Private Insolvenz in der Ehe

Liebe/-r Experte/-in,

kann ein Ehepartner auch alleine in private Insolvenz gehen oder geht das immer nur gemeinsam??

Wenn es alleine geht, wie ist es dann mit den Schulden, die zusammen aufgenommen wurden?

Müssen bestehende Kapital-LV gekündigt werden oder reicht beitragsfrei stellen oder LV verkaufen?

Danke für Ihre Mühe und Antwort im Voraus.

Gruß
Jörg

Hallo,
in die Insolvenz kann man nur alleine gehen, denn es gibt weder Gruppeninsolvenz oder Familieninsolvenz.
Für die Schulden, die zusammen aufgenommen wurden haften beide gesamtschuldnerisch, das heisst jeder einzelne haftet für die Gasamtsumme der Schulden.
Also muss jeder einzeln für sich die Insolvenz beantragen.
Bestehende LV können in der Insolvenz evtl. vom Insolvenzverwalter verwertet werden.
Sie sollten sich von einem Insolvenzfachmann beraten lassen, wie man die Versicherungen sichert.

http://www.schuldnerakuthilfe.com/insolvenz.html
und
http://www.youtube.com/watch?v=DSFiYEwfyOE

Insoverfahren ist auf die Person abgestellt. Sippenhaft gibt es bei uns nicht
das im Einzelnen zu beantworten würde hier zu weit führen aber guck mal hier:

http://schuldenfrust.de/Inso/Insolvenzfragen.htm

http://schuldenfrust.de/Inso/Insofragen.htm

Hallo Hans,

danke für die schnelle Antwort.

Werde die umfangreichen Seiten jetzt in Ruhe durchlesen.

Gruß
Jörg

Hallo Jörg,

es geht immer nur einer der Eheleute in Insolvenz und übernimmt damit die gesamten Schulden, was und das hoffe ich nihct für Sie, bei einer Trennung für den der alles übernommen hatte fatal wäre.

Die Lebensversicherungen werden alle aufgelöst und der Rückkaufswert wird eingezogen.

Viele Grüße
Y.Dosse

Lieber Jörg,

selbstverständlich kann auch nur ein Ehepartner in die Private Insolvenz gehen. Ich wüßte nur nicht, welchen Sinn das bei euch macht, wenn ihr die Schulden gemeinsam gemacht habt. Solltest z.B. Du die Insolvenz anmelden, müsste Deine Frau die Schulden alleine zurückzahlen. Dies wird sie ja sicherlich nicht können, also macht es Sinn, wenn beide Insolvenz anmelden. Es handelt sich hierbei auch um zwei separate Verfahren, eine sogenannte Ehe-Insolvenz gibt es da nicht :smile:

Lebensversicherungen müssen gekündigt werden bzw. verkauft, dies wird der Treuhänder entscheiden.

Falls noch Fragen sind, gerne melden.

LG
Maren

Hallo,
ja wenn ihr gemeinsame Schulden habt, dann solltet ihr beide das Insvenzverfahren anstreben. Warum?, weil sonst die Gläubiger den Anderen auffordern werden die Schul zu begleichen. Wenn aber nur einer von euch die Schulden hat, dann brauch auch der nur in die Insolvenz gehen. Beispiel: Du und deine Frau haben gemeinsamm einen Kredit aufgenommen und den auch gemeinsamm unterschrieben - dann beide Insolvenz. Wenn du einen Kredit aufgenommen hast dann nur du.
Bei LV kommt es darauf an, ob es sich um eine Altersvorsorge handelt - dann nicht sonst ja.
Gruß
HBBHs

Hallo Jörg,

jeder kann für sich allein in die Privatinsolvenz gehen.

Gemeinsame Schulden: Dem Gläubiger ist es egal, wer zahlt. Hauptsache: er bekommt sein Geld. Manchmal ist es hilfreich, dem Partner die Anteile zu übertragen. das sollte man aber im Einzelfall entscheiden. Problematisch könnte es dann werden, wenn die Schulden während der Privatinsolvenz abbezahlt und urplötzlich der Privatinsolvenzler Vermögen hat (z.B. ein „halbes“ Einfamilienhaus).

Kapital-LV: Kommt darauf an, wofür die sind:
Als Altersvorsorge: m.E. nicht.

Gemeinsame Schulden gemeinsame Insolvenz
Versicherungen können Beitragsfrei gestellt werden.
Verkaufen ? was für Werte ?reicht es für den Schuldenabbau?Wenn nicht dann behalten.
VielGlück
Jörg

Hallo Yvonn,

danke für die Antwort.

oh, das wußte ich nicht. Gerade bei einer Trennung wäre das fatal für den, der die Schulden übernommen hat.
Es können aber auch beide gleichzeitig in jeweils sein eigenes Insolvenzverfahren gehen, oder??

Gruß
Jörg

Hallo Maren,

danke für Deine Antwort.

Wir haben gemeinsame Schulden(u.a. ein Haus) und alleinige Schulden. Meine Frau will keine private Insolvenz. Ich aber schon, weil es mir zuviel wird.

Deswegen will ich auch nicht alle Schulden auf mich nehmen und alleine zurückzahlen.

Viele Grüße
Jörg

Hallo,

danke für die Antwort.

Meine Frau will aber absolut kein Insolvenzverfahren.
Mir wird es langsam zuviel. Wieviele Jahre wollen wir noch so rumwurschteln???
Sie weigert sich auch mit zum Schuldenberater zu kommen.
Deswegen überlege ich den eigenen Weg in die Privatinsolvenz.

Gruß
Jörg

Guten Morgen Jörg,

ich kann das gut nachvollziehen. Das ging uns damals genauso. Mein Mann hatte in die Ehe eine Eigentumswohnung mitgebracht, die noch nicht bezahlt war. Als er dann arbeitslos wurde, wuchsen uns die Schulden über den Kopf. Ich hatte einen Kredit mit unterzeichnet, für den ich nun auch haftbar war, konnte den aber alleine gar nicht zahlen, weil ich nur ein geringes Einkommen hatte.

Ich hab mich auch erst gegen die Insolvenz gesperrt, genau wie deine Frau. Was würden die Freunde und Verwandten sagen? Was mein Arbeitgeber? Alles so Gedanken, die einen vor diesem Gang zurückschrecken lassen. Aber deine Frau soll sich mal fragen, wie denn die Alternative aussieht? Kann sie denn die Schulden alleine zahlen? Wenn sie soviel verdient, nun, dann soll sie das tun. Ansonsten bleibt ihr nur der Gang ins Verfahren, so wie dir.

Ich kenne die Ängste, die man aussteht, sehr gut. Und ich kann euch versprechen, es ist alles halb so schlimm, wie man es sich vielleicht ausmalt.

Unser Freunde und Verwandten wissen übrigens immer noch nichts von unserer Insolvenz und so wird es auch bleiben. Geht niemanden etwas an. Gott sei Dank haben wir nun fast alles schon hinter uns.

Falls ihr Hilfe braucht, ruhig melden. Und falls ihr es noch nicht getan habt, solltet ihr umgehend ein Guthabenkonto (z.B. bei der Post) eröffnen, bevor Gläubiger euer Konto dicht machen.

LG
Maren

Hallo Uwe,

danke für die Antwort.

Gemeinsame Schulden sind z.B. ein Haus. Das muß verkauft werden,oder?

Was meinst Du mit LV zur Altersvorsorge???
Ich zahle eine LV für mich bis 60 und 2, wo die Kinder VP und ich VN bin. Ablauf dieser LVs ist das 65. Lebensjahr der Kinder.

Gruß
Jörg

Hallo Namensvetter,

danke für die Antwort.

Zum Schuldenabbau reichen die LVs nicht - wäre zu einfach.
Beitragsfrei stellen reicht aus??

Gruß
Jörg

Ja ,dann bleiben die erhalten und verzinsen sich so weiter.Nur die Endsumme ist natürlich geringer.
Ob sie pfändbar sind kann ich so nicht sagen.
Auf jeden Fall zu einem Anwalt gehen und die Restschuldbefreiung beantragen.6+ 1 Jahr dann Schuldenfrei.(Anwalt fragen zunächst ohne Mandat zu geben ,kostet nicht viel.
Jörg

Guten Morgen Maren,

danke für Deine ausführliche Antwort.

Stimmt, ich denke auch, daß bei meiner Frau die Gedanken um das-was die-Bekannten-sagen eine sehr große Rolle spielen.
Ich kenne auch keine Alternative mehr. Seit Jahren versuchen wir aus dieser Sackgasse rauszukommen, aber es geht immer tiefer rein und was mir auch Sorgen macht ist das unser Leben so dahin geht und außer kämpfen, strampeln und verzichten passiert nichts.

Meine Frau verdient jetzt weniger wie ich, weil Ihr AG die Löhne gedrückt hat.
Sie hat schon ein Guthabenkonto aus anderen Gründen. Ich nicht.Geht der Dispo nicht auch mit in die Insolvenzmasse?

Viele Grüße
Jörg

Danke für die schnelle Antwort.

Hört sich ganz einfach an.
Macht sowas jeder Anwalt oder sollte es ein bestimmter Fachanwalt sein???

Gruß
Jörg

Erkundigt Euch vor Ort,eventuell auch bei der schuldnerberatung fragen,die haben die Adressen.
„Wichtig“ immer die Kommunikation mit den Gläubigern aufrecht erhalten und Zahlungswillen zeigen,auch wenn es nicht geht.
Eventuell einen Vergleich anstreben mit dem Insolvenzverwalter sprechen über die Möglichkeiten
Nicht aufgeben
Jörg

Gut, der Weg scheint gerade zu Anfang nicht einfach zu sein. Aber es ist eine vernünftiges Ende nach 7 Jahren abzusehen, was es jetzt nicht ist.
Werde mit meiner Frau intensiv sprechen.

Gruß
Jörg