Hallo allwissendes Forum!
Ich habe eine Frage zum Wechsel von der privaten Krankenkasse zu einer gesetzlichen, auf die ich hier leider keine Antwort gefunden habe…
Ich war noch nie gesetzlich Krankenversichert!
Nach mehreren Jahren Bundeswehr habe ich direkt in einen Beruf gewechselt, bei dem ich über der Bemessungsgrenze verdient habe und bin bis heute fast 25 Jahre privat versichert. Durch eine schwere Krankheit habe ich vor einigen Monaten meinen gut bezahlten Job verloren und werde mich nächsten Monat beim Arbeitsamt arbeitslos melden. Dadurch werde ich automatisch gesetzlich Krankenversichert.
Nun zu meiner Frage: Gibt mir das die Möglichkeit von diesem Zeitpunkt an gesetzlich Krankenversichert zu bleiben, obwohl ich weiterhin vom Verdienst (durch eine Berufsunfähigkeitsrente) deutlich über der Bemessungsgrenze liegen werde?
Oder muss ich mich eventuell nach Ende der Arbeitslosengeldzahlung wieder privat Krankenversichern?
wenn Sie gesetzlich versichert sind und durch Einnahmen über der Entgeltgrenze aus der Versicherungspflicht ausscheiden - in dem Fall also nach Ende des Arbeitslosengeldbezuges - haben Sie die Möglichkeit sich freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern, wenn Sie mindestens 12 Monate versichert waren
es gibt mittlerweile eine Art Altersgrenze, nach deren Erreichen man nicht mehr zurück in die GKV kann… ob Du dazu gehörst, kann ich jetzt nicht sagen, evtl. schon, wenn Du bereits 25 Jahre privat versichert bist und vorher Zeitsoldat warst, dürfte das wohl so sein… ob das so ist, kannst Du aber bei einer Krankenkasse Deiner Wahl erfahren… hier gibt es ja genügend… Ich bin mir auch nicht sicher, ob Du „automatisch“ in die GKV kommst…
Das würde dann passen, da ich ja Anspruch auf 12 Monate Arbeitslosengeld habe…
Wäre natürlich ein riesiger Vorteil für mich, da die private Krankenkasse zum Alter hin recht teuer wird, wenn kein Arbeitgeber mehr mitzahlt!
bitte wende Dich an Deine örtliche AOK, die wird Dir weiterhelfen. Hier treffen ja mehrere Sozialversicherungsbereiche zusammen (Arbeitslosengeld, evtl. Erwerbunsfähigkeitsrente, Vorversicherungszeiten). Und bevor wir nun über Tage hinweg uns hier alle möglichen Eventualitäten zuspielen, ist ein direktes Gespräch bei der AOK für Dich hilfreicher. Nur mal zur Info, nach welchen Grundlagen jemand Pflichtversichert wird: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html
Ich verweise hier im Speziellen auf den Absatz 1, Satz 2a und den Absatz 5a.
wenn Du in der Gesetzlichen drin bist, kannst Du auch drin bleiben. Bei Überschreiten der Einkommensgrenze als freiwilliges Mitglied.
Allerdings würde ich mir das an Deiner Stelle gut überlegen, denn Du verlierst in der Privaten KV Deine Alterungsrückstellungen und das von 25 Jahren! Die anderen in Deinem Tarif bedanken sich. Es wäre sinnvoller, erstmal während der Arbeitslosigkeit Deine Private auf eine Anwartschaftsversicherung umzustellen und bei erneutem Verdienst wieder zu aktivieren. Ich rate Dir dazu, weil in der gesetzlichen absehbar ist, daß sie immer teurer wird und das Leistungsangebot runtergefahren werden wird. Zumindest letzteres hast Du als Privat Krankenversicherter nicht zu befürchten. In der Gesetzlichen zahlst du als freiwilliges Mitglied derzeit rund 550 EUR monatlich als Beitrag und bei jedem Schnupfen 10 EUR Praxisgebühr und jedes „freie“ Medikament vollständig aus eigener Tasche. Zuzahlungen kommen auch bei Heilmitteln, Krankentransport, Massagen, Aufenthalt im Krankenhaus usw. auf Dich zu. So manche Impfung ist bei der Privaten mit dabei, nicht aber bei der Gesetzlichen. Ich weiß nicht, ob Deine Private wirklich soviel teurer und schlechter ist. „Alles nicht so einfach…“
Viele Grüße
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Hallo Dieter,
entschuldigen Sie bitte die verspätete Antwort.
Viele Fragen und viele Möglichkeiten.
Die Fragen, welche sich mir als erstes aufdrängen sind:
-> Wie alt sind Sie?
-> Haben Sie sich von der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen?
Lieben Gruß
Ich würde sagen, dass eine gesetzliche Versicherung bei der geschilderten Lage nicht in Frage kommt. Da auch Rentenzahlung zur Beitragsbemessung herangezogen werden und eine Versicherungsplflicht nicht eintritt. Ich glaube sie bleiben privat versichert.
Also, die entscheidende Frage ist das Alter. wenn Sie über 55 sind, bleiben Sie in der PKV.
Anderenfalls tritt erstmal Versicherungspflicht durch Arbeitslosigkeit ein. Die tritt auch dann ein, wenn Sie sich irgendwann mal haben befreien lassen (nicht verwechseln mit: versicherungsfrei waren).
Wie geht es dann weiter ? Wenn dann BU festgestellt wird und sie eine BU-Rente beziehen, endet die Arbeitslosigkeit. Sie haben aber nach 12 Monaten ein Weiterversicherungsrecht in der GKV, seit 1.4.2007 sogar eine Weiterversicherungspflicht und zwar vorrangig bei der GKV und ohne 12 Monate Vorversicherungszeit.
Sie werden - selbst wenn das eine gesetzliche BU-Rente ist - nicht pflichtig in der KV der Rentner, sondern werden als freiwillig Versicherter eingestuft. Das heißt allgemeiner Beitragssatz auf alle Einkünfte, also im wesentlichen wohl die Rente.
Die Höhe der Rente spielt für die Versicherungsmöglicghkeiten hier keine Rolle, die JAEG spielt nur eine Rolle bei Arbeitnehmereinkommen und da wird auch nichts zusammengerechnet.
Wenn Sie über 55 sind, bleiben Sie in der PKV. Einziger Ausweg: Familienversicherung über einen GKV-versicherten Partner, dann dürfen Sie aber selbst kein nennenswertes Einkommen haben.