Private Krankenkasse Agenturwechsel

Hallo Experten,

ist es rechtlich zulässig, wenn eine Private Krankenkasse für den Wechsel des Betreuers (Agentur) einen Betrag von über € 300 verlangt? Diesen Betrag soll Agentur Neu an Agentur Alt zahlen. Gezahlt werden soll an Agentur Neu.

Danke für alle Antworten!
Gruß Heinz

Hallo,

was steht denn im Agentur-Vertrag ?

Nur den letzten Satz verstehe ich nicht!
Warum sollte Agentur Neu eine Zahlung erhalten und von wem?

Gruß

Hallo,

was steht denn im Agentur-Vertrag ?

ist ja ein alter Vertrag, daraufhin noch nicht durchgelesen.

Nur den letzten Satz verstehe ich nicht!
Warum sollte Agentur Neu eine Zahlung erhalten und von wem?

Agentur Neu soll zahlen! An Agentur Alt.

Gruß Heinz

Hallo Heinz,

das ist so auch richtig!

Bei den meisten Versicherungsunternehmen besteht zwischen den einzelnen Agenturen ein Bestandsschutzabkommen.

Und meistens regeln die Agenturen dies unter einander.
Man tauscht einfach Kunden gegeneinander aus.

Aber überlegen Sie einmal:
ein fleißiger Vermittler, schließt viele Versicherungsverträge ab.

Dann kommt ein neuer Vermittler, und läuft von Haustür zu Haustür und versucht bestehende Kunden mit allerlei Versprechen dem fleißigen Vermittler abspenstig zu machen.

Meinen Sie - dies wäre gerecht ?

Gruß

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ist es rechtlich zulässig, wenn eine Private Krankenkasse für
den Wechsel des Betreuers (Agentur) einen Betrag von über € 300 verlangt?

Über den Betrag kann ich nichts sagen, der richtet sich nach der zu übertragenden BBP. Aber dass bei Bestandsübertragungen Ausgleiche gezahlt werden, ist üblich.

Aber überlegen Sie einmal:
ein fleißiger Vermittler, schließt viele Versicherungsverträge ab.

Dann kommt ein neuer Vermittler, und läuft von Haustür zu
Haustür und versucht bestehende Kunden mit allerlei
Versprechen dem fleißigen Vermittler abspenstig zu machen.

Meinen Sie - dies wäre gerecht ?

Natürlich wäre das gerecht: Der „fleißige Verkäufer“ hat seine Verkaufsprovision für den Verkauf dann schon erhalten.
Die Kundenbetreuung übernimmt die neue Agentur, und erhält die Bestands- Provision.

Abgesehen davon:
Wenn ich z.B. umziehen würde, und auf eine neue Agentur wegen Betreuung zugehen würde, und wenn diese beiden Agenturen ihren Kampf um die Kohle öffentlich austragen würden, wäre ich komplett weg…

Hallo Erdbeerzunge,

einen Streit wer den Kunden weiter zu betreuen hat, bekommt der Kunde nicht mit. Dies wird zwischen den beiden Agenturen entschieden.
Wenn keine Einigung erzielt wird, wird dies vom Unternehmen entschieden.

Aber überlegen Sie einmal:
ein fleißiger Vermittler, schließt viele Versicherungsverträge ab.

Dann kommt ein neuer Vermittler, und läuft von Haustür zu
Haustür und versucht bestehende Kunden mit allerlei
Versprechen dem fleißigen Vermittler abspenstig zu machen.

Meinen Sie - dies wäre gerecht ?

Natürlich wäre das gerecht: Der „fleißige Verkäufer“ hat seine
Verkaufsprovision für den Verkauf dann schon erhalten.
Die Kundenbetreuung übernimmt die neue Agentur, und erhält die
Bestands- Provision.

Dann müsste die Agentur aber auch auf etwaige Vorteile verzichten und dürfte den entsprechenden Agenturvertrag nicht unterschreiben.

Abgesehen davon:
Wenn ich z.B. umziehen würde, und auf eine neue Agentur wegen
Betreuung zugehen würde, und wenn diese beiden Agenturen ihren
Kampf um die Kohle öffentlich austragen würden, wäre ich
komplett weg…

Grundsätzlich gilt, der Kunde entscheidet, wer die Betreuung übernimmt.

Viele Grüße!

Hallo zusammen,
danke für die Antworten.

Meiner Meinung nach ist das System nicht richtig, Agenturen nur nach dem Erfolsprinzip zu bezahlen. So entstehen die Jäger.

Wenn man von einer anderen Agentur betreut werden will (aus welchen Gründen auch immer), ist es für mich eben nicht nachvollziehbar, daß der Kunde das bezahlen soll. Wie die Agenturen das untereinander regeln, ist mir egal. Darum dreht sich die Frage.

Gruß Heinz

Hallo,

Hallo zusammen,
danke für die Antworten.

Meiner Meinung nach ist das System nicht richtig, Agenturen
nur nach dem Erfolsprinzip zu bezahlen. So entstehen die
Jäger.

Wenn man von einer anderen Agentur betreut werden will (aus
welchen Gründen auch immer), ist es für mich eben nicht
nachvollziehbar, daß der Kunde das bezahlen soll.

Hat jemand von Ihnen eine Zahlung verlangt!
Wenn ja, sollten Sie den neuen Agentur-Inhaber in den Wind schießen,
und zweitens das Versicherungsunternehmen über die an Sie gestellte Forderung informieren!

Wie die
Agenturen das untereinander regeln, ist mir egal. Darum dreht
sich die Frage.

Gruß Heinz

Wie schon einmal mitgeteilt: Der Kunde entscheidet von wem er betreut wird. Mit den Kosten hat er hier überhaupt nichts zu tun.

Gruß