Private K-Versicherung Student

Rein hypothetisch: Ein Student hat eine Krankheitskostenvollversicherung (erfüllt §§175 Absatz 4 Satz 4 und §§ 257 Abs. 2 A des SGB V). Für diese Versicherung wird monatlich ein fixer Betrag nur dür den Studenten bezahlt. Ist das nun eine „eigene“ Versicherung oder eine Familienversicherung? Letzteres würde doch bedeuten dass man kostenlos mitversichert wäre (z.B. Kind unter 18 Jahre), oder? Muss der Student sich nun mit 25 Jahren gesetzlich versichern oder kann diese Versicherung so weiterbestehen, solange er noch studiert (wohl bis 26). Ist die Versicherung an gewisse EInkommensgrenzen gekoppelt?

Auch ein nettes Hallo,

Rein hypothetisch: Ein Student hat eine
Krankheitskostenvollversicherung (erfüllt §§175 Absatz 4 Satz
4 und §§ 257 Abs. 2 A des SGB V). Für diese Versicherung wird
monatlich ein fixer Betrag nur dür den Studenten bezahlt. Ist
das nun eine „eigene“ Versicherung oder eine
Familienversicherung?

Vermutlich die „Studentenversicherung“, denn bei einer Familienversicherung zahlt i.d.R. nur der „Verdiener“ und die anderen Familienmitglieder sind ohne Beiträge mitversichert.

Schönen Tag noch.

Hallo,

in der PKV (privaten Krankenversicherung)gibt es den Begriff Familienversicherung gar nicht. Der Beitrag ist der gleiche, egal ob man mit den Eltern im Vertrag ist oder allein.

Beitragsfreie Versicherung gibt es nur bei entsprechenden Konstellationen in dr Pflegeversicherung.

Die private Versicherung besteht zeitlich unbegrenzt weiter, die Bestimmungen zur Familienversicherung (Ende mit 25 etc.) beziehen sich nur auf die Familienversicherung in der GKV.

Wenn allerdings ein Elternteil bisher einen Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V bekam, so endet dieser mit 25, weil der Anspruch an die (hypothetische) Familienversicherung gekoppelt ist. (Aber darauf muss der Arbeitgeber erstmal kommen.)

Vermutlich die „Studentenversicherung“, denn bei einer
Familienversicherung zahlt i.d.R. nur der „Verdiener“ und die
anderen Familienmitglieder sind ohne Beiträge mitversichert.

… aber nicht in der PKV, um die es in der Frage geht.