Hallo Wolfgang!
Vielleicht sehe ich da die Dimensionen falsch (oder ich mache selber etwas verkehrt, man hört ja mittlerweile so einiges zur Moral vom Einkommen), aber:
Die Summe von EUR 15.000 ist für einen Menschen in der Ausbildung und mit anschliessendem Studienwunsch KEIN Klacks.
Bei einem monatlichen Einkommen von 600 bis 1.000 EUR ist doch die Frage, in wie weit man da noch etwas zurüclzahlen soll / kann.
Und vielleicht verschätzt Du Dich da auch vor einem anderen persönlichen Hintergrund in der Dimension, welche 100 EUR vor einem solchen Einkommen bedeuten: Die gehen nicht locker-flockig von der Hand. Wenn man in der Einkommensklasse schick essen gehen möchte (bzw. kann), ist Stehpizzeria angesagt!
Und die Raten wären doch der Gestalt, dass man das Studium überdauernd zurück zahlen müsste (50-100 EUR Monat = 600 - 1.200 EUR / Jahr = max. 12.000 EUR in zehn Jahren, ohne Zinsberücksichtigung bzw. Gerichtsvollzieher und Gerichte, welche auch noch bedient werden müssten).
Ich weiss nicht, in welcher Welt Du lebst - möchte Dir auch nicht zu Nahe treten, aber jemand, der in Deutschland studieren möchte, kann sich so etwas eben nicht leisten (ausser selbstredend, er hat reiche Eltern). Als Bafög Student hast Du weniger als als Sozialhilfeempfänger (ohne Zuverdienst), und das ist kein Witz (berücksichtigt man die notwendigen Studienausgaben).
Eine Alternative - und da stimme ich insoweit zu - wäre eine Einigung mit den Gläubigern, dass die Forderung erst nach dem Studium (also nach Frist) gezahlt würde.
Ansonsten wären aber Kosten-Nutzen abzuwägen: subjektiv würde die Person in dem geschildertem Fallbeispiel erheblich eingeschränkt (so oder so). Das könnte im schlimmsten Falle einen vorzeitigen Studienabbruch infolge depressiver Belastungsstörung (oh ja - da gibt es einen wissenschaftlichen Zusammenhang!) zur Folge haben, was dann u.U. Behandlungskosten und Arbeitslosigkeit nach sich zieht - und diese Zeche zahlt dann wer?
Naja - viel Spass dabei, aber bis es soweit ist, könnte man doch versuchen, unabhängig der subjektiv vorgefassten Meinung - auch einmal die Frage zu berücksichtigen und darauf antworten.
Dazu allerdings sehe ich mich mangels Fachkenntnis nicht im Stande, hoffe aber, die Diskussion mit Ziel auf die Beantwortung der Frage in die richtige Richtung angestossen zu haben.
(Ich glaube, die Frage ist, ob Kosten, die durch ein Gerichtsurteil verhängt worden sind auch unter die private Insolvenz fallen würden).
Lieben Gruß
Patrick