn?

Eher nicht, denn wenn die die Erben die GmbH auflösen und das Geld persönlich anlegen, sparen sie sich zum einen den Buchhaltungsaufwand für die GmbH und müssen die Erträge nur auf persönlicher Ebene versteuern und nicht auch noch Körperschafts- und Gewerbesteuer dafür bezahlen.

Gruß
tadelmann