bezahlt die private krankenkasse die ärztlichen leistungen einer kur.
kommt auf den vertrag an
bezahlt die private krankenkasse die ärztlichen leistungen
einer kur.
Hallo, je nach Tarif gibt es div. Leistungen gegen Nachweis der arztlichen Aufwendungen oder Geld pro Tag des Kuraufenthaltes.
Zu beachten ist, dass die klassische Kur (zur Regeneration der Arbeitsfähigkeit) weder eine Thema der GKV noch der PKV ist, sondern eines der Deutschen Rentenversicherung.
Gruß cooler
Standardmäßig aus den üblichen Tarifen nicht.
Es sind in der Regel Zusatzversicherungen notwendig, die selten die medizinischen Leistungen gegen Kostennachqeis, sondern häufiger ein Tagegeld bieten.
Und wie schon gesagt wurde: bei Arbeitnehmern fast immer ein Thema der Rentenversicherung.
bezahlt die private krankenkasse die ärztlichen leistungen
einer kur.Hallo, je nach Tarif gibt es div. Leistungen gegen Nachweis
der arztlichen Aufwendungen oder Geld pro Tag des
Kuraufenthaltes.Zu beachten ist, dass die klassische Kur (zur Regeneration
der Arbeitsfähigkeit) weder eine Thema der GKV noch der PKV
ist, sondern eines der Deutschen Rentenversicherung.
Da aus der Frage nicht hervorgeht, dass es sich hier um einen Arbeitnehmer handelt ist der Hinweis auf die Deutsche Rentenversicherung falsch.
z.B. zahlt bei einem Beamten die Kurkosten der Beihilfeträger bzw. das Versicherungsunternehmen der Behörde.
bezahlt die private krankenkasse die ärztlichen leistungen
einer kur.
dies kommt auf das Versicherungsunternehmen und auf den abgeschlossenen Tarif an.
ohne nähere Angaben darüber, kann hier keine Aussage getroffen werden.
Hallo,
z.B. zahlt bei einem Beamten die Kurkosten der Beihilfeträger
bzw. das Versicherungsunternehmen der Behörde.
…aber nur in Höhe des Beihilfeanspruchs…und der Rest?
Grüße J.K.
Liebe® Fragesteller(in),
die Mitglieder dieses Forums freuen sich auch über Anrede und Gruß
Den Stichwörtern deiner Anfrage ist zu entnehmen, dass du einen bestimmten Versicherer meinst. Bei diesem Versicherer ist die Regelung besonders restriktiv.
- keine bedingungsgemäße Leistung für AHB (Anschluss-Reha)
- kein Verzicht auf Kurortklausel
- kein Verzicht auf Einrede bei gemischten Anstalten.
Dann kannst du nur noch auf Leistung aus gesetzlicher Rentenversicherung oder Berufsgenossenschaft hoffen. Ich hoffe doch, du bist Angestellte®.
Viele Grüße
oscar.
Sorry,
aber woher hast du dieses Wissen? Stimmt so nicht! (Ausnahme Kurortklausel)
Gruß J.K.
aber woher hast du dieses Wissen?
Aus den Bedingungen, denn die sind verbindlich.
- keine AHB: siehe §5 (1) d in Teil I, in den Teilen II u. III* keine Abweichung
- Kurortklausel: hast Du selbst gefunden
- gemischte Anstalten: siehe §4 (5) in Teil I, in den Teilen II u. III* keine Abweichung
- eine kleine Leistung gibt es dann doch noch: 22 bzw. 44 Euro Kurtagegeld.
*) geprüft: alle Volltarife ohne Beihilfe
Wenn Du immer noch anderer Ansicht bist, könntest Du hier mit Angabe der Fundstellen in den Bedingungen glänzen
Viele Grüße
oscar.
Hallo,
Wenn Du immer noch anderer Ansicht bist, könntest Du hier mit
Angabe der Fundstellen in den Bedingungen glänzen
Nett geschrieben von dir. Aber ganz ehrlich: kein Bock auf kleingedrucktes…wenn es nicht sein muss. Arbeite zufällig bei dem Laden…kenne unsere Vorgehensweise. Und, Rechtsansprüche, die lassen sich nicht nur aus Bedingungen ableiten.
Viele Grüße
oscar.
Grüße zurück. Jörg
Autor: Joerg Koenig
Hallo,
z.B. zahlt bei einem Beamten die Kurkosten der Beihilfeträger
bzw. das Versicherungsunternehmen der Behörde.
…aber nur in Höhe des Beihilfeanspruchs…und der Rest?
Grüße J.K.
richtig erkannt,
ob die Debeka eine Kur zahlt, wie z.B. viele andere Krankenversicherungen (auch Beihilfetarife) kann ich nicht beantworten, da mir der Tarif den der Fragende hat, nicht bekannt ist.
Beste Grüß!
Hallo Jörg,
Arbeite zufällig bei dem Laden…
… das war schon meine Vermutung
…kenne unsere Vorgehensweise.
Ich auch, und die ist - von wenigen Ausnahmen abgesehen - in Ordnung. Es ist auch einer der wirtschaftlich stabilsten Krankenversicherer und deshalb in (meinen) Beratungen meist in der engeren Wahl.
Trotzdem drängt sich die Frage auf, warum stetige Regulierungspraxis im Gegensatz zu anderen Versicherern keinen Einzug in die Bedingungen findet. Wenn dein Arbeitgeber §4 (5) MB/KK* niemals ziehen will, dann könnte das auch - wie bei so vielen anderen Versicherern - in Teil II oder den Tarif geschrieben werden. Zumindest für Notfälle sollte man das erwarten können. Sonst müßte ich als Versicherter sogar noch aus dem Rettungshubschrauber meine Krankenversicherung anrufen und eine schriftliche Zusage zur Kostenübernahme im XY-Krankenhaus anfordern. Und das betrifft immerhin jede fünfte Klinik in Deutschland.
(Bisher) stetiges Verhalten und Rechtsanspruch sind zwei Paar Schuhe. Das Interesse fürs Kleingedruckte ist leider nicht sehr ausgeprägt und kommt meist erst dann, wenn größere Probleme auftreten.
Wer sich für eine private Krankenversicherung interessiert, sollte sich auf die Beratung vorbereiten und dabei einen genauen Blick in die Berichte des PKV-Ombutsmannes werfen. Darin ist der Alltag genau dieser Probleme beschrieben. Dein Arbeitgeber hat bisher eine sehr geringe Beschwerdequote. Der Ombutsmann weist aber ausdrücklich darauf hin, dass aufgrund des steigenden Kostendruckes bei allen Versicherern das Kulanzniveau seit Jahren sinkt. Ein Rechtsanspruch ist deshalb immer besser als die Erwartung, dass sich bisheriges Verhalten nicht ändert.
http://www.pkv-ombudsmann.de/taetigkeitsbericht/
Viele Grüße
oscar.
_____________
*) Aus dem „Kleingedruckten“
§ 4 Umfang der Leistungspflicht
(5) Für medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung in Krankenanstalten, die auch Kuren bzw. Sanatoriumsbehandlung durchführen oder Rekonvaleszenten aufnehmen, im Übrigen aber die Voraussetzungen von Abs. 4 erfüllen, werden die tariflichen Leistungen nur dann gewährt, wenn der Versicherer diese vor Beginn der Behandlung schriftlich zugesagt hat.
Hallo,
Ich auch, und die ist - von wenigen Ausnahmen abgesehen - in
Ordnung. Es ist auch einer der wirtschaftlich stabilsten
Krankenversicherer und deshalb in (meinen) Beratungen meist in
der engeren Wahl.
Sehr löblich! Wie kommts? Makler sehen diese Gesellschaft doch oft als rotes Tuch an und wählen (durch ein paar Klicks im Programm) diese Gesellschaft gerne ab ((z.B. wird einfach der PNE vergessen, damit ist „Zahn“ geringer, kein Auslandschutz, kein Einbettzimmer, keine Leistungen im Krankenhaus über die Höchstsätze hinaus…). Dabei kostet der PNE (E steht für Ergänzung) einen Muckenschiss!
Zumindest für Notfälle sollte man das
erwarten können.
Kur und oder Anschlussheilbehandlug = Notfall?
kommt meist erst dann, wenn größere
Probleme auftreten.
In ca. 25 Jahren hatte ich bei meinen Kunden kein Problem dieser Art!
Wer sich für eine private Krankenversicherung interessiert,
sollte sich auf die Beratung vorbereiten und dabei einen
genauen Blick in die Berichte des PKV-Ombutsmannes werfen.
Darin ist der Alltag genau dieser Probleme beschrieben. Dein
Arbeitgeber hat bisher eine sehr geringe Beschwerdequote.
Sind es nicht sogar die gerinsten Beschwerden? Und dass bei der mit Abstand höchsten Versichertenzahl!?
Ombutsmann weist aber ausdrücklich darauf hin, dass aufgrund
des steigenden Kostendruckes bei allen Versicherern das
Kulanzniveau seit Jahren sinkt. Ein Rechtsanspruch ist deshalb
immer besser als die Erwartung, dass sich bisheriges Verhalten
nicht ändert.
In der Tat! Natürlich sollte die PKV auch kein Selbstbedienungsladen sein!
Gruß cooler
Nochmal hallo
Na, gleicher Arbeitgeber?!
Sehr löblich! Wie kommts? Makler sehen diese Gesellschaft doch oft als rotes Tuch an (…)
Wie Du richtig bemerkst, greift die Verallgemeinerung nicht. Es gibt Scharen schlechter Vermittler, ob Makler oder Vertreter. Häufig kommen Beratungsanfragen, bei denen es um die Korrektur der Fehler anderer geht. Die Nachteile des eigenen Vertrages kennen die meisten nicht. Viele Makler weisen darauf nicht hin, weil sie glauben, dadurch den Verkauf zu gefährden. Vertreter sind nicht einmal dazu verpflichtet (vor der Formulierung von Kritik bitte in HGB bzw. Arbeitsvertrag nachlesen!).
Gerade in der Krankenversicherung ist die Naivität der meisten Kunden erschreckend. Wer dann mal richtig krank war, erkennt auch die Parallelen zwischen Krankenversicherung und Ehe nach irischem Recht.
Zumindest für Notfälle sollte man das erwarten können.
Kur und oder Anschlussheilbehandlug = Notfall?
Lies bitte nochmal nach, es ging bei diesem Punkt nicht um Kur/AHB sondern um gemischte Anstalten.
Wir sprechen hier über einen der besten Krankenversicherer. Leider ist die „innere Meinung“ im Konzern noch optimistischer als die Realität. Die quasi-religiöse Verehrung durch die Mitarbeiter und sogar viele Kunden ist eine nette Anekdote. Das gibt es auch bei konkurrierenden Automarken.
Viele Grüße und alles Gute
oscar.
Hallo,
Lies bitte nochmal nach, es ging bei diesem Punkt nicht um
Kur/AHB sondern um gemischte Anstalten.
Alles klar!
Wir sprechen hier über einen der besten Krankenversicherer.
Dann bin ich ja beruhigt!
Leider ist die „innere Meinung“ im Konzern noch optimistischer
Das würde ja bedeuten, die meinen, dass es ein Versicherer ist, der sogar das Universum beherrscht. Mehr als einer der besten (weltlichen Versicherer) kann man ja wohl kaum sein!
Die quasi-religiöse Verehrung durch die
Mitarbeiter und sogar viele Kunden ist eine nette Anekdote.
Wenn Kunden eine Gesellschaft verehren, kann dies aber auf keinen Fall negativ sein!
Das „mit den Mitarbeitern“ hält sich aber durchaus im Rahmen!
Gruß cooler
Die quasi-religiöse Verehrung durch die Mitarbeiter und sogar viele Kunden ist eine nette Anekdote.
Das „mit den Mitarbeitern“ hält sich aber durchaus im Rahmen!
… dann bin ich beruhigt!
Viele Grüße
oscar.
Die Antwort auf diese Frage hat sich zu einem netten Disput zwischen zwei Debeka-Mitarbeitern und einem sachkundigen Dritten entwickelt.
Ich fasse zusammen: Die Debeka zahlt in der Leistungspraxis oft mehr als in ihren sparsam formulierten Bedingungen niedergelegt. Das ist in der Branche bekannt, aber einen Rechtsanspruch daraus abzuleiten, wird schwierig.
Für Kuren in der allgemeinen Form der Frage (keine AHB) dürfte es bei der Debeka jedenfalls auch keine Kostenerstattung geben.