Kommt darauf an …
… bei welchem Versicherer man versichert ist.
Wie immer bei privaten Krankenversicherungen gilt auch beim Tagegeld, dass die Musterbedingungen (hier: MB/KT) die Grundlage bilden, darüber regeln die Bedingungen des Versicherers positive und negative Abweichungen davon. Im dritten Schritt regelt der Tarif weitere Details. Eine reine Betrachtung der MB/KT reicht also nicht aus.
Es gibt mehrere Versicherer, die auch während einer Kur das KT leisten. Schlau wäre, sich darum schon bei Vertragsabschluss zu kümmern und sich ein entsprechendes Angebot vom Vermittler erstellen zu lassen. Das Tagegeld muss auch nicht beim gleichen Versicherer wie die Krankheitskostenversicherung (Haupttarif) sein. Das wird von dem meisten Maklern aus Unwissenheit oder Bequemlichkeit nicht beachtet, Vertreter sind ohnehin an „ihren“ Versicherer gebunden.
Viele Grüße
oscar.