ja genau, der Dispo geht mit in die Insolvenzmasse.
Ich weiß, es ist nicht einfach, aber deine Frau muss da durch, nützt alles nix.
Ich kenne das gut: man stopft ein Loch und reißt damit ein nächstes auf. Und versinkt immer tiefer im Sumpf. Banken helfen am Anfang gern, aber dann reißen sie dich immer tiefer in den Schlamassel und plötzlich stehst du auf der Abschussliste.
Schaff du dir auf jeden Fall auch ein Guthabenkonto an, wenn du das von deiner Frau nicht mit nutzen willst.
Und Kopf hoch, in der Insolvenzzeit wird es euch höchstwahrscheinlich finanziell besser gehen also vorher, so war es jedenfalls bei uns. Habt ihr Kinder?
Deine Frau kann sich auch gern an mich wenden, ich werde versuchen, ihr die Ängste zu nehmen. Ist wirklich alles halb so wild.
Stimmt, die Banken helfen erst gern und desto schlechter Deine Bonität wird, desto höher die Zinsen. Welch Widersinn. Da zocken die Banken noch die strammpelden Kunden mit ab!
Bis jetzt habe ich nur einmal ein faires Entgegenkommen einer Bank erlebt.
Auch die Autobanken zocken mit teilweise kräftigen Gebühren ab.
Wir hatten früher ein gemeinsames Konto - das ging nicht gut.
Ja, wir haben 2 Kinder(23+19). Beide noch nicht fertig mit Ausbildung/Studium. Aber nur 1 Kind noch zu Hause.
Meine Frau hat es nicht so mit Internet und läßt sich sehr ungern helfen von anderen. Immer alles alleine schaffen wollen, auch wenn es über die eigenen Kräfte geht.
nein, du hast das nicht geschrieben, das war der andere Jörg ein paar Antworten höher.
Einen Anwalt würde ich nie hinzuziehen, die kosten auch nur Geld, welches ihr eh nicht über habt.
Wir haben unsere Insolvenz über insosoft gestartet. Dort kannst du die Anträge fürs Gericht ausdrucken und einreichen gegen eine kleine Gebühr. Fragen kannst du jederzeit telefonisch stellen oder dort im Forum. Einfacher geht es echt nicht und günstiger auch nicht.
Schau dir das einfach mal an: www.insosoft.de
Unter Wegweiser findest du auch die Pfändungsfreigrenzen (wenn ihr noch unterhaltspflichtig gegenüber dem Kind seid, welches noch zu Haus wohnt, erhöht sich der Betrag, den du behalten darfst), da könnt ihr schon mal sehen, was euch von eurem Einkommen noch bleibt. Wenn deine Frau nur wenig verdient, kannst du sie auch als unterhaltspflichtige Person mit angeben.
Wenn ihr wirklich in die Inso starten wollt, dann dürft ihr ab Einreichung der Insolvenz KEINEM Gläubiger mehr Geld geben, auch keinen geringen Teil, gar nix! Manche versuchen es auf die nette Tour, von wegen, zahlen Sie einen kleinen Teil, den Rest erlassen wir Ihnen.
Wenn das rauskommt, dann kannst du deine Insolvenz vergessen.
Also: Zahlungen an die Gläubiger leistet alleine der Verwalter (Treuhänder), ihr zahlt gar nichts!
nein, das Haus muss nicht verkauft werden. Idealerweise sind bis zum Ende der Privatinsolvenz die Schulden höher als der Wert des Hauses. (Aber keine Bedingung, weil ebenfalls als Altersvorsorge anerkannt).
LV auf 60: Das ist ebenfalls Altersvorsorge. Letzendlich die Frage, wie hoch jetzt der Beleihungswert ist.
LV der Kinder: uninteressant. Mit dem Geld, was unter der Pfändungsfreigrenze liegt, kannst Du machen was Du willst.
Hallo,
wie viel Gläubiger sind es denn und wie hoch sind in etwa ihre Schulden.
Vielleicht gibt es ja die Möglichkeit eine außergerichtliche Insolvenz zu machen.
Das kommt aber darauf an, wie hoch ihre Schulden sind.
Also gut, wenn sie möchten sollten wir mal zusammen telefonieren und ich versuche mit ihnen
irgendwie die Sache gut zu beenden. Geben Sie mir ihre Telefonnummer?
Meine Hilfe ist natürlich kostenlos.
Gruß
HBBHs
grundsätzlich kann immer derjenige Partner – Ehepartner – in Insolvenz gehen, der die Schulden verursacht hat. Haben beide für Schulden gezeichnet, dann gehen auch beide Partner gemeinsam in diese Insolvenz.
In Bezug auf bestehende Absicherungen wird dann der Insolvenzverwalter entscheiden, wie mit den jeweiligen Policen verfahren wird. Lebensversicherungen, welche schon über längere Zeit eingezahlt wurden und wo entsprechender Rückkaufswert vorhanden ist, können beitragsfrei gestellt werden, können eventuell verpfändet werden. Doch hierzu trifft der Insolvenzverwalter mit Ihnen zusammen die richtige Entscheidung. Wichtig ist nur, dass kein Versicherungsunternehmen zu den Gläubigern der Schulden gehören, denn dann müssen Sie sofort die Zahlungen einstellen. Hier wäre dann eine Beitragsfreistellung die richtige Lösung.