Private Insolvenz

Hallo zusammen,

ich stelle mal folgendes hypothetisches Beispiel zur Debatte:

Angenommen Fritz Mustermann, Alter 24 Jahre, wurde im Rahmen einer Klage wegen gefährlicher Körperverletzung für schuldig erklärt und muss nun im Rahmen seiner Schadensersatzverpflichtungen 5000 Euro an den Geschädigten zahlen und weitere Forderungen der geschädigten Krankenkasse kommen in Höhe von 10000 Euro zusätzlich hinzu.
Da Fritz sich in Ausbildung befindet und im Anschluss an die Ausbildung zu studieren beabsichtigt, sieht er sich gegenwärtig und auch in Zukunft außer Stande diesen Forderungen nachzukommen. Selbst wenn er die Beträge in „zumutbaren Stundungsbeträgen“ begleichen würde, stünde ihm der existenzielle Ruin bevor.

Wie sind die Möglichkeiten von Fritz?

Bin für sämtliche Hinweise äußerst dankbar!

Hallo!

Selbst wenn er die Beträge in
„zumutbaren :Stundungsbeträgen“ begleichen :würde, stünde ihm der :existenzielle Ruin bevor.

Wie sind die Möglichkeiten :von Fritz?

Ich sehe nur eine Möglichkeit: Zahlen! Der genannte Betrag ist kein Anlaß, von Ruin zu reden, selbst dann nicht, wenn noch Zinsen auflaufen.

In der Überschrift erwähnst Du Insolvenz. Eine Insolvenz ist ein langer und bitterer Weg, den man ohne Not nicht einschlägt. Die Insolvenz bietet eine Lösung für eine wirtschaftlich untragbare und nicht zu bewältigende Situation. Für einen Menschen mit durchschnittlichem Einkommen ist es kein Problem, die Forderung binnen weniger Jahre zu begleichen. Das geht jedenfalls schneller und ist nicht mit so gravierenden Einschränkungen verbunden wie eine Insolvenz.

Im geschilderten Fall ist entscheidend, daß die mit der Insolvenz unter bestimmten Voraussetzungen nach Jahren gewährte Restschuldbefreiung keine Verbindlichkeiten erfaßt, die aufgrund unerlaubter Handlungen entstanden. Hab ich da etwas von Körperletzung gelesen? Aus der Nummer ist per Insolvenz nicht heraus zu kommen.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfang!

Das ist interessant:

Im geschilderten Fall ist entscheidend, daß die mit der
Insolvenz unter bestimmten Voraussetzungen nach Jahren
gewährte Restschuldbefreiung keine Verbindlichkeiten erfaßt,
die aufgrund unerlaubter Handlungen entstanden. Hab ich da
etwas von Körperletzung gelesen? Aus der Nummer ist per
Insolvenz nicht heraus zu kommen.

Es macht genauso viel Sinn wie das Aufrechnungsverbot.

Aber andererseits habe ich im Spiegel (?) gelesen, dass Wirtschaftskriminelle dazu neigen, das Insolvenzverfahren zu benutzen. Jetzt bin ich mir nicht mehr sicher, ob da wirklich ein Fall genannt wurde, indem ein rechtskräftig Verurteilter auf diese Weise seine Schulden loswurde… Aber verstehe ich das richtig, dass dies auf keinen Fall möglich wäre? Also z.B.: Es steht die Rückzahlung von betrügerisch erlangtem Geld aus.

Levay

Hallo!

Aber andererseits habe ich im :Spiegel (?) gelesen, dass
Wirtschaftskriminelle dazu :neigen, das :Insolvenzverfahren zu
benutzen.

Ja klar, jedes Instrument läßt sich mißbrauchen. Betrügereien auf diesem Gebiet sind so alt wie die Konkurs- bzw. Insolvenzordnung. Gebrauchsanleitung liefere ich gegen angemessene Beteiligung.

Jetzt bin ich mir nicht mehr :sicher, ob da wirklich
ein Fall genannt wurde, indem :ein rechtskräftig :Verurteilter auf diese Weise :seine Schulden loswurde… :Aber verstehe ich das :richtig, dass dies auf keinen :Fall möglich wäre? Also
z.B.: Es steht die :Rückzahlung von betrügerisch :erlangtem Geld aus.

In solchem Fall hilft nur Zahlung oder Auswandern, aber nicht die Insolvenz.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang!

Vielleicht sehe ich da die Dimensionen falsch (oder ich mache selber etwas verkehrt, man hört ja mittlerweile so einiges zur Moral vom Einkommen), aber:

Die Summe von EUR 15.000 ist für einen Menschen in der Ausbildung und mit anschliessendem Studienwunsch KEIN Klacks.

Bei einem monatlichen Einkommen von 600 bis 1.000 EUR ist doch die Frage, in wie weit man da noch etwas zurüclzahlen soll / kann.

Und vielleicht verschätzt Du Dich da auch vor einem anderen persönlichen Hintergrund in der Dimension, welche 100 EUR vor einem solchen Einkommen bedeuten: Die gehen nicht locker-flockig von der Hand. Wenn man in der Einkommensklasse schick essen gehen möchte (bzw. kann), ist Stehpizzeria angesagt!

Und die Raten wären doch der Gestalt, dass man das Studium überdauernd zurück zahlen müsste (50-100 EUR Monat = 600 - 1.200 EUR / Jahr = max. 12.000 EUR in zehn Jahren, ohne Zinsberücksichtigung bzw. Gerichtsvollzieher und Gerichte, welche auch noch bedient werden müssten).

Ich weiss nicht, in welcher Welt Du lebst - möchte Dir auch nicht zu Nahe treten, aber jemand, der in Deutschland studieren möchte, kann sich so etwas eben nicht leisten (ausser selbstredend, er hat reiche Eltern). Als Bafög Student hast Du weniger als als Sozialhilfeempfänger (ohne Zuverdienst), und das ist kein Witz (berücksichtigt man die notwendigen Studienausgaben).

Eine Alternative - und da stimme ich insoweit zu - wäre eine Einigung mit den Gläubigern, dass die Forderung erst nach dem Studium (also nach Frist) gezahlt würde.

Ansonsten wären aber Kosten-Nutzen abzuwägen: subjektiv würde die Person in dem geschildertem Fallbeispiel erheblich eingeschränkt (so oder so). Das könnte im schlimmsten Falle einen vorzeitigen Studienabbruch infolge depressiver Belastungsstörung (oh ja - da gibt es einen wissenschaftlichen Zusammenhang!) zur Folge haben, was dann u.U. Behandlungskosten und Arbeitslosigkeit nach sich zieht - und diese Zeche zahlt dann wer?

Naja - viel Spass dabei, aber bis es soweit ist, könnte man doch versuchen, unabhängig der subjektiv vorgefassten Meinung - auch einmal die Frage zu berücksichtigen und darauf antworten.

Dazu allerdings sehe ich mich mangels Fachkenntnis nicht im Stande, hoffe aber, die Diskussion mit Ziel auf die Beantwortung der Frage in die richtige Richtung angestossen zu haben.

(Ich glaube, die Frage ist, ob Kosten, die durch ein Gerichtsurteil verhängt worden sind auch unter die private Insolvenz fallen würden).

Lieben Gruß
Patrick

Hallo,

bei den Wirtschaftkriminellen, von denen in einem Beitrag hier drunter die Rede ist, handelt es sich um Leute, die Millionen in den Sand gesetzt haben.

Die 15.000 EU, um die es hier geht, sind aber, um mit Josef Ackermann zu sprechen, peanuts. Sicher ist das für einen Auszubildenden eine hohe Zahl, sie wird durch Zinsen sogar noch steigen. Aber hier von finziellem Ruin zu sprechen, ist Unsinn.

Angenommen, Fritz ist in 6 Jahren mit dem Studium fertig und hat eine entsprechende Stelle, dann ist die Forderung auf etwa 20.000 EU angewachsen. Das ist der Preis eines Mittelklassewagens, den er sich dann (per Ratenzahlung) sowieso leisten wird.

Da muss er dann halt zunächst mal zwei Jahre lang monatlich 1.000 EU zur Wiedergutmacheung des angerichteten Schadens von seinem sicher nicht geringen Einkommen abdrücken. Wär ja noch schöner, wenn sich jeder so einfach seinen Verpflichtungen entziehen könnte!

Ich weiß nicht, wie das Insolvenzverfahren abläuft. Man wird aber doch wohl prüfen, ob dem Betroffenen die reguläre Abzahlung nicht zumutbar ist. In diesem Fall ist sie es, kann ich mir nicht denken, dass man ihn aus der Verantwortung entlässt.

Gruß
Peter

Hallo Patrick!

Ein Azubi oder Student kann keine nennenswerten Zahlungen leisten. Wenn die Forderung das Ergebnis einer unerlaubten Handlung ist, hat sich das Thema Insolvenz erledigt. Es hilft nur eine gütliche Einigung mit dem Gläubiger.

Ähnliche Fälle gibts in zahllosen Varianten alle Tage. Wenn die Atmosphäre nicht hassig vergiftet ist, kann irgendwann ein außergerichtlicher Vergleich möglich sein. Der Schuldner kommt unerwartet zu Geld, die Oma leiht ihm etwas und dieser Betrag wird dem Gläubiger zur Erledigung angeboten. Kann klappen.

Ich sehe immer noch keinen Grund, von Ruin zu reden. Es ist - späteres Einkommen vorausgesetzt - eine absehbar bezahlbare Schuld.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang!

Das ist doch produktiver so.

Ich hatte auch angenommen, dass es keine Möglichkeit einer Insolvenz gibt (wobei Annehmen und Wissen ja zweierlei sind).

Und auch ich würde denken, der Betrag kann erst nach Beendigung des Studiums gezahlt werden, wenn Einkommen vorhanden ist.

Damit man sich nicht mit einer Eidesstattlichen Versicherung über die Zeit retten muss, wäre eine Einigung unter Darstellung der Einkommenslage empfehlenswert.

Den Hinweis, dass jemand aus dem Bekanntenkreis einen Teil der Summe zur Verfügung stellen könnte, wenn die Gegenseite auf einen Teil Ihrer Forderung verzichten würde, finde ich ebenfalls gut. Wird das in der Praxis eigentlich oft akzeptiert? Und was wäre, wenn jemand anderes einen Teilbetrag (eben zu oben genannter Bedingung) bezahlen wurde, aber auch nur in Raten? Wäre das ebenfalls praktikabel?

Lieben Gruß & Danke
Patrick

Hallo Patrick!

Und was wäre, wenn jemand :anderes einen Teilbetrag
(eben zu oben genannter :Bedingung) bezahlen wurde, :aber auch nur in Raten? Wäre :das ebenfalls praktikabel?

Halte ich i. a. für keine gute Idee. Die Situation stellt sich so dar: Ein Gläubiger hat eine Forderung von 15 T€ und es kommen nur monatliche Minizahlungen, die nicht einmal die Zinsen decken. Die Sache macht auch dem Gläubiger gewiß keinen Spaß. Nun kommt jemand daher, erzählt etwas von Forderungsverzicht, hat aber auch nur Ratenzahlungen anzubieten. Ist nicht wirklich gut. Verlockend wirkt immer Bargeld auf dem Tisch des Hauses. Wenn man also einen guten Vergleich hinbekommen will, sollte man Geld in der Hand haben und nicht nur Aussichten und Versprechungen. Wenn es um 15 T€ geht, für die eine Weile nur 20 €-Krümelchen kommen und dann legt jemand einen Stapel Scheine auf den Tisch, z. B. 2 oder 3 T€, fragt „Haben wollen?“, dann ist Geld sofort vielen Gläubigern lieber, als sich jahrelang Monat für Monat um Kleinstbeträge kümmern zu müssen. Selbstverständlich hat der Anbietende schon einen Zettel nebst Kopie parat, der nur noch unterschrieben werden muß und auf dem sinngemäß steht, daß mit dem empfangenen Betrag alle Forderungen aus dem Vorgang Aktenzeichen xy einschließlich Zinsen und Kosten der Rechtsverfolgung abgegolten sind.

Es gibt keinen Königsweg, wie man zu einem Vergleich kommt. Es geht nur mit Fingerspitzengefühl und richtiger Einschätzung des Verhandlungspartners. Einzige Regel ist die, nie mit Schmittchen zu sprechen, immer nur mit Schmitt. Die niedrigen Ränge bei z. B. einer Bank oder einer Behörde verfügen nicht über die Kompetenz, einem Vergleich zuzustimmen. Man muß mit den Entscheidungsträgern sprechen, sonst wird das nichts.

Aber: 15 T€ ist als Forderung zu niedrig, um mit guten Aussichten mit dem Gläubiger über Forderungsverzicht zu reden. Es ist wirklich deutlich einfacher, bei viel höheren Forderungen, gerne im Mio-Bereich, über Forderungsverzicht zu verhandeln. Der Gläubiger weiß dann nämlich, daß ein Normalbürger die Schuld niemals abtragen kann und daß es eine lebenslange, unerfreuliche Geschichte wird. Der erfahrene Gläubiger wird auch wissen, daß nicht abtragbare Schulden so demotivierend auf den Schuldner wirken, daß vorhersehbar gar nichts mehr zu holen sein wird. Ein Gläubiger wird deshalb zu weitgehendem Forderungsverzicht bereit sein, um überhaupt noch ein paar Euronen zu erhalten. Da ist plötzlich jeder Betrag besser als nichts. Das sieht bei nur 15 T€ ganz anders aus. Ein gut verdienender Uni-Absolvent hat die Sache mit etwas Biß binnen 2 Jahren samt Zinsen vom Tisch. Der Betrag ist zu klein, um von Ruin zu reden, zu klein, um demotivierend zu wirken und vermutlich zu klein für einen Vergleich. Handelt es sich beim Schuldner um einen arbeitslosen, beruflich perspektivlosen Menschen, reichen 15 T€, um so manchen Gläubiger lieber einen kleinen Vergleichsbetrag nehmen zu lassen, als ewig auf nichts zu warten.

Gruß
Wolfgang

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Hallo chrisisdrin,

das Thema Insolvenz wurde ja bereits weidlich ablehnend besprochen, was allerdings auch kaum helfen würde, da ich mir absolut nicht sicher bin, ob ein Studium nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung im Falle der Insolvenz überhaupt als akzeptables Verhalten gelten würde.

Weiterhin halte ich in diesem Fall eine gütliche Einigung zumindest bzgl. des Schadensersatzes an den Geschädigten kaum vorstellber. Ich würden denjenigen, der mich gefährlich(!) in einem solchen Maße körperverletzt hat, mit Freude bis zum rechtlich möglichen Maße und zum Erhalt Gesamtsumme verfolgen. Also denke ich, hier kann Fritz, sollte er nicht Geld auftreiben, mit regelmäßigen Besuchen des Gerichtsvollziehers rechnen…

Die Krankenversicherung ist sehr wahrscheinlich bereit, sich mit Fritz zu vergleichen, da sie bei solch überschaubaren Summen sicher kein Interesse hat, jahrelang Gerichte zu beauftragen.

Aus diesem Grund: Was spräche für Fritz dagegen, kurzfristig Geld in der Familie aufzunehmen, die Gläubiger damit zu vergleichen, nach seiner Ausbildung 1-2 Jahre in seinem Ausbildungsberuf zu arbeiten, das Geld weitgehend zurückzuzahlen und dann zu studieren?

Ich habe irgendwie das Gefühl, das Fritz sich hier aus seinen wahrscheinlich durch Dummheit herbeigeführten Verpflichtungen aus einer körperlichen Verletzung eines anderen herausstehlen will. Er will offensichtlich seine Lebensplanung nicht korrigieren, obwohl vermutlich derjenige, der verletzt wurde, gezwungen war, seine Lebensplanung aufgrund der Verletzungen zu korrigieren. Wenn dem so wäre, würfe dies ein sehr schales Licht auf Fritz…

Grüße
Jürgen

Liebe Diskutanten Private Insolvenz ist nicht
Private Insolvenz gibt es nicht bei Straftaten.
Da heist es blechen bis zum letzten Cent an das Opfer
Jakob

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Private Insolvenz gibt es nicht bei Straftaten.
Da heist es blechen bis zum letzten Cent an das Opfer

Hallo Jacob,

es geht hier nicht um Strafe. Strafen kann man natürlich nicht abschieben, wäre ja auch grotesk. Im Strafverfahren hat man über Fritz aber wohl kaum eine Geldstrafe verhängt, weil man weiß, dass er nicht zahlen kann. Da ist er entweder zu Arbeitsleistung oder Gefängnis verurteilt worden, und hat, falls es das erste Mal war, Bewährung bekommen.

Hier geht es um Schadensersatz, das ist eine rein zivilrechtliche Forderung. So wie jede andere Schuldforderung auch.

Dass Fritz mit seiner Idee aber nicht durchkommen wird, habe ich in meinem vorherigen Beitrag schon dargestellt.

Gruß
Peter

Na ja, das hat Jakob wohl aber auch so gemeint.

Wie auch immer, sein Beitrag war natürlich überflüssig, weil es gar keine Diskussion darüber gab, sondern weil das allgemein so anerkannt wurde.

Levay

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Radio Eriwan
Hallo!

Jetzt bin ich mir nicht mehr sicher, ob da wirklich
ein Fall genannt wurde, indem ein rechtskräftig Verurteilter auf
diese Weise seine Schulden loswurde… Aber verstehe ich das ::richtig, dass dies auf keinen Fall möglich wäre? Also
z.B.: Es steht die Rückzahlung von betrügerisch erlangtem Geld aus.

KLevay hat richtig gelesen:
Der Fall ging um eine Insolvenzstrafsache, wo u.a. auch Sozialbeiträge (KK, BG unds so) nicht gezahlt wurden. Der Typ wurde verknackt. Nun hat wohl der Träger (SV, BG) vergessen im Insolvenzverfahren anzugeben, dass die Schulden im Zushang mit einer Straftzat entstanden sind. Die entsprechenden Schulden wurden daher als privatrechtl. Schulden eingestuft und entsprechend bedient und nach 7 Jahren erlassen.

In solchem Fall hilft nur Zahlung oder Auswandern, aber nicht
die Insolvenz.

Ciao maxet.

Hallo Patrick,

Vielleicht sehe ich da die Dimensionen falsch (oder ich mache
selber etwas verkehrt, man hört ja mittlerweile so einiges zur
Moral vom Einkommen), aber:

Die Summe von EUR 15.000 ist für einen Menschen in der
Ausbildung und mit anschliessendem Studienwunsch KEIN Klacks.

richtig

Bei einem monatlichen Einkommen von 600 bis 1.000 EUR ist doch
die Frage, in wie weit man da noch etwas zurüclzahlen soll /
kann.

???
Es gibt in D Familien (2 Erw. + 1 Kind), die von 1.000 EUR/MOnat leben.

Und vielleicht verschätzt Du Dich da auch vor einem anderen
persönlichen Hintergrund in der Dimension, welche 100 EUR vor
einem solchen Einkommen bedeuten: Die gehen nicht
locker-flockig von der Hand.

sicher nicht

Wenn man in der Einkommensklasse schick essen gehen möchte (bzw.
kann), ist Stehpizzeria angesagt!

richtig

Und die Raten wären doch der Gestalt, dass man das Studium
überdauernd zurück zahlen müsste (50-100 EUR Monat = 600 -
1.200 EUR / Jahr = max. 12.000 EUR in zehn Jahren, ohne
Zinsberücksichtigung bzw. Gerichtsvollzieher und Gerichte,
welche auch noch bedient werden müssten).

Ich denke durch entsprechendes Auftreten, kann man die Gerichte und den Gerichtsvollzieher aussen vor lassen.

Ich weiss nicht, in welcher Welt Du lebst - möchte Dir auch
nicht zu Nahe treten, aber jemand, der in Deutschland
studieren möchte, kann sich so etwas eben nicht leisten
(ausser selbstredend, er hat reiche Eltern). Als Bafög Student
hast Du weniger als als Sozialhilfeempfänger (ohne
Zuverdienst), und das ist kein Witz (berücksichtigt man die
notwendigen Studienausgaben).

Ich hab von meinem Bafög-Höchstsatrz noch was zurückgelegt…

Ansonsten wären aber Kosten-Nutzen abzuwägen: subjektiv würde
die Person in dem geschildertem Fallbeispiel erheblich
eingeschränkt (so oder so). Das könnte im schlimmsten Falle
einen vorzeitigen Studienabbruch infolge depressiver
Belastungsstörung (oh ja - da gibt es einen wissenschaftlichen
Zusammenhang!) zur Folge haben, was dann u.U.
Behandlungskosten und Arbeitslosigkeit nach sich zieht - und
diese Zeche zahlt dann wer?

Na gut, aber beachte:

  1. Der gutste ist wg. Körperverletzung verknackt worden. So etwas fällt nicht vom Himmel, daher hab ich kein Problem damit, dass sich der Typ einschränken muss.

  2. gesellschaftlicher Aspekt.
    Da ja der Konsum z. Zt. die Wachstumsbremse ist, könnte die Möglichkeit einer privaten Insolvenz bei Schulden aus Verbrechen unsere Wirtschaft ankurbeln. Man gibt Omi paar auf die Nase (was stäört die 6 Wochen im Gips), verjubelt das Geld (Konsum!!!) und macht dann während der Ausbildung/Studium bzw. Knast/HartIV eins auf Insolvenz. Wenn die Kohle dann rollt, kann man wieder konsumieren, die Omma ist eh schon tot… Die Profis gehen natürlich eher auf banken oder so, das lohnt sich dann richtig.

  3. privat.
    Wie würdest du Dich fühlen, wenn Du durch das Verschulden eines halbstarken einige Wochen Verdienstausfall gehabt höättest, ggf. urlaub verschieben musstest, an manchen tagen dein Bruch noch schmerzt, du 7 Jahre keinen Cent siehst und danach den Typen im 5er BMW antriffst ?

Ciao maxet.

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Guten Abend!

… wo u.a. auch
Sozialbeiträge (KK, BG unds so) nicht gezahlt wurden. Der :Typ wurde verknackt. Nun hat :wohl der Träger (SV, BG) :vergessen im
Insolvenzverfahren anzugeben, :dass die Schulden im Zushang :mit einer Straftzat :entstanden sind.

Seltsam. Nach § 266a StGB ist nämlich das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen grundsätzlich ein Straftatbestand, der übrigens bis zu 5 Jahre Bau kosten kann. Von daher ist es nicht erforderlich, daß ein Sozialversicherungsträger geltend macht, daß ein Vermögensvorteil straftatbedingt entstanden ist.

Tatsächlich ist es so, daß in Insolvenzverfahren mit offenen Soz.-Vers.-Beiträgen regelmäßig ein Staatsanwalt auf den Plan tritt. Alljährlich werden aufgrund des 266a ungezählte Strafverfahren gegen ehemalige Inhaber/Geschäftsführer geführt. Die Leute werden ganz unabhängig davon verurteilt, ob es eine persönliche Bereicherung gab oder nicht.
Alljährlich werden Geschäftsführer und Inhaber zu Gefängnis oder saftigen Geldstrafen verurteilt, deren einziges Verbrechen darin bestand, nicht schnell genug genügend Mitarbeiter entlassen zu haben. Ich kann deshalb nur jedem Arbeitgeber dringend ans Herz legen, sobald es im Gebälk des Unternehmens irgendwo leise knirscht, augenblicklich alles, was irgend entbehrlich ist, an die Luft zu setzen. Das hört sich hart an, aber jede andere Vorgehensweise führt geradewegs vor den Kadi, möglicherweise ins Gefängnis, in jedem Fall aber zu hohen Verbindlichkeiten, die nicht von der Restschuldbefreiung erfaßt werden. Wenn das jemandem nicht gefällt, möge er sich an den Gesetzgeber halten, der solchen Unfug verzapfte. Es ist m. W. der einzige Tatbestand unserer Rechtsordnung, der unabhängig von Habgier/Bereicherung oder zurechenbarer Schuld zur Verurteilung führt.

Wenn jemand einen Insolvenzbetrug plant, ist er gut beraten, sich nicht ausgerechnet die Sozialversicherungsträger auszusuchen. Da gibts wirklich intelligentere, deutlich lukrativere und vor allen Dingen nicht ohne weiteres nachweisbare Methoden.

Gruß
Wolfgang

Ach ja, genau! Irgendwie ging es darum, dass der Schuldner Einspruch erheben muss oder so - und was wurde hier nicht getan.

Levay

@besserwisser Levay u.a.
http://www.private-insolvenz-beantragen.de/insolvenz…

InsO § 302 Ausgenommene Forderungen

Von der Erteilung der Restschuldbefreiung werden nicht berührt:

  1. Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, sofern der Gläubiger die entsprechende Forderung unter Angabe dieses Rechtsgrundes nach § 174 Abs. 2 angemeldet hatte;

  2. Geldstrafen und die diesen in § 39 Abs. 1 Nr. 3 gleichgestellten Verbindlichkeiten des Schuldners;

  3. Verbindlichkeiten aus zinslosen Darlehen, die dem Schuldner zur Begleichung der Kosten des Insolvenzverfahrens gewährt wurden.

Z.B. §823 2 BGB wg. 223StGB und qualifizierte Delikte

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__823.html

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__223.html

Noch fragen

Für Nichtfachleute wie Levay: Bei Opfern wie vor geschieben „blechen bis auf den letztemn Cent.“

Jakob

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Wird das in der Praxis eigentlich oft
akzeptiert?

Wenn der Schuldner vermögenslos ist, dann grundsätzlich ja, wobei das bei Privatgläubigern oft schwieriger ist als bei Profis (wie zB Banken oder auch sonstigen Unternehmern etc), da Privatgläubiger sich in diesem Zusammenhang manchmal mehr von Emotionen als von sachlichen Überlegungen leiten lassen. Es ist sinnvoller eine Quote jetzt sofort und sicher zu bekommen, als mit dem Titel dem vermögenslosen Schuldner das ganze Leben lang hinterherzuvollstrecken, nichts zu bekommen, da dieser ja nichts hat und gleichzeitig auch noch Geld ins Gericht zu investieren, was man wieder nicht einbringlich machen kann. Ein Sprichtwort sagt: schlechtem Geld wirft man kein gutes Geld hinterher…

Gruß
Tom

wer lesen kann…
Jakob,

du solltest nicht erst schreiben, sondern erst lesen. Ich habe geschrieben, dass NIEMAND hier das bestreitet, was du gesagt hast.

So what???

Lies doch mal das Posting von mir durch, auf das du geantwortet hast.

Levay

  • Nichtfachmann -
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