Private Insolvenz

Hallo an alle,

angenommen jemand hätte 2010 private Insolvenz angemeldet (oder wie auch immer man das offiziell nennt). Die Wohlverhaltensphase läuft.

Nun habe ich Fragen zu folgenen Konstellationen:

Angenommen diese Person bestellt während der Wohlverhaltensphase bei einem Versandhaus auf Raten. Sagen wir kleine Gesamtbeträge von 50-150 Euro in jeweils 6 Raten.

  1. Ist das erlaubt?
  2. Falls dieses Versandhaus die Bonität prüft und feststellt, dass die Person in der Privatinsolvenz ist, was kann der Person schlimmstens passieren? Kann das Versandhaus dies irgendwo melden und würd das Konsequenzen haben, auch wenn die Person seine Raten pünktlich zahlt (es handelt sich um Kleidung und Schuhe)?

Die Person ist Rentnerin und schwerbehindert und begründet, ihren Bekannten gegenüber, den Ratenkauf beim Versandhandel mit z.B. „Es sind reguläre Einkäufe, die sie sonst nicht tätigen kann, weil sie nicht ausser Haus kann“

Würde die Frage 2. anders beantwortet werden, falls einer / oder mehrere der früheren (bzw. noch) Schuldner andere Versandhäuser sind?

Danke und LG

Hallo,

ist nicht bekannt, dass während des Insoverfahrens keine neue Schulden mehr gemacht werden dürften???

Bei einem Kaufhaus bestellt und dem Kaufhaus verschwiegen, dass man seit 2010 vermögenslos, also bankrott ist?

Das ist strafbar! Und jede weitere Ausrede/Entschuldigung nicht akzeptabel.

Für solche Schuldner ist das Inso-Verfahren nicht gedacht!

si

Guten Abend!

ist nicht bekannt, dass während des Insoverfahrens keine neue
Schulden mehr gemacht werden dürften???

Für solche Aussage gibt’s irgendeine rechtliche Grundlage?

Ein Ratenkauf ist keine Pflichtverletzung während der Wohlverhaltensphase. Gegenteilige Aussagen sind verbreitete Legenden, kommen sogar von manchen Rechtsanwälten, aber davon wird es nicht richtiger.

Innerhalb des dem Schuldner während der Wohlverhaltensphase verbleibenden Pfändungsfreibetrags kann er mit seinem Geld machen, was immer er möchte, auch Ratenzahlungen tätigen. Einzige Einschränkung: An die Insolvenzgläubiger darf der Schuldner auf keinen Fall zahlen. Solche Zahlungen obliegen ausschließlich dem Inso-Verwalter bzw. Treuhänder.

Nach Eröffnung des Insoverfahrens eingegangene Verbindlichkeiten fallen nicht unter die Restschuldbefreiung, können aber während der Wohlverhaltensphase auch nicht per Zwangsvollstreckung beigetrieben werden (Vollstreckungsverbot). Deshalb wird es für private Schuldner schwierig, während der Wohlverhaltensphase (und noch einige Jahre danach) Gläubiger zu finden.

Gruß
Wolfgang

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ist nicht bekannt, dass während des Insoverfahrens keine neue
Schulden mehr gemacht werden dürften???

Und genau deshalb frage ich hier !(!!!)
Kannst du meine Fragen beantworten?

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Guten Abend, Jasmin!

Angenommen diese Person bestellt während der
Wohlverhaltensphase bei einem Versandhaus auf Raten. Sagen wir
kleine Gesamtbeträge von 50-150 Euro in jeweils 6 Raten.

  1. Ist das erlaubt?

Ja.

  1. Falls dieses Versandhaus die Bonität prüft und feststellt,
    dass die Person in der Privatinsolvenz ist, was kann der
    Person schlimmstens passieren?

Üblicherweise wird das Versandhaus vor Lieferung die Bonität des Kunden prüfen. Bei laufender Wohlverhaltensphase wird es schwer, ein Versandhaus zu finden, das sich auf Ratenzahlungen einläßt.

Kann das Versandhaus dies irgendwo melden und würd das Konsequenzen :haben, auch wenn die Person seine Raten pünktlich zahlt…

Dann ist doch alles gut. Nein, Konsequenzen hat der Schuldner in der Wohlverhaltensphase nicht zu fürchten.

begründet, ihren Bekannten gegenüber, den Ratenkauf beim :Versandhandel mit z.B. „Es sind reguläre Einkäufe, die sie :sonst nicht tätigen kann, weil sie nicht ausser Haus kann“

Solche Begründung für einen Ratenkauf ist zwar nicht stichhaltig, aber solange der Schuldner jemanden findet, der ihn per Ratenkauf beliefert, ist es ausschließlich Problem des Lieferanten.

Würde die Frage 2. anders beantwortet werden, falls einer /
oder mehrere der früheren (bzw. noch) Schuldner andere
Versandhäuser sind?

Nein. Ungeachtet dessen sollte sich der Schuldner fragen, welche Umstände/welches Verhalten in die Insolvenz führten und sich vor Augen halten, daß solches Verhalten abgestellt werden sollte.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

Würde die Frage 2. anders beantwortet werden, falls einer /
oder mehrere der früheren (bzw. noch) Schuldner andere
Versandhäuser sind?

Nein. Ungeachtet dessen sollte sich der Schuldner fragen,
welche Umstände/welches Verhalten in die Insolvenz führten und
sich vor Augen halten, daß solches Verhalten abgestellt werden
sollte.

Das erzähle mal einem Rentner …

Angenommen dieses Versandhaus würde darauf hingewiesen, unter welchen Umständen auch immer. Nun, nach anonymem Hinweis, prüft das Versandhaus die Bonität.

Welche Konsequenzen würden dem Schulner drohen, ausser der Kündigung der Ratenzahlung und zukünftiger Vorauskasse, seitens des Versandhandels ?

Danke!

Nochmal guten Abend!

Angenommen dieses Versandhaus würde darauf hingewiesen, unter
welchen Umständen auch immer. Nun, nach anonymem Hinweis,
prüft das Versandhaus die Bonität.
Welche Konsequenzen würden dem Schulner drohen…

Gar keine.

Gruß
Wolfgang

noch was
Hallo,

Welche Konsequenzen würden dem Schulner drohen…

Gar keine.

Oh Mann…

Mal etwas anderes.
Angenommen diese Person (Rentner, schwerbehindert) würde die Wohlverhaltensphase nicht schaffen und nicht von den Restschulden befreit werden.

Was passiert dann?

Zahlen kann die Person nichts, weil Rente unter 850 Euro und keinerlei Besitz, kleine 2 Zimmer Wohnung.
In diesem Fall ist eigentlich auch eine Privatinsolvenz sinnfrei, oder?
Woher sollen die Schuldner das Geld holen, wenn die Person zahlungsunfähig, 75 Jahre alt und gebrechlich ist udn die Wohlverhaltensphase nicht geschafft hat?
Gibt es denn überhaupt irgend welche Konsequenzen für den Rentner?
Ins Gefängnis werden die ihn wohl kaum stecken.

Danke nochmal

Grüße
jasmin

Hallo!

Angenommen diese Person (Rentner, schwerbehindert) würde die
Wohlverhaltensphase nicht schaffen und nicht von den
Restschulden befreit werden.
Was passiert dann?

Die Restschuldbefreiung wird nur bei pflichwidrigem Verhalten des Schuldners versagt. Ratenkäufe gehören nicht dazu, aber z. B. Verstecken von Vermögenswerten oder nicht angegebene Einkünfte, Begünstigung einzelner Gläubiger…

Zahlen kann die Person nichts, weil Rente unter 850 Euro und
keinerlei Besitz, kleine 2 Zimmer Wohnung.
In diesem Fall ist eigentlich auch eine Privatinsolvenz
sinnfrei, oder?

Die Altschulden werden per Restschuldbefreiung erledigt. Natürlich, wo nichts zu holen ist und angesichts des Alters werden Privatinsolvenz und Restschuldbefreiung zu keinen neuen Perspektiven führen.

Woher sollen die Schuldner das Geld holen, wenn die Person
zahlungsunfähig, 75 Jahre alt und gebrechlich ist udn die
Wohlverhaltensphase nicht geschafft hat?
Gibt es denn überhaupt irgend welche Konsequenzen für den
Rentner?

Dann schaut der Gerichtsvollzieher alle 3 Jahre vorbei und nimmt die Eidesstattliche Versicherung über die Vermögensverhältnisse ab.

Ins Gefängnis werden die ihn wohl kaum stecken.

Wegen Schulden kommt niemand ins Gefängnis. Wird allerdings die EV verweigert, kann es auf Antrag und auf Kosten eines Gläubigers zum Haftbefehl und zur Inhaftierung zur Erzwingung der EV kommen.

Wenn jemand aber Schulden macht und vorher weiß, daß den Verpflichtungen nicht nachgekommen werden kann, werden Straftatbestände erfüllt, für die sich der Staatsanwalt interessiert. Das kann ins Auge gehen.

Sehr alte, möglicherweise demente Menschen wird man aber nicht strafrechtlich verfolgen, sondern nach dem Betreuungsrecht http://www.senioreninfo.de/pflege/betreuungsrecht-vo… unter Vormundschaft stellen.

Gruß
Wolfgang

Dankeschön
Dankeschön