Minderjährige Tochter (privat versichert) hat Mieteinnahmen. Bekommt steuerfreien Zuschuss zu PKV-Prämien durch AG des Vaters. Bis zu welcher Höhe sind Mieteinnahmen steuerunschädlich?
Hallo,
die Mieteinnahmen sind nicht relewandt sondern es müssen noch die Werbungskosten (Abschreibung, Zinsen, Instandhaltung etc.) berücksichtigt werden.
Grundsätzlich sind Steuern zu bezahlen, wenn das „zu versteuernde Einkommen“ (nach Berücksichtigung der Krankenversicherung) über 7.834 € liegt.
Sollten Sie planen Mieteigentum auf Ihre Tochter zu übertragen so müssen Sie (nach meinem Kenntnisstand) einen Ergänzungsplfeger einschalten, damit das Finanzamt die Übertragung anerkennt.
Für weitere Fragen rate ich Ihnen Kontakt mit einem Steuerberater aufzunehmen.
E. Lehmann
Hallo, da kann ich Dir nicht helfen.
Gruß Claus
Minderjährige Tochter (privat versichert) hat Mieteinnahmen.
Bekommt steuerfreien Zuschuss zu PKV-Prämien durch AG des
Vaters. Bis zu welcher Höhe sind Mieteinnahmen
steuerunschädlich?
Minderjährige Tochter (privat versichert) hat Mieteinnahmen.
Bekommt steuerfreien Zuschuss zu PKV-Prämien durch AG des
Vaters. Bis zu welcher Höhe sind Mieteinnahmen
steuerunschädlich?
Hallo Lujü,
Mieteinnahmen unterliegen - wie alle anderen Einkommen auch - der Steuerpflicht.
Von den Mieteinnahmen können alle die Kosten abgezogen werden, die erfoderlich sind, das Einkommen - sprich die Mieten zu erhalten.
Nach deutschem Steuerrecht sind aber alle Einkommen zusammen steuerfrei bis zur Höhe von ca. € 7.000,00 ( ??? ). Schaue bitte für den genauen Betrag ist Internet nach ( Einkommensteuertabellen ) oder erkundige Dich beim FA.
Wie es sich mit den Zuschüssen zur PKV verhält, die anscheinend der AG des Vaters zahlt, kann ich nicht sagen.
Hier wären weitere Informationen über die Art der Versicherung ( Familienversicherung ?? ) erfoderlich. Auf welchem Rechtsgrund bibt der AG des Vaters Zuschüsse an die Tochter??
MfG
Stefan Seidel
Kann ich leider nicht weiterhelfen!
Usle 444
Hallo Lujü,
Mieteinnahmen unterliegen - wie alle anderen Einkommen auch -
der Steuerpflicht.Von den Mieteinnahmen können alle die Kosten abgezogen werden,
die erfoderlich sind, das Einkommen - sprich die Mieten zu
erhalten.Nach deutschem Steuerrecht sind aber alle Einkommen zusammen
steuerfrei bis zur Höhe von ca. € 7.000,00 ( ??? ). Schaue
bitte für den genauen Betrag ist Internet nach (
Einkommensteuertabellen ) oder erkundige Dich beim FA.Wie es sich mit den Zuschüssen zur PKV verhält, die
anscheinend der AG des Vaters zahlt, kann ich nicht sagen.Hier wären weitere Informationen über die Art der Versicherung
( Familienversicherung ?? ) erfoderlich. Auf welchem
Rechtsgrund bibt der AG des Vaters Zuschüsse an die Tochter??MfG
Stefan Seidel
Hallo Herr Seidel,
danke für die prompte Antwort.
Kinder in der PKV müssen eigene Beiträge zahlen, da sie nicht automatisch mitversichert sind, wie es in der GKV der Fall ist. Bei Angestellten und ihren Kindern wird der Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung gezahlt, bis der aktuelle durchschnittliche Höchstsatz der gesetzlichen Kassen erreicht ist.
Dieser Zuschuss des AG ist steuerfrei, solange bestimmte Vorraussetzungen gegeben sind. Nämlich z.B. Einkommen des Kindes übersteigt eine bestimmte Obergrenze nicht. Und genau darauf zielt meine Frage:
Wie hoch liegt diese Grenze, und was darf von den Mieteinnahmen abgezogen werden, wie es bei der Einkommensteuer zulässig ist.
Mfg,
Lujü
Lieber Lujü, das weiss ich leider nicht.
Gruss, Susanne
Minderjährige Tochter (privat versichert) hat Mieteinnahmen.
Bekommt steuerfreien Zuschuss zu PKV-Prämien durch AG des
Vaters. Bis zu welcher Höhe sind Mieteinnahmen
steuerunschädlich?
Hallo Lujü,
dies entsetzt sich meiner Kenntnis, hierzu frage bitte einen Steuerberater.
Sorry,mfg
Angela06
Hallo,
Steuern werden erst erhoben, wenn der Grundfreibetrag erreicht ist. Das ist ein zuversteuerndes Einkommen von 7.834 Euro.
Gruß
Hallo Lujü,
nach meinen aktuellen Informationen aus dem Internet - Irrtum vorbehalten - sind nach der Grundtabelle alle Einkommen - gleich welcher Art - bis € 7.834,00 p. a. steuerfrei, d. H. der Steuersatz beträgt 0 %.
Mieteinnahmen ( amtlich V + V = Vermietung und Verpachtung ) berechnen sich vereinfacht dargestellt wie folgt:
- Mieteinnahmen
- Nebenkosten
- Stromkosten
- Gaskosten
- Wasserkosten
- Grundsteuer
- Telefon ( Gemeinschaftsanlage ?? )
- Fernseher ( Gemeinschaftsanlage Schüssel - Strom
Wartung ) - Gartenpflege
- Straßenreinigung
- Schneebeseitung
- Müll
- Abschreibung auf das Objekt
- Schuldzinsen
- Versicherungen
- Renovierungskosten
- Reparaturen
- Anschaffungen ( Einrichtungen, die der Vermieter
stellen muß ) - alle sonstigen Kosten für die Immobilie
Alle Positionen ( kein Anspruch auf Vollständigkeit ) müssen nachgewiesen werden, ggfs. anteilig.
Du kannst auch eigene Kosten für die Verwaltung ( Telefon - Bürokram - Gartenpflege - Hausreinigung ) geltend machen; aber hier sind die Regeln fließend.
Besorge Dir aus dem Internet, beim FA oder aus dem Programm des FA „Elster“ den Vordruck V+V; dort sind zu allen Abzugpositionen Informationen vorhanden.
Aber bleibe immer realistisch und steuerehrlich; bei einer Wohnung im eigenen Objekt oder in unmittelbarer Nachbarschaft fallen kaum Telfonkosten an.
Liegt das Objekt aber mehrere 100 km entfernt, sind die Telefonkosten bestimmt gerechtferigt; auch Fahrtkosten zur Objektunterhaltung sollten anfallen.
Bezüglich des AG-Anteiles zur PKV Deines Kindes ist m. E. zu prüfen, wer den Zuschuß erhält.
Bei einer gesetzlichen KV wäre das Kind bei Dir automatisch mitversichert und der AG-Anteil wäre Deinem Einkommen „zuzurechnen“.
Wenn der AG nun für Dein Kind als „Ersatz“ den Anteil für die PKV übernimmt, würde ich zu der Auffassung neigen, daß die Gesetzeslage nicht anders ist.
Wenn Dein Kind bei Dir gesetzlich krankenversicht ist und selbst Mieteinnahmen hat, die sogar eine Stuerzahlung auslösen, sollte dies m. E. unerheblich sein.
Aber eine Differenzierung zur PKV kann ich nicht abschließend beurteilen.
Gerne stehe ich zu weiteren Auskünften auch direkt unter [email protected] zur Verfügung.
Aus Deiner Anmeldung habe ich gelesen, daß Du Pilot bist. Da Du dann ja bestimmt die ganze Welt kennst, wäre doch einmal eine Entspannung in Deutschland im schönen Thüringer Wald interessant.
Schaue doch einfach auf meine Home-page unter
www.haus-sabine-direkt.de . Auch für Kurzurlaube oder
Entspannung mit der Partnerin bestens geignet.
MfG
Stefan Seidel
Inwieweit hat die private KV was mit den Mieteinnahmen zu tun? Bei einer minderjährigen Tochter geht es doch mit den eigenen Einnahmen um den Erziehungs-und Ausbildungsfreibetrag, oder? Die Freigrenze ist da genauso wie beim Kindergeld die 8004,- €/Jahr. Falls sie drüber kommt, müßte sie eine eigene Einkommensteuererklärung abgeben.
Inwieweit hat die private KV was mit den Mieteinnahmen zu tun?
Hallo blau123,
AG fragt Einkommen der Tochter ab, um herauszufinden, ob die Zuschüsse zur PKV der Tochter, die AG zahlt (analog AG-Anteil bei GKV), vom Vater(!) zu versteuern sind oder steuerfrei bleiben. Und das hängt wohl von den Einnahmen der Tochter ab. Ausgaben der Tochter scheinen dabei nicht zu interessieren. Frage also: wie wird das berechnet und wo liegt die (Ober-)Grenze.
Wohlgemerkt: es geht NICHT um die Steuererklärung der Tochter!
Hallo
das kann ich dir leider nicht beantworten am besten fragst du noch andre.Sorry.
LG Mausi123
Minderjährige Tochter (privat versichert) hat Mieteinnahmen.
Bekommt steuerfreien Zuschuss zu PKV-Prämien durch AG des
Vaters. Bis zu welcher Höhe sind Mieteinnahmen
steuerunschädlich?
Sorry, da kann ich nicht weiterhelfen. Eventuell mal die Frage bei den Versicherungsleuten stellen.
Sorry wende dich am besten an einen Steuerberater ich kann dir da leider nicht helfen.
Minderjährige Tochter (privat versichert) hat Mieteinnahmen.
Bekommt steuerfreien Zuschuss zu PKV-Prämien durch AG des
Vaters. Bis zu welcher Höhe sind Mieteinnahmen
steuerunschädlich?