Hallo ich habe ein grosse Problem brauche unbedingt einen Tip und Rat vielleicht können Sie mir weiterhelfen.Ich habe vor 14tagen meinen antrag auf insolvenz beim Amtsgericht abgegeben.jetzt warte ich auf den Eröffnugsbeschluss…
was kam war ein anruf von der Anwältin die mir sagte das der Richter lieber erstmal einen gerichtlichen SBP durchführen möchte, toll dachte ich mir im ersten moment.!
ist zwar gut das man vielleicht nicht in die inso geht, wiederrum sitzt mir mein grundversorger im Nacken .ich habe durch den strom wechsel im märz 800Euro nachzahlunh alles mit im antrag er hat es nach einem § ungebucht darf er auch auf mein gas als grundversorger und droht zu sperren. jetzt habe ich von einem vollstreckungschutz gelesen !?
der soll aber anscheinend nicht für den SBP zählen oder ? das wäre doch unlogisch den die gläubiger dürfen die nächsten wochen weiter pfänden?!einstweilige verfügung geht nicht habe nachgefragt, da muss das gas / Strom er abgeschaltet worden sien toll oder ?? brauche bitte ine nrat was ich mache soll…danke lieber grüsse
Hallo,
ich habe ihren Namen schon in anderen Foren gelesen mit den gleichen Text - wie am 11.04.09 im elo - Forum. Darum auch keine weiteren Hinweise von mir, da es Widersprüche ihrerseits gibt.
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Ich bin etwas erstaunt,habe meine Insolvenz über einen Anwalt einreichen lassen,noch während des Eröffnungsverfahrens bekam ich vom Gericht eine Treuhändlerin zugewiesen die mich dann vorlud und mir im Gespräch deutlich mitteilte was ich alles zu beachten hatte. Ist denn der Stromversorger als Gläubiger angegeben?Wenn ja dann ist er über Ihre Situation informiert,doch so lange die Insolvenz nicht eröffnet ist können Forderungen gestellt werden.Warum haben Sie Ihm nicht selbst kontakiert und erstmal eine Ratenzahlung vereinbart um das Ganze etwas zu entschärfen? MfG