ich war eine zeitlang selbtständig gewesen und mir wurde im 2008 durch die Krankenkasse Ikk ein Insolvenz verfahren eröffnet weil ich meine Beiträge nicht zahlen konnte.
Mein Insolvenzverwalter hat alle gläubiger angeschrieben und die meisten haben sich dann auch beim gericht gemeldet.
Jetzt meine Frage?
Ich habe die Restschuldbefreiung nicht innerhalb der 4 Wochen Frist beantragt erst 1 Jahr später und der wurde mir auch abgelehnt.
Was habe ich jetzt für möglichkeiten ich möchte nicht mein Leben lang schuldenvoll bleiben.
Wann kann ich wieder einen Antrag auf etwas stellen was mich in den nächsten Jahren aus der Sache raus bekommt?
Ist eine Restschuldbefreiung garnicht mehr möglich?
Hallo,
warum hat der Insolvenzverwalter dies nicht für Sie vbeantragt? Das gehört mit zu seinen Aufgaben sie darauf hinzuweisen. Überings wird die Restschuldbefreiung schon beim Antrag gestellt.
Nach der mir bekannten Rechtssprechung ist ein erneuter Antrag erst einmal nicht möglich.
Ein neuer Antrag ist erst möglich, wenn eine neuer Gläubiger nach Eröffnung des letzten Insolvenzverfahrens dazugekommen ist (evtl. die Gerichtskasse?).
Jetzt aber bitte nicht auf den Gedanken kommen, einen neuen Gläubiger zu „produzieren“ (z.B. einfach einen Bekannten als Gläubiger benennen, obwohl der nichts zu erhalten hat, oder was auf Raten kaufen usw.). Dabei würde die Gefahr bestehen, sich strafbar zu machen.
Sie sollten eine Beratungsstelle aufsuchen, da dieses nicht auf diesem Weg zu klären ist.
da es sich in Deinem Fall wohl um ein Regelinsolvenzverfahren handelt, bin ich leider überfragt. Ich kann Dir nur ein sehr gutes Forum empfehlen: http://www.forum-schuldnerberatung.de/
Da gibt es ein eigenes Forum für Selbstinde mit - wie ich finde - sehr kompetenten Teilnehmern.
Hallo! Das habe ich nicht verstanden- sind Sie in Insolvenz oder nicht? Was meinen Sie mit den 4 Wochen? Wenn Ihr Insolvenzverwalter alle angeschrieben hat, ist evtl. gar kein Verfahren eröffnet worden (mangels Masse?)? Das müsst man erst einmal wissen…
Verstehe die Frage nicht richtig: Wenn Sie schon in einen Insolvenzverfahren steckten, und dann Ihre Versicherung nicht bezahlt haben, ist das Verfahren beendet und Ihnen wird die Restschuldbefreiung versagt. Eine Wiederholung des Verfahrens ist nicht vorgesehen
Bin wahrscheinlich zu spät dran, aber wollte mich trotzdem noch einmal melden. Den Antrag zur Restschuldbefreiung stellt doch aber eigentlich rechtzeitig der Insolvenzverwalter!?
Warum hat er das nicht getan, nach der Wohlverhaltensperiode?
Hallo,
durch einen Fremdantrag wurde dein Insolvenzverfahren eröffnet. Du bist dem Antrag nicht beigetreten und hast keinen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt. Du musst also abwarten, bis das Insolvenzverfahren abgeschlossen ist. Das dauert solange, bis alle Formalitäten durch den Insolvenzverwalter erledigt sind und er dem Gericht die Abweisung mangels Masse vorschlägt. Es kann auch sein, dass Masse (pfändbares Vermögen) vorhanden ist, dann muss er diese Masse verwerten. Danach wird das Verfahren beendet. Dann kannst du einen Verbraucherinsolvenzantrag mit Restschuldbefreiung stellen. Mache das aber mit Hilfe einer Schuldnerberatungsstelle. Damit nichts schief geht.
viele Grüße
Micha
Hallo,
Sie haben leider die Frist um so viel Zeit verstreichen lassen, somit werden Sie keine Schuldbefreiung erlangen. Sie können nur mit der IKK Kontakt aufnehmen um die Schulden in monatl. Raten abzustottern.
Da das Insolvenzverfahren geplatzt ist, können Sie erst in 10 Jahren wieder einen Antrag auf Insolvenz stellen. Die Gläubiger können jetzt mit einem entsprechnden Titel mind. 30 Jahre vollstrecken. Es sei denn, Sie vollziehen eine Insolvenz im Ausland.