Private Krankentagegeld Vers. wurde gekündigt

Hallo,
Ein Ehepaar hat zum 01.01.2010 für jeden eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen. Bei der ehefrau trat die für zahlungen ab 01.04.2010 ein bis zur austeuerung nach 78 wochen des normalen krankengeldes. da kam dann post,das die in eine anwartschaftszeit umgewandelt wird.

Beim ehemnann trat die für zahlungen ab 12.11.2010 ein.
Im september 2011 kam dann die kündigung für deide ehepartner zum 31.12.2011.

Jetzt möchte das ehepaar eine neue abschliessen, gibt es da probleme wegen kündigung durch die vorversicherung?
Sollte man eine vorversicherung überhaupt angeben???

MFG Vincent

Hallo,

bei dem Text ist mir einiges unklar!

Hallo,
Ein Ehepaar hat zum 01.01.2010 für jeden eine
Krankentagegeldversicherung abgeschlossen.

Bei der ehefrau
trat die für zahlungen ab 01.04.2010 ein bis zur austeuerung
nach 78 wochen des normalen krankengeldes. da kam dann
post,das die in eine anwartschaftszeit umgewandelt wird.

was versteht man unter Umwandlung in eine Anwartschaftszeit ?

Beim ehemnann trat die für zahlungen ab 12.11.2010 ein.
Im september 2011 kam dann die kündigung für deide ehepartner
zum 31.12.2011.

Warum wurde gekündigt ?
Wurden die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet ?

Jetzt möchte das ehepaar eine neue abschliessen, gibt es da
probleme wegen kündigung durch die vorversicherung?
Sollte man eine vorversicherung überhaupt angeben???

Ja - alle Fragen im Antrag müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden!

MFG Vincent

Gruß

Hallo,
Anwartschaftszeit: Die ehefrau ist aus einer reha mit folgendem ergebniss entlassen worden: Erlernter zuletzt ausgeübter beruf nur noch unter 3 std. ausübbar. Aus diesem grund hat die versicherung mit der begründung: Über 50% erwerbsunfähig im beruf die versicherung beendet und in eine anwartschaftsversicherung umgewandelt.

Beide mussten bei vertragsabschluss keine angaben über vorerkrankungen machen. wurde auch nicht nach gefragt. Es gab aber auch keine bei abschluss.

Die neue fragt auch keine vorerkrankungen ab , will nur wissen,ob es bereits eine vorversicherung gab.

Gekündigt wurde mit dem hinweiss, das laut vertrag innerhalb von 3 jahren jederzeit mit kündigungsfrist gekündigt werden kann.

Könnte es probleme geben,eine neue zu bekommen??

MFG

Anwartschaftszeit: Die ehefrau ist aus einer reha mit
folgendem ergebniss entlassen worden: Erlernter zuletzt
ausgeübter beruf nur noch unter 3 std. ausübbar. Aus diesem
grund hat die versicherung mit der begründung: Über 50%
erwerbsunfähig im beruf die versicherung beendet und in eine
anwartschaftsversicherung umgewandelt.

Macht Sinn. Für diesen Beruf wird die Versicherung nicht mehr gebraucht, weil BU, aber für einen anderen (Umschulung) könnte neuerlich Versicherungsschutz gewünscht sein.

Beide mussten bei vertragsabschluss keine angaben über vorerkrankungen machen. wurde auch nicht nach gefragt.

Das kann ich mir kaum vorstellen.

Die neue fragt auch keine vorerkrankungen ab ,

Auch das ist kaum nachvollziebar. Formular noch mal genau ansehen.

will nur wissen, ob es bereits eine vorversicherung gab.

Dann wahrheitsgemäß antworten.

Könnte es probleme geben,eine neue zu bekommen??

Ja.

hallo, fragen nach vorerkrankungen gibt es bei krankenhaustagegeldversicherungen,bei der krankentagegeldversicherung wird wirklich nicht gefragt.

warum sollte es probleme bei einem neu abschluss geben??? man hat sich nichts zu schulden kommen lassen ausser das man erkrankt ist und ins krankentagegeld gefallen ist.

MFG

Hallo,

hallo, fragen nach vorerkrankungen gibt es bei
krankenhaustagegeldversicherungen,

richtig!

bei der krankentagegeldversicherung wird wirklich nicht gefragt.

falsch - mir ist keine Krankentagegeldversicherung bekannt wo es keine Gesundheitsfragen gibt - diese gibt es sogar bei einer Unfall-Tagegeldversicherung.

Du kannst uns doch sicherlich einmal das Versicherungsunternehmen und den Tarif benennen.

Gruß Merger

hallo, fragen nach vorerkrankungen gibt es bei krankenhaustagegeldversicherungen,bei der krankentagegeldversicherung wird wirklich nicht gefragt.

Da verwechselst Du etwas.

warum sollte es probleme bei einem neu abschluss geben???

Schon einmal den Spruch von dem brennenden Haus gehört ? Kunden, die von Gesellschaft 1 als schlechtes Risiko gekündigt werden, werden wohl kaum von Gesellschaft 2 mit offenen Armen empfangen.

Bedingungen, Bedingungen & Bedingungen !
Hallo Patrick,

grundsätzlich darf ein Krankenversicherer das Krankentagegeld (KT) in den ersten drei Jahren kündigen. Das steht so im Versicherungsvertragsgesetz. Er darf das nicht, wenn …

  • für den Beitrag des KT ein Anspruch auf Arbeitgeber-Zuschluß bestand oder

  • der Versicher die „ordentliche Kündigung“ durch den Versicherer in seinen Bedingungen ausschließt. Das ist bei vielen Versicherern der Fall.

Immer die gleiche Geschichte: Was in den Bedingungen steht, interessiert die meisten erst dann wenn es zu spät ist. Die Bedingungen verschiedener Versicherer und Tarife sollte man VOR Vertragsabschluss vergleichen (lassen).

Viele Grüße
oscar.

hallo ,

Hansemerkur, Tarifbeide KT10

Hallo Patrick,

hallo ,

Hansemerkur, Tarifbeide KT10

Du hast recht - Gesundheitsfragen gibt es keine.

Man hat die Wahl einfach den Antrag Online weiter zu leiten und muss dazu noch nicht einmal die Bedingungen lesen.

Allerdings kann man sich den Antrag auch ausdrucken und dann per Post verschicken.

Wenn man dieses tut, muss man eine Erklärung mit folgendem Inhalt unterschreiben:

Mir ist bekannt, dass sich der Versicherungsschutz für die beantragte Krankentagegeldversicherung nicht auf
die der versicherten Person bekannten Erkrankungen oder Unfallfolgen, wegen derer sie in den letzten 12
Monaten vor Beginn des Versicherungsschutzes ärztlich oder therapeutisch beraten oder behandelt wurde,
erstreckt. Diese Einschränkung gilt nur, wenn der Versicherungsfall innerhalb der nächsten 24 Monate seit
Beginn des Versicherungsschutzes eintritt und mit diesen Erkrankungen oder Unfallfolgen in ursächlichem
Zusammenhang steht (vgl. § 5 Abs. 3 AVB/TS).

Und solche Gesellschaften finden durch solche Tricks auch immer wieder Kunden die keine Bedingungen beim Vertragsabschluss lesen.
Da der Abschluss Online beantragt wurde, trägt der Kunde auch die volle Verantwortung.

Gruß Merger

PS: wenn du noch einmal eine Krankenversicherung abschließt, solltest Du dir einen KV-Spezialisten suchen.

Hallo,danke.bei der HUk und DEVK wird ausführlich nach erkrankungen bei der online beantragunggefragt.

MFG

Hallo,

ja das wusste man ja auch. die frage ist ja auch nur:

gibt es bei neuabschluss einer krankentagegeldversicherung evtl. probleme, weil die alte einen gekündigt hat??

MFG

… das ist leicht zu beantworten: JA !

Der Versicherer prüft das Risiko, das er mit Annahme des Antrages eingehen würde. Deshalb werden im Antrag Fragen u.a. nach Vorerkrankungen und Vorversicherungen gestellt.

Grüße
oscar.