Private Insolvenz ?

Stehe kurz vor der Entscheidung für mich die private Insolvenz zu beantragen, kurz zur Situation:
Verheiratet, 2 Kinder (7+10Jahre alt), 100% Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, Frau Hausfrau.

Nun meine Frage: wer kennst sich damit aus und welche konkreten Auswirkungen hat dies auf meine Arbeit bzw. Alltag, kann mir da jemand einen brauchbaren Tipp geben ?

Bitte Antwort unter [email protected]

Stehe kurz vor der Entscheidung für mich die private Insolvenz
zu beantragen, kurz zur Situation:
Verheiratet, 2 Kinder (7+10Jahre alt), 100% Arbeitnehmer im
öffentlichen Dienst, Frau Hausfrau.

Nun meine Frage: wer kennst sich damit aus…

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Okay, ich schreibe dir eine private Mail - wie gewünscht - an deine WEB.DE-Adresse.
Ich hoffe, es stört hier niemanden, insbesondere dem www-Team.

Mit freundlichem Gruß von der Frau des Busfahrers

mein tip gehe in eine schuldnerberatung und lass dir das erklären !
Gruß
Michael

Hi, also es wirkt sich insofern aus, als dass eventuell dein Arbeitgeber informiert wird, du einen pfändbaren Anteil abgeben musst (wird nicht allzuviel sein, du hast 3 unterhaltspfligte Personen, die zu berücksichtigen sind) und dass du es erstmal vergessen kannst, irgendwo einen Kredit zu beantragen, in der Regel für 9 Jahre ab Antrag der Insolvenz (6 Jahre Insolvenzverlauf, 3 zusätzliche Jahre in der Schufa!).

Wenn du damit leben kannst und es finanziell so viel besser aussieht für euch, dann auf jeden Fall machen und durchhalten. Bessere Zeiten kommen ganz bestimmt!

Mit dem Arbeitgeber: Manche Treuhänder lassen mit sich reden und erlauben einem, den pfändbaren Anteil selber abzuführen, dann braucht der Arbeitgeber davon nichts erfahren. Erfahrungsgemäß ist das aber die Seltenheit. Ein Kündigungsgrund ist eine Insolvene nicht!

Bei weiteren Fragen gern nochmal melden.

LG

Hallo,

eine private Insolvenz hat schon so ihre Schattenseiten für das alltägliche Leben.
Vom Arbeitgeber bis hin zum Vermieter werden alle angeschrieben und Deine Finanzsituation erfragt. Der Arbeitgeber muss den pfändbaren Teil Deines Einkommens an den Insolvenzanwalt abführen. Wie er darauf reagiert, kann ich nicht beurteilen. Die Bank wird Dir nur noch ein reines Guthabenkonto erlauben.
Du musst komplett Deine Finanzsituation offenlegen, also Kontoauszüge, Gehaltsabrechnungen etc. Im Laufe des Verfahrens, wirst Du dann auch regelmässig darüber Auskunft geben müssen, wie Deine aktuelle finanzielle Situation ist.
Voraussetzung für einen privat Insolvenz ist auf jeden Fall, dass man versuch hat sich mit den Gläbigern gütlich zu einigen, dies muss man belegen.
Frag’ in Deiner Region mal beim Verbraucherschutzbund nach, vielleicht können Sie Dir einen Kontakt nennen, der Dir dabei weiter hilft.

lg

Stehe kurz vor der Entscheidung für mich die private Insolvenz
zu beantragen, kurz zur Situation:
Verheiratet, 2 Kinder (7+10Jahre alt), 100% Arbeitnehmer im
öffentlichen Dienst, Frau Hausfrau.

Nun meine Frage: wer kennst sich damit aus und welche
konkreten Auswirkungen hat dies auf meine Arbeit

biste ein Beamter, dann kann es dienstrechtliche Konsequenzen geben! kann mir bei Angestellten auch vorstellen, dass das Ganze zumindest zur Personalakte landet. Ist eigentlich kein Grund zur Entlassung wenn es nicht absichtlich dazu kam. Muss aber geprüft werden, wird auch geprüft.

bzw. Alltag,

kann mir da jemand einen brauchbaren Tipp geben ?

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Privatinsolvenz ist das letzte was einem empfohlen wird, haste keine andere Möglichkeit das zu umgehen, beispielweise Ausgaben einsparen, Frau arbeiten schicken, die Kinder sind ja schon groß genug. Es kommt ja natürlich auf deine ganza familiäre Situation drauf an, wieviele Gläubiger du hast und wie hoch die Schulden insgesamt sind. Man muss ja eh vorher mit einem außergerichtglichen Schuldenbereinigungsplan versuchen! Das ist zumindest die Voraussetzung für den Antrag.

Deine Einkünfte werden vom Insoverwalter überprüft. Hast du mehr auf dem Konto - musst du alles abliefern. Dir bzw. deiner Familie bleibt aber ein Anteil zur Verfügung, ähnlich wie Pfändungsfreigrenze. Ich will die keine Angst machen - aber es gibt Leute, die es gut überstanden haben, und es gibt Leute für die Insolvenz Ruin bedeutet hatte. Es muss ja nicht gleich vom Vorteil sein, wenn es erzählt wird: ich bin in 6 Jahren schuldenfrei. Das kann auch nach 6 Jahren Konsequenzen haben. Und außerdem wird die Restschuldbefreiuung erst erteilt, wenn man sich „bewährt“ hat!

Hallo,
aktuelle Informationen zur Insolvenz und wie das geht bzw.welche auswirkungen das hat stehen immer hier:
http://www.schuldnerakuthilfe.com/insolvenz.html

Hier gibt es sogar einen Film darüber:
http://www.youtube.com/watch?v=DSFiYEwfyOE

Hallo,

um Ihnen da was raten zu können, muss man mehr wissen. So kann man niemanden einen Rat geben. Wie hoch sind die Schulden? Wie viele Gläubiger und wie hoch sind die Raten ? Wie wurden die Raten bisher bedient? Warum geht Ihre Frau nicht mit arbeiten?
Ich antworte Ihnen gerne auch auf Ihre eMail Adresse, aber erst mal muss man mehr wissen.
Gruss

leider kann ich da keine tips geben
Stehe kurz vor der Entscheidung für mich die private Insolvenz
zu beantragen, kurz zur Situation:
Verheiratet, 2 Kinder (7+10Jahre alt), 100% Arbeitnehmer im
öffentlichen Dienst, Frau Hausfrau.

Nun meine Frage: wer kennst sich damit aus und welche
konkreten Auswirkungen hat dies auf meine Arbeit bzw. Alltag,
kann mir da jemand einen brauchbaren Tipp geben ?

Bitte Antwort unter [email protected]

siehe Email von [email protected]

Hallo,
grundsätzlich einmal sind Sie für mindestens 3 Personen unterhaltspflichtig. Somit liegt Ihre Pfändungsfreigrenze laut aktueller Pfändungstabelle bei 1.769,99 €. Alles was Sie über diesen Betrag netto monatlich verdienen, wird Ihnen zur Deckung von Kosten, Gebühren und der Gläubiger von Ihrem Einkommen beim Arbeitgeber gepfändet. Zu berücksichtigen sei jedoch, wenn Sie außergewöhnliche Belastungen für sich bzw. Ihre Familie haben. Das würde vor allen Dingen die Gesundheit betreffen oder eine doppelte Haushaltsführung, auch sind erhöhte Kosten für die Fahrt zur täglichen Arbeit die den pfändbaren Betrag steigern. Trifft dies alles nicht zu, so müssen Sie von dem Betrag von monatl. 1.769,99 € Ihre Familie ernähren und sämtliche Unterhaltskosten für Wohnung oder Haus auch. Wohnen Sie zur Miete, dann wird auch hier scharf gerechnet, in wie weit die Kosten für Ihre Wohnung gerechtfertigt sind. Bewohnen Sie ein selbstgenutztes Haus, das bestimmte Vorgaben erfüllt, werden Sie dieses verkaufen oder versteigern müssen. Die Pfändung wird Ihrem Arbeitgeber gemeldet, damit dieser den pfändbaren Betrag an den Insolvenzverwalter abführt. Die Pfändung wird auf Ihrer Gehaltsabrechnung ersichtlich sein.
Die Beantragung eines heutigen Insolvenzverfahrens setzt jedoch voraus, dass die Einigungsversuche mit den Gläubigern als gescheitert erklärt werden. Diese Bestätigung kann Ihnen nur eine Schuldnerberatung oder ein Rechtsanwalt für Insolvenzrecht ausstellen. Haben Sie diese schriftliche Bestätigung nicht, wird es auch kein Insolvenzverfahren geben. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bekommen Sie einen Insolvenzverwalter von Gerichtswegen zugeteilt. Der wird sich mit Ihnen treffen und die Gläubigeraufstellung vornehmen, die Forderungen auf Verjährung prüfen, die Gläubiger anschreiben mit Fristsetzung zwecks Forderungsanmeldung und den Status nach Fristablauf an das Insolvenzgericht melden. Einen entsprechenden Bericht wird er auch noch abgeben, der klar darlegt, welche Chancen sich für Sie darstellen, die Forderungen der Gläubiger entsprechend zu bedienen. Dann wird es zu einem ersten Termin bei Gericht kommen, in dem Ihr Insolvenzverfahren besprochen wird. Dort können Gläubiger Bedenken anmelden. Ab diesem Termin läuft dann für Sie die sogenannte Wohlverhaltensphase von min. 6 Jahren. In diesen 6 Jahren müssen Sie wie bereits oben geschildert jeden Cent über dem pfändbaren Nettoeinkommen abgeben. Jede Einkommensveränderung ob positiv oder negativ muss dem Insolvenzverwalter angezeigt werden. Der Insolvenzverwalter wird Sie in dem ersten persönlichen Gespräch auf alle Obliegenheiten während der Wohlverhaltensphase hinweisen. Alle Vermögenswerte, die einen bestimmten finanziellen Betrag / Wert darstellen müssen Sie im Vermögensverzeichnis ausweisen. Auch ein Auto oder auch mal 2 Autos in der Familie können zum Problem werden. Übersteigt ein einzelnes Auto eine gewissen Wert, dann sind Sie gezwungen dies zu veräußern und müssen sich ein kleineres weniger wertvolles kaufen. Sind zwei Fahrzeuge vorhanden, wird auch hier das gewinnbringendste veräußert. Ihre Frau müsste dann ganz auf Ihren eigens Auto verzichten.

Anmerken wollen wir noch, dass alle Vermögenswert wahrheitsgemäß anzugeben sind, wird Ihnen hier nachgewiesen etwas bewusst verschwiegen zu haben, platzt das ganze Insolvenzverfahren und Sie haben dann noch mehr Schulden am Hals.

Grundsätzlich sind Insolvenzverfahren kostenpflichtig. Sie müssen während der Wohlverhaltensphase die Kosten in monatlichen Raten zurückzahlen oder Sie sparen den geforderten Betrag über die Jahre an. Die Höhe der Kosten für das Insolvenzverfahren richtet sich immer nach der Gläubigeranzahl und der gesamt gelisteten Schuldenhöhe.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Mit freundlichen Grüssen

Dazu kann man nur schwer etwas sagen, da es von der individuellen Situation abhängt. Auf jeden Fall begibst Du Dich für sechs Jahre in die Abhängigkeit eines Insolvenzverwalters. Der Teil Deines Gehaltes im öffentlichen Dienst, der über der Pfändungsfreigrenze liegt, wird über Gehaltspfändung direkt abgegeben. Ein Konto mit Dispo ist nicht mehr möglich. Je nachdem bei welcher Bank Du bist, wirst Du diese wahrscheinlich wechseln müssen und Dir eine suchen, die auch Insolvente nimmt. Beispiel Sparkasse. Es gibt keine Kreditkarten mehr und Du brauchst ein Guthabenkonto usw. usw.

Am besten ist es zu einem professionellen Schuldenberater zu gehen. Abhängig von der Höhe Deiner Schulden kann der bestimmt auch noch andere Wege ohne Insolvenz vorschlagen.

Alles Gute und viele Grüße…