Liebe Experten,
auch für private Krankenkassen scheint die Vertragsfreiheit in bestimmten Situationen ja eingeschränkt zu sein, daher hoffe ich, dass die Frage nicht allzu dumm ist:
Muss eine private KV ihren Mitgliedern für die Zeit nach dem Ausscheiden aus einem bestehenden Vertrag eine Art Anwartschaftsrecht gewähren (gegen Entgelt), oder obliegt dies allein ihrer Entscheidung?
Dies wüsste gern:
Levay
Hallo Levay,
mal sehen, ob ich Dich richtig verstanden habe.
also: jede private KV bietet ihren Kunden eine Anwartschaftversicherung. Und für ein paar Monate bis zu einem Jahr meist sogar kostenlos.
Die Höhe des AW-Beitrages ist bei jeder Versicherung verschieden.
Es gibt 3 Arten
die kostenlose
die kleine AW
die große AW (incl. Weiterzahlung der Altersrückstellungen)
Die beiden letzten können (so es sich für den Kunden rechnet) zeitlich unbegrenzt aufrecht erhalten bleiben-
Grüße
Babalou
also: jede private KV bietet ihren Kunden eine
Anwartschaftversicherung.
Wie ist es, wenn man noch nicht in der PKV ist, weil die Einkommensgrenze noch nicht erreicht ist - bietet jede auch dafür eine Anwartschaft (jetzt Gesundheitscheck, dann später Wechsel in die PKV ohne erneuten Check, dafür bezahlt man dann während der Anwartschaft gewisse Gebühren)?
Viele Grüße
Frank
Hallo,
also, es ist so: Ich BIN privat versichert, aber nur noch für eine Weile. Dann werde ich mich gesetzlich versichern (müssen) und würde gern ein Anwartschaftsrecht haben. Alles, was mich nun interessiert: Muss meine Versicherung mir dies gewähren oder muss sie nicht? Dass ich es bezahlen müsste, kann ich mir denken, aber habe ich einen Anspruch darauf, oder gibt es einen neuen Gesundheitscheck, eine neue Entscheidung also?
Levay
hallo Frank,
das habe ich mal für einen Interessenten mit einer Gesellschaft geschafft. Doch das war eine Sonderabmachung. Und nur für ein halbes Jahr.
Normalerweise: nicht möglich.
Warum weiß ich auch nicht. Könnte doch ein gutes Geschäft für die Versicherung sein: Antrag, Annahme und gleich Anwartschaft = keine Leistungen, aber Geld einnehmen!
Grüße
Babalou
hallo Levay,
Du hast Anspruch darauf. (welche Gesellschaft ist es denn?)
Der Vorteil liegt klar auf der Hand: Du steigst für eine bestimmte Zeit aus dem Vertrag aus und wenn die Vorraussetzungen wieder gegeben sind, dann kommst Du ohne Risikoprüfung wieder in Deinen Vertrag rein. Als wenn Du nie gefehlt hättest.
Weitere Möglichkeit: Du erklärst unwiderruflich Deinen austritt aus der Sozialgemeinschaft GKV.
Allerdings: offiziell kommst du dann nicht mehr rein. Gleichgültig, wie wenig Du verdienst.
Die Praxis zeigt alledings, dass nicht so heiß gegessen wie gekocht wird.
Ich weiß von so manchem, der diese Erklärung gemacht hat, dass er Jahre später, als er unter der BBG verdiente und einen anderen AG hatte, er ohne große Fragen in der Kasse wieder aufgenommen wurde. Ebenso von einem, der vom Arbeitsamt (entschuldigung: Agentur für Arbeit!) bei Arbeitslosigkeit ohne zu Fragen in die Kasse gesteckt wurde.
Nur eines: einen gesetzlichen Anspruch hast du darauf nicht.
Grüße
Babalou
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Danke für deine hilfreiche Antwort. Ich bin derzeit als Student bei der Debeka versichert.
An sich habe ich nichts dagegen, gesetzlich versichert zu sein. Wenn mein Studium abgeschlossen ist, bin ich es eben - es spielt schon deswegen keine Rolle, weil der Studententarif der Debeka nun auch nicht das Gelbe vom Ei ist 
Aber es besteht die Möglichkeit, dass ich mal Richter oder Beamter werde. Und je nachdem, wie bis dahin die gesetzliche Lage ist, wäre es dann ja von Vorteil für mich, mich (teilweise) privat zu versichern. Darum habe ich mir gedacht, dass ich gern ein bisschen Geld zahle für die Gewissheit, dass mich die Debeka dann definitiv wieder aufnehmen wird.
Levay
hallo Levay,
da hast Du nicht gerade die leistungsstärkste erwischt.
Die INTER hat für Studenten 2 klasse Tarife: den CompactCareA und den ComfortlineA (A = Ausbildung) Das sind ganz normale Tarife, aber billiger. So kostet ein Student mit sagen wir mal 22 Jahren ca. 60 Euro! Und das im CC ohne Selbstbeteiligung! Und Abrechnung bis zu 3,5 GOÄ (beim CLA sogar ohne Begrenzung auf die GOÄ)
der CLA ist eigentlich so gut, dass man anschließend drin bleiben kann.
Problem mit denbeiden Tarifen: die nehmen nur gesunde! Das ist für den Meueinsteiger evt. ärgelich. doch für den, der darin ist erfreulioch. Denn die schlechten Risiken (die, die den Beitrag hochtreiben) bleiben draußen.
Ich würde in eine bessere wechseln und dann dort eine Anwartschaftsversicherung machen.
Die DeBeKa geht gerade noch für Beamte, doch für die freie Wirtschaft gibts bessere.
Und bei den Beamten für ein geringes mehr die DBV-Winterthur. Die hat wesentlich bessere Lesitungen.
Grüße
Babalou
Grüße
Babalou
Hallo Babalou,
so wird also richtig beraten - pauschal einfach mal der DeBeKa eine runterhauen und dann Inter und DBV rufen!!!
Wer so berät, den würde ich als Vermögensschadenhaftpflichtversicherer sofort den Vertrag kündigen.
Inter - 100.000 Versicherte in der KKV und 16 Tarifwerke!!! Das ist eindeutig zuviel.
CofortLine - ein Tarif, bei dem die Inter selbst zugibt, das es mit der Beitragsbelastung im Alter ein Problem geben wird, weil in diesem Tarif weniger Alterungsrückstellung gebildet werden muss (habe ich selbstverständlich schriftlich von der Inter)! Das ist der Grund warum das Teil so unverschämt günstig wirkt - und daher wird es sehr hohe und überproportionale Beitragsanpassungen geben. Da reichen die 20-30% vor denen Du an anderer Stelle warnst nicht aus!!!
Viele Grüße
Thorulf Müller
[email protected]
Hallo,
weil Anwartschaften ab Beginn nur für freie Heilfürsorge zulässig sind.
Für die spätere Vollversicherung auf der Basis des heutigen Gesundheitszustandes gibt es Optionstarife!!!
Viele Grüße
Thorulf Müller
[email protected]
Hallo,
mal sehen, ob ich Dich richtig verstanden habe.
also: jede private KV bietet ihren Kunden eine
Anwartschaftversicherung. Und für ein paar Monate bis zu einem
Jahr meist sogar kostenlos.
AUA! Falsch! Nein! - Bei Arbeitslosigkeit ist das von einigen Versicherern angeboten. Maximal 6 Monate beitragsfrei. Bei längerer Beitragsfreiheit (z.B. DKV) muss es nachgezahlt werden!!!
Das ist anders nicht zulässig!
Die Höhe des AW-Beitrages ist bei jeder Versicherung
verschieden.
Das ist richtig!
Es gibt 3 Arten
Das ist falsch! Es gibt zwei - die große und die kleine!
die kostenlose
die kleine AW
die große AW (incl. Weiterzahlung der Altersrückstellungen)
Die beiden letzten können (so es sich für den Kunden rechnet)
zeitlich unbegrenzt aufrecht erhalten bleiben-
Wieder falsch - sie bleibt, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird, betsehen bis der Grund für die Anwartschaft entfällt oder sie endet zu vereinbarten Zeitpunkt.
Viele Grüße
Thorulf Müller
[email protected]
Hallo,
Danke für deine hilfreiche Antwort. Ich bin derzeit als
Student bei der Debeka versichert.
Das bedeutet, dass Du außer der Gesundheitsprüfung keine erworbenen Rechte sichern kannst. Darüber hinaus ist es schwierig in einen besseren Schutz zu wechseln, wenn es notwendig wird und die Gesundheit nicht mehr o.k. ist. Da die DeBeKa keinen Studententarif hat, kann es entweder nur PSKV sein (das ist kein Tarif der DeBeKa, sondern des Verbandes), oder Beamtentarife über Beihilfeansprüche der Eltern!
An sich habe ich nichts dagegen, gesetzlich versichert zu
sein. Wenn mein Studium abgeschlossen ist, bin ich es eben -
es spielt schon deswegen keine Rolle, weil der Studententarif
der Debeka nun auch nicht das Gelbe vom Ei ist 
Aber es besteht die Möglichkeit, dass ich mal Richter oder
Beamter werde. Und je nachdem, wie bis dahin die gesetzliche
Lage ist, wäre es dann ja von Vorteil für mich, mich
(teilweise) privat zu versichern. Darum habe ich mir gedacht,
dass ich gern ein bisschen Geld zahle für die Gewissheit, dass
mich die Debeka dann definitiv wieder aufnehmen wird.
Wenn die erste Beihilfeberechtigung eintritt - nach der Ausbildung - dann muss Dich jede PKV mit maximal 30% Risikozuschlag nehmen!
Viele Grüße
Thorulf Müller
[email protected]