Hallo,
es geht um einen Bekannten von mir der seit ca. 3/4 Jahr in der priv. Insolvenz ist. Er arbeitet nicht aber bemüht sich. Das heißt er kann seinen „alten“ Job nicht mehr ausführen da er vorbestraft ist. Er bewirbt sich aber fleißig auf solche Stellen die eine saubere Vergangenheit zur Veraussetzung haben. Er ist arbeitsfähig (mitte30, keine behinderung o.ä.)Muß er jede arbeit annehmen? Wer könnte ihm auf die Finger klopfen bezüglich arbeit? Die Gläubiger oder der Insolvenzverwalter? Das Gericht?
Mfg waps22
Hi Waps22,
Er bewirbt sich aber fleißig auf solche Stellen,
die eine saubere Vergangenheit zur Voraussetzung haben.
das wäre in deinem fiktiven Fall selten dämlich.
Es würde ja bedeuten, dass die ganzen Bewerbungsbemühungen wirkungslos sind!
Der vom Gericht zugeteilte Treuhänder möchte natürlich sehen, dass zielgerichtete Bewerbungen geschrieben werden.
Gruß
BT
Hallo,
danke für die antwort,
das er nicht gerade der Hellste ist kann ich leider bestätigen. Dazu kommt noch das er beim „schwarzarbeiten“ im Ausland auch schon erwischt worden ist. Das Insolvenzgericht hält wohl noch still da es ja „nur“ ein Praktikum war.(Welches er vorher nicht angegeben hat)Ich krieg es nur in meinen Kopf nicht rein das jemand keine arbeit findet der angeblich alles annehmen muß. Und dann noch gesetztlich ent"schuldigt" wird.
Mfg Waps22
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Hallo,
eigentlich nur das Arbeitsamt, wenn er denn Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw. Hartz IV hat.
Der Insolvenzverwalter möchte natürlich, dass Person X eine Arbeit annimmt, aus der sich ein pfändbares Einkommen ergibt. Eine Pflicht hierzu gibt es aber nicht.
Es könnte Person X gegenüber dem Arbeitsamt aber zum Verhängnis werden, Bewerbungen zu schreiben, die von vorneherein zum scheitern verurteilt sind (evtl. Sperrung).
Das die Schwarzarbeit nicht „geahndet“ wurde wage ich zu bezweifeln.
Im priv. Insolvenzverfahren muss der Insolvente ALLE Nebeneinkünfte beim Inso-Verwalter angeben, auch wenn es nur um ein bezahltes Praktikum geht.
Sollte hier die Freigrenze überschritten und der entsprechende Betrag nicht abgeführt worden sein, muss der Insolvente damit rechnen, dass er das im „Restschuldbefreiungsverfahren“ nach 6 Jahren entsprechend negativ angerechnet bekommt sprich, dass die Restschuldbefreiung in Frage steht.
Grüsse