Private Krankenkasse, Risikozuschlag

ich soll wegen einer vor zwei Monaten, aber ausgeheilten
HWS (Halswirbelschleudertrauma) einen Risikozuschlag von ca. 80 DM zahlen.
Nach einem Jahr soll dieser Zuschlag überprüft werden und ggfs. abgesetzt werden.
Kann man sich auf so etwas a. verlassen und b. einlassen?

Danke für Tipps!

Caro

Hallo Caro,

ich soll wegen einer vor zwei Monaten, aber ausgeheilten
HWS (Halswirbelschleudertrauma) einen Risikozuschlag von ca.
80 DM zahlen.

HWS ist üblicherweise eine Bezeichnung für eine etwas kompliziertere Sache. HWS heißt nämlich Halswirbelsäulensyndrom.
Ist eigentlich schon fast ein Volksleiden.
Aber es beschreibt auf kurze und knappe Weise, dass du Probleme mit deinem Hals bzw. angeschlossener Muskel und Gelenkspartien.

Meine erste Frage jetzt hierzu: Weißt du, ob und inwieweit dein Versicherer eine Arztanfrage gehalten hat? Wenn er sie gehalten hat, frage doch deinen Arzt, ob er dir mitteilen kann, was er da rein geschrieben hat.
Muss er eigentlich machen: Vertrauenverhältnis Patient - Arzt.
Wenn ja… dann schick mir mal bitte die Diagnosen, da du sie hier bestimmt nicht posten willst.
Da ich früher bei einem Krankenversicherer gearbeitet habe, könnte ich dir sagen, inwieweit diese Diagnosen erheblich waren.

  1. Frage: Hast du evtl noch andere Krankheiten angeben bzw. bezieht sich der RZ (=Risikozuschlag) ausschließlich auf die Krankheit/ Unfall?

Nach einem Jahr soll dieser Zuschlag überprüft werden und
ggfs. abgesetzt werden.

Da das Ende der Behandlungerst jüngeren Datum ist, ist es möglich einen Risikozuschlag zu nehmen. Dieser hat auch etwas mit Geschäftspolitik zu tun. Ich kann extrem draufschauen. Und ich kann den Mindestzuschlag nehmen. Es kommt also oft auf den Sachbearbeiter an. Weiterhin kommt es hierbei auf die Gesellschaft an. Der Zuschlag kann in der Höhe berechtigt sein, wissen wir doch nichts über den Versicherungsschutz.
Es können ja letztendlich 10% vom Gesamtbeitrag sein oder 30% und mehr…
Die Überprüfung dieses Risikozuschlages ist gesetzlich geregelt.

Vgl. §8a (1) und (4) MB/KK ( Musterbedingungen Krankheitskostenversicherung) und § 1 (5) MB/KK

§1.(5) Der Versicherungsnehmer kann die Umwandlung der Versicherung in
einen gleichartigen Versicherungsschutz verlangen, sofern die versicherte
Person die Voraussetzungen für die Versicherungsfähigkeit erfüllt. Der
Versicherer ist verpflichtet, einen solchen Antrag anzunehmen. Die
erworbenen Rechte bleiben erhalten; die nach den technischen
Berechnungsgrundlagen gebildete
Rückstellung für das mit dem Alter der versicherten Person wachsende
Wagnis (Alterungsrückstellung) wird nach Maßgabe dieser
Berechnungsgrundlagen angerechnet. Soweit der neue
Versicherungsschutz höher oder umfassender ist, kann insoweit ein
Risikozuschlag (§ 8 a Abs. 3 und 4) verlangt oder ein Leistungsausschluß
vereinbart werden; ferner sind für den hinzukommenden Teil des
Versicherungsschutzes Wartezeiten (§ 3 Abs.6) einzuhalten.

§8a.
(1) Die Berechnung der Beiträge erfolgt nach Maßgabe der Vorschriften
des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und ist in den technischen
Berechnungsgrundlagen des Versicherers festgelegt.

(4) Liegt bei Vertragsänderungen ein erhöhtes Risiko vor, steht dem
Versicherer für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes
zusätzlich zum Beitrag ein angemessener Zuschlag zu. Dieser bemißt
sich nach den für den Geschäftsbetrieb des Versicherers zum Ausgleich
erhöhter Risiken maßgeblichen Grundsätzen.

Für den Teil, dass es jährlich überprüft wird, finde ich gerade keinen §. Es ist aber gängige Praxis und du kannst es dir bestätigen lassen.

Kann man sich auf so etwas a. verlassen und b. einlassen?

Das musst du entscheiden.
Ich würde mal unverbindlich bei Versicherer 2 deiner Wahl, wenn er nicht zu weit von 1 weg war, nachfragen.
Und dann siehst du weiter.

Marco

Es ist die HUK, der Zuschlag ist 15%!
Der Arzt wurde nicht kontaktiert, sondern
einfach ein Sicherheitszuschlag verlangt.
Also normale Geschichte?

Grüße

Caro

Ich denke, in dieser Größenordnung normal. Und du würdest ihn aufgrund der kurzen Rekonvaleszenzzeit ( Gesesungszeit) mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bei anderen Unternehmen auch bekommen. Und in ähnlicher Höhe.

In diesem Sinne…

Marco

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Hallo Carolin,

versuche zu klären ob Dein Arzt Dir ein entsprechendes ärztliches Zeugnis über die Anamnese und Heilung etc. ausstellen kann. Dieses sende der HUK ein zur erneuten Risikoprüfung.

Die Chancen stehen bei HWS vor so kurzer Zeit jedoch recht schlecht, da eine solche Erkrankung oft noch Jahre später Folgeerscheinungen haben kann, die zu erhöhten Kosten und somit zu einem schlechten Risiko führen - aber es ist eine Chance.

Solong and A Happy New Year

Thomas

hallo caro,
die überprüfung des risikozuschlages ist theoretisch durchaus möglich. leider habe ich in 15 jahren berufserfahrung noch keinen fall erlebt, wo eine pkv auf einen rz nachträglich verzichtet hat. das problem ist doch, wenn du einmal drin bist, bist du bei gesundheitlichen beschwerden gefangen. deswegen verstehe ich deine wahl für die huk nicht. die nimmt zur zeit alles, was noch gerade laufen kann. wenn du dann in den nächsten jahren mehrmals im jahr beitragsanpassungen bekommst, wirst du es merken. die gesellschaft ist jung ( gibt es erst seit 1990 ), dadurch können die rücklagen nicht vorhanden sein, die ein alter versicherer ( z.b. universa gibt es seit 1843 ) hat. die sind aber notwendig, um beitragsanpassungen zu vermeiden. wenn du nach 10 jahren merkst, daß du die falsche wahl getroffen hast, bist du 10 jahre älter- und wohl auch nicht gesünder geworden. eine objektive beratung durch einen unabhängigen makler deines vertrauens wäre für dich wohl besser gewesen als sich ein eigenes urteil zu bilden. denn bei der pkv gilt nicht nur heute. eine pkv, die heute super tarife zu günstigen preisen anbietet, kann dir morgen eine beitragsanpassung senden. bestes beispiel dafür ist die vereinte. die ist nun von der allianz geschluckt worden und wird jetzt saniert. und glaube mir, nicht unbedingt zum kundenvorteil. in der pkv ist die berücksichtignung der unternehmenskennzahlen mindestens genauso wichtig wie der preis- liestungsvergleich.

Hallo Oliver,

der Tenor Deines Textes ist o.k… Den „unabhängigen und objektiven“ Makler gibt es aber leider nur in den seltensten Fällen (wenn überhaupt).

Fakt ist, ein Makler hat mit diversen Versicherungsunternehmen sogn. Courtagevereinbarungen, er erhält hier je nach vermittelten Vertrag eine Bezahlung. Da der Makler von dieser Bezahlung leben muß, wird zuerst versuchen das Unternehmen zu verkaufen von dem er die meiste Provision bekommt.

WO BITTE IST DA DIE OBJEKTIVE BERATUNG???

Zur Ehrenrettung dieser Berufsgruppe muß angemerkt werden, daß dies nicht alle Makler machen, es bleibt aber die Tatsache, daß jeder Makler nur einen Teilausschnitt des Angebotes auf dem deutschen Markt anbieten kann und somit keine echte objektive Beratung vohanden sein kann.

Viele Grüße, Thomas

-hallo thomas,
-so wie du schreibst, scheinst du in einer ausschließlichkeitsorga tätig zu sein und immer auf das zu hören, was deine vertriebschefs dir erzählen.

der Tenor Deines Textes ist o.k…

  • danke.

Den "unabhängigen und

objektiven" Makler gibt es aber leider nur in den seltensten
Fällen (wenn überhaupt).

-unabhängig oder objektiv ist immer ein begriff, den ich vermeiden möchte. völlige unabhängigkeit gibt es nicht, denn es gibt gesellschaften, die nicht mit makler zusammenarbeiten. würdest du es als unabhängig gelten lassen, wenn ich von 51 versicherern 40 anbieten könnte ???

Fakt ist, ein Makler hat mit diversen Versicherungsunternehmen
sogn. Courtagevereinbarungen, er erhält hier je nach
vermittelten Vertrag eine Bezahlung. Da der Makler von dieser
Bezahlung leben muß, wird zuerst versuchen das Unternehmen zu
verkaufen von dem er die meiste Provision bekommt.

-mittlerweile kannst du als makler nicht mehr die unternehmen verkaufen, die dir die meiste prov bieten. dann würdest du dich vom markt nicht mehr unterscheiden.

WO BITTE IST DA DIE OBJEKTIVE BERATUNG???

-die kunden werden durch die neuen medien immer aufgeklärter. du kannst es dir als makler nicht mehr erlauben, schlecht zu beraten. sonst bist du schnell weg vom fenster.

Zur Ehrenrettung dieser Berufsgruppe muß angemerkt werden, daß
dies nicht alle Makler machen, es bleibt aber die Tatsache,
daß jeder Makler nur einen Teilausschnitt des Angebotes auf
dem deutschen Markt anbieten kann und somit keine echte
objektive Beratung vohanden sein kann.

  • selbst wenn ein makler nur einen teilausschnitt des deutschen marktes anbietet, arbeitet er objektiver, als der ausschließlichkeitsagent.

Viele Grüße, oliver

Hallo Oliver,

nein, ich arbeite nicht bei einer AO - war aber mal dort - derzeit arbeite ich im Recherchebereich eines Internet-Anbieters.

Eine Auswahl von 40 Gesellschaften ist beachtlich, so das ich vermute, Du hast eine größere Organisation in oder mit der Du arbeitest.

Der aufgeklärte Kunde ist leider noch nicht realisiert, obwohl die diversen Internet-Vergleiche schon einiges dafür tun um eine größere Transparenz am Markt zu bieten.
Leider ist es in diesem Fall meist so, daß häufig ein reiner Beitragsvergleich stattfindet - also unreife Äpfel mit reifen Äpfeln.

Ich möchte auch der Maklerzunft keinesfalls zu nahe treten, da hier naturgemäß die größere Marktbreite angeboten werden sollte. Leider ist dies häufig nicht der Fall - jeder Vermittler (Mehrfachagent oder Makler) hat seine „Lieblingsfirma“ - aus welchem Grund auch immer.

Ich hoffe, wir werden uns noch häufig hier „treffen“ um gleiche -oder gegensätzliche - Meinungen zu vertreten.

Mach´s gut

Thomas

Der Zuschlag widerspricht eigentlich Deiner
Aussage.
Wie man sieht, nimmt die HUK ja Zuschläge in ‚Zweifelsfällen‘!

Grüße

Sebastian