Private Kranenversicherung

Hallo, ich habe ein Problem. Etwa 1 Jahr nach Abschluß einer Privaten Krankenversicherung stellte diese eine fahrlässige Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht fest. Es handelte sich um eine Erkrankung, welche weder therapiert wird, noch derzeitig behandlungswürdig ist und auch nicht behandelt wird. Ich selber erfuhr erst durch die Recherche der PKV davon. Festgestellt wurde diese bei einer Kontrolluntersuchung des Blutes, welche wegen einer Erkältungsbehandlung durchgeführt wurde. Der Arzt machte mich darauf aber nie aufmerksam und dadurch konnte ich diese „Erkrankung“ bei Antragstellung auch nicht angeben. Da die Erkrankung jedoch vor Abschluß der PKV festgestellt wurde, machte die PKV die fahrlässige Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht geltend. Mein Problem nun, die PKV machte einen schmerzhaften Zuschlag von 70 € geltend, welchen ich sogar noch akzeptierte. Nun aber bekam ich eine Mitteilung, das dieser Zuschlag rückwirkend ab Beginn geltend gemacht wird. Ich soll also ohne eine Rechnung in diese Richtung eingereicht habe, ca. 1.000 € nachzahlen. Was sagt Ihr dazu ? Rechtens oder nicht rechtens ? Für einen Rat währe ich sehr dankbar.

Hallo,
formuliere doch die Frage mal etwas anders.
FAQ:1129
Gruß Jörg König

hmmm, das sind mehrere Fragen auf einmal.

die private Krankenversicherung macht rückwirkend ab Versicherungsbeginn einen Beitragserhöhung von monatlich 70 Euro geltend für eine Krankheit, die bisher weder behandelt noch wirklich irgendwie auffällig wurde.

erstens wirft sie ein Verschweigen der Krankheit vor, obwohl der Arzt damals kein Wort dazu gesagt hatte, also der Versicherungsnehmer hatte Null Ahnung, dass er überhaupt krank ist.
zweitens berechnet die KV auf einmal rückwirkend den Zuschlag. dürfen die das? weil bisher gab es noch keinerlei Behandlung in die Richtung und es wird auch keine geben.

mich interessieren Meinungen dazu, hat jemand Erfahrungen oder Tipps, was man evtl. unternehmen kann. meiner Meinung nach, kann die KV doch nicht einfach den Beitrag erhöhen, obwohl keine ernsthafte Krankheit vorhanden ist, und dann auch noch rückwirkend.

Hallo Sandra,

soll hier etwas zu einer Versicherung gesagt werden, die nach dem 01.01.2008 abgeschlossen wurde oder davor?

Grüße, Bernhard

Hallo Bernhard,

es handelt sich um eine Versicherung, welche nach dem 01.01.2008 abgeschlossen wurde.

Viele Grüße
Sandra