Hallo,
meine Firma richtet gerade für alle Mitarbeiter einen Internetzugang ein. Der darf natürlich nur dienstlich genutzt werden, dies haben die Mitarbeiter auch unterschrieben. Gleiches gilt für e-Mails an externe Empfänger über die Firmenmailaddy.
Ich meine mich erinnern zu können, daß ein Arbeitsgericht in einem ähnlichen Fall einmal entschieden hat, selbst bei einem Verbot sei eine gewisse private Nutzung zulässig. Stimmt das und wer kann mir einen Link o.Ä. zeigen?
Hallo,
meine Firma richtet gerade für alle Mitarbeiter einen
Internetzugang ein. Der darf natürlich nur dienstlich genutzt
werden, dies haben die Mitarbeiter auch unterschrieben.
Gleiches gilt für e-Mails an externe Empfänger über die
Firmenmailaddy.
Ich meine mich erinnern zu können, daß ein Arbeitsgericht in
einem ähnlichen Fall einmal entschieden hat, selbst bei einem
Verbot sei eine gewisse private Nutzung zulässig. Stimmt das
und wer kann mir einen Link o.Ä. zeigen?
MfG
Hallo Tanja.
Man „hört“ so einiges. Meistens ist es falsch, wie auch hier. Das ArbG Wesel hat ein Urteil in dieser Art gefällt, welches gemeinhin für Verwirrung sorgt. Ungeachtet dessen, daß das Urteil an sich in vielerlei Hinsicht sehr fragwürdig ausgefallen ist, gab es im verhandelten Falle kein Verbot der Privatnutzung. Das ist ja schon mal ein kleiner Unterschied zu Deiner Situation… Wenn die Privatnutzung verboten ist, ist sie eben nicht erlaubt. Je nach Schwere der Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten kann dann, wenn Du trotzdem privat „surfst“, eine Abmahnung oder in Extremfällen die direkte Kündigung die Folge sein.
meine Firma richtet gerade für alle Mitarbeiter einen
Internetzugang ein.
Na Ihr seid aber echt ‚up to date‘… *schmunzel*
Ich meine mich erinnern zu können, daß ein Arbeitsgericht in
einem ähnlichen Fall einmal entschieden hat, selbst bei einem
Verbot sei eine gewisse private Nutzung zulässig. Stimmt das
und wer kann mir einen Link o.Ä. zeigen?
Wenn es verboten ist, dann ist es verboten. Basta!
Das von LeoLo erwähnte ‚verwirrende‘ Urteil des AG Wesel (Aktenzeichen: 5 Ca 4021/00 vom 21.03.2001) bezieht sich übrigens nicht darauf, daß der Arbeitgeber privates Surfen in gewissem Ausmaß hinzunehmen hat; vielmehr ging es darum daß es kein ‚wichtiger Grund‘ ist und somit keine fristlose Kündigung rechtfertigt. BTW: in dieser Firma bestand kein grundsätzliches Surf-Verbot.
Hi Tanja,
auch ich habe es den MA in der Firma verboten. Das mussten sie auch unterschreiben, ebenso, das der e-mail und Internettraffic protokolliert wird. Der Hintergrund ist eigentlich recht einfach: Erlaubt ein AG dem AN die private Nutzung, so ist er Anbieter eines Dienstes, ähnlich wie ein Provider und dürfte im Zweifel ohne Zustimmung des AN nicht an die e-mails, auch wenn sie geschäftlich sind. Um dies zu umgehen, wird auch immer angeraten allein schon aus diesem Grund die private Nutzung offiziell zu verbieten. Onb der Admin oder der Vorgesetzte dann mal ein Auge zudrückt, ist eine andere Sache. Auch ich dulde teilweise die private Nutzung. Übertreibt einer (das sehe ich in der Log-Datei), gibts auf die Finger. Schliesslich werden die Leute nicht fürs surfen bezahlt.
Gruss Sebastian
Hi Tanja,
auch ich habe es den MA in der Firma verboten. Das mussten sie
auch unterschreiben, ebenso, das der e-mail und
Internettraffic protokolliert wird.
Ohne Worte.Gut zu wissen das sich in Deutschland seit meiner Abreise '2001 nichts geändert hat.
Ich lasse meinen Angestelltetn die volle Verfügung über das Internet, sollten sie Ihr Arbeitspensum nicht erfüllen ist mir der Grund dafür allerdings ziemlich egal… Aber von de ûberwachung von Angestellten halte ich nichts, soetwas ist unprofessionell und senkt die Arbeitsmoral!!!
Mario
Ich lasse meinen Angestelltetn die volle Verfügung über das
Internet, sollten sie Ihr Arbeitspensum nicht erfüllen ist mir
der Grund dafür allerdings ziemlich egal… Aber von de
ûberwachung von Angestellten halte ich nichts, soetwas ist
unprofessionell und senkt die Arbeitsmoral!!!
Und wenn sie aufgrund des Dauersurfens ihr Pensum eben nicht schaffen?
Ich will ja nicht sagen, dass man überwachen muss, aber man sollte sich hier in Deutschland zumindest die Möglichkeit erhalten!
Wenn einer Deiner Angestellten sich vor lauter Geilheit 7 der 8 Stunden auf irgendwelchen Pornoseiten herumtreibt ist er nicht tragbar, oder?
Und einen nicht tragbaren Mitarbeiter versucht man in der Regel zu kicken! Da bietet sich die hier beschriebene Lösung doch geradezu an!
Ich kenne die Arbeitsrechte in Norwegen nicht - aber ich kenne sie hier in Deutschland. Und manchmal muss man sich als AG halt ein Hintertürchen aufhalten!
Ohne Worte.Gut zu wissen das sich in Deutschland seit meiner
Abreise '2001 nichts geändert hat.
Ich lasse meinen Angestelltetn die volle Verfügung über das
Internet, sollten sie Ihr Arbeitspensum nicht erfüllen ist mir
der Grund dafür allerdings ziemlich egal… Aber von de
ûberwachung von Angestellten halte ich nichts, soetwas ist
unprofessionell und senkt die Arbeitsmoral!!!
Hmm, dann arbeitest Du nur zum Spass? In unserer Firma arbeiten wir um Geld zu verdienen und mit surfen, privaten Telefonaten oder mails verdient die Firma null komma null. Und während die AN ungestört surfen, nehme ich die Anrufe genervter Kunden entgegen, die sich beschweren, das ihr Auftrag noch immer nicht bearbeitet ist?
Genau das ist scheinbar die heutige Einstellung. Die AN wollen alle Rechte haben, aber Pflichten gibts keine oder wie? Ausserdem dient die Protokollierung erstens eher der Abschreckung das private surfen zu übertreiben und zweitens der Lokalisierung von Fehlern, wenn die Kiste mal abseift. Wenn man als Vorgesetzter darüber hinwegsieht, wenn das vorgesehene Pensum nicht geschafft wird, das ist dann unprofessionell. Aber nur weiter so. Am besten die 30 Stunden Woche (natürlich inkl. täglich 1 Stunde surfen) bei vollem Lohnausgleich.
Bei dieser Ansicht wird sich nicht nur nach 2001, sondern auch in weiterer Zukunft in D nichts ändern. Ich weiss ehrlich nicht, wo Dein Problem ist. Der AN hat einen Vertrag mit dem AG. In Kurzfassung heisst der, Arbeit gegen Cash. Ich finde es weder verwerflich noch unprofessionell, wenn der AG für sein Geld auch Arbeit sehen will.
Aber wenn der Laden irgendwann aufgrund mangelnder Produktivität Leute entlassen muss, dann ist der Katzenjammer gross.
Gruss Sebastian