Hallo an alle,
angenommen jemand hätte 2010 private Insolvenz angemeldet (oder wie auch immer man das offiziell nennt). Die Wohlverhaltensphase läuft.
Nun habe ich Fragen zu folgenen Konstellationen:
Angenommen diese Person bestellt während der Wohlverhaltensphase bei einem Versandhaus auf Raten. Sagen wir kleine Gesamtbeträge von 50-150 Euro in jeweils 6 Raten.
- Ist das erlaubt?
- Falls dieses Versandhaus die Bonität prüft und feststellt, dass die Person in der Privatinsolvenz ist, was kann der Person schlimmstens passieren? Kann das Versandhaus dies irgendwo melden und würd das Konsequenzen haben, auch wenn die Person seine Raten pünktlich zahlt (es handelt sich um Kleidung und Schuhe)?
Die Person ist Rentnerin und schwerbehindert und begründet, ihren Bekannten gegenüber, den Ratenkauf beim Versandhandel mit z.B. „Es sind reguläre Einkäufe, die sie sonst nicht tätigen kann, weil sie nicht ausser Haus kann“
Würde die Frage 2. anders beantwortet werden, falls einer / oder mehrere der früheren (bzw. noch) Schuldner andere Versandhäuser sind?
Danke und LG