Private Krankentagegeldversicherung

Liebe Versicherungsexperten,

im Krankheitsfall wird bei GKV-Versicherten ein gelber Zettel beim Arbeitgeber abgeliefert, den anderen (mit Diagnose) bekommt die Kasse, damit sie auf dieser Basis ggf. Krankengeld zahlen kann.

Wie funktioniert das eigentlich bei der privaten Krankentagegeldversicherung? Mein Doc hat mir nur ein „Zettelchen“ (natürlich ohne Diagnose) für meinen Brötchengeber gegeben. Richtig kompliziert würde es wohl, wenn mich später noch andere (Fach-)Ärtze weiter krankschreiben sollten.

Wie funktioniert es generell und was kann ich tun, damit ich im (hoffentlich nicht eintretenden) Zweifelsfall alles zusammen habe, was ich für die Versicherung brauche?

fragt ein für Informationen dankbarer

Ulrich

hallo Ulrich
mach Dir eine Kopie und sende sie der Versicherung.
Ab der 6. Woche (bei AN) bekommst Du dann 100% des versicherten Geldes.
Bis zu 6 Wochen zahlt der AG Dein Gehalt weiter.
Unterschied zu GKV:
unbegrenzte Zahlung (keine 18 Monate)
100 % des Einkommens (bei Kasse ca. 80% netto)
Grüße
Raimund

Wichtig !! Gut lesen!!
Hallo lieber kranker Ulrich,

also, dass ist bei der Privaten Krankenversicherung viel viel komplizierter. Also,

  1. du musst Dich sofort bei Deiner Versicherung krank melden.
    Das kann entweder telefonisch geschehen ( zu empfehlen, wenn du geringe Karenzzeit hast ) oder schriftlich ( wenn du z.B. 6 Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber hast ).

Sobald Dir die Arbeitsunfähigkeit bekannt ist, SOFORT melden!!!
Erfolgt die Meldung nach Beendigung der Karenzzeit entfällt event. Anspruch auf einen Teil des Krankentagegeldes!
( Karenzzeit sind die Tage, die ohne Krankentagegeldzahlung sind, z.B. bei einem KT 43 -> 6 Wochen , also am 43. Tag hast du Anspruch auf Krankentagegeld, wenn du noch zu 100 % arbeitsunfähig bist. )

Dann schickt Dir Deine Krankenversicherung in der Regel 3 Formulare raus. Das eine ist das sogenannte Pendelformular. Dieses ist das adäquate Formular für den „gelben Schein“ bei der GKV. Damit hat es noch was auf sich, lies mal weiter unten.

Dann erhälst du noch eine „Erklärung des Versicherten“. Auf dieser musst du so Dinge ausfüllen, wie z.B. was du beruflich machst, ob du Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hast und wie lange, ob du selbständig bist, ob du in einer GmbH selbständig bist, wie Dein Berufsbild aussieht.

Ferner erhälst du noch eine „Erklärung des behandelnden Arztes“.
Die muss ebenfalls gemeinsam mit dem vom Arzt ausgefüllten Pendelattest zurückgeschickt werden.

So, dann wird dieses Pendelattest immer zwischen Dir und der Versicherung hin und her pendeln ( so in ca. 10 bis 14-tägigem Abstand ), deshalb auch Pendelattest *gg
Krankentagegeldzahlungen werden immer nur bis zu dem Tag vorgenommen, an dem Dein behandelnder Arzt die Arbeitsunfähigkeit noch bestätigt hat ( nicht wie bei der GKV…
Ausstellung der AU für weitere 2 oder 3 Wochen, dass ist bei der PKV nicht möglich ).

Rechne damit, dass wenn du keine eindeutige Erkrankung hast - *gg wie z.B. Kopf unterm Arm - du zu einer Nachuntersuchung bestellt wirst. Damit überprüft ein unabhängiger Arzt Deine Arbeitsunfähigkeit.

So, sollten noch Fragen offen sein bei diesem doch sehr heiklen und komplexen Thema, mail mich an!! Frag lieber einmal zuviel als einmal zuwenig und sitz dann ohne Geld da… :frowning:

Gute Besserung

Ute

Hallo Raimund,

erlaube mir bitte noch eine kurze Anmerkung:

mach Dir eine Kopie und sende sie der Versicherung.
Ab der 6. Woche (bei AN) bekommst Du dann 100% des
versicherten Geldes.

auch Angestellte haben manchmal mehr als 6 Wochen Lohnfortzahlung. Entscheidend ist, was versichert ist…kann auch schon mal eine Krankentagegeldversicherung sein, die ab dem 183. Tag erst leistet. Deshalb die Karenzzeit prüfen.

Bis zu 6 Wochen zahlt der AG Dein Gehalt weiter.

Bei Beamten und alten Angestellten oder Gesellschaftern auch länger! Wird aber abgefragt von der PKV!

Unterschied zu GKV:
unbegrenzte Zahlung (keine 18 Monate)

nur bei 100% iger Arbeitsunfähigkeit. Die prüfen aber separat ab einer gewissen Arbeitsunfähigkeitsdauer, ob vielleicht eine Berufsunfähigkeit „im Sinne der vertraglichen Vereinbarung“ bestehen könne ( übel übel übel, da anders als eine Berufsunfähigkeit, die man sonst kennt )

100 % des Einkommens (bei Kasse ca. 80% netto)

Nur wenn auch 100 % Einkommen versichert sind. Ansonsten kalendertäglich das Krankentagegeld, das auch versichert wurde. Deshalb: Immer mal gucken, ob das versicherte Krankentagegeld noch dem Einkommen entspricht!! Und gegebenfalls anhand Lohnnachweisen oder bei Selbständigen anhand Steuerbescheiden oder Erklärungen von Steuerberatern ändern lassen!!!

Sorry, aber ich denke mir, dass ist für einen „Privat versicherten Neuling, der das erste Mal krank wird“ sehr wichtig.

ups, hoffentlich jetzt nicht für besserwisserischgehaltenwerdende
Ute
( die sonst sowas nicht mag… )

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Hallo Raimund,

erlaube mir bitte noch eine kurze Anmerkung:

mach Dir eine Kopie und sende sie der Versicherung.
Ab der 6. Woche (bei AN) bekommst Du dann 100% des
versicherten Geldes.

auch Angestellte haben manchmal mehr als 6 Wochen
Lohnfortzahlung. Entscheidend ist, was versichert ist…kann
auch schon mal eine Krankentagegeldversicherung sein, die ab
dem 183. Tag erst leistet. Deshalb die Karenzzeit prüfen.

Das ist zwar richtig…doch dürften 99% ab der 6.Woche ihr Tagegeld erhalten. Daimler zahlt zum Beispiel an seine höchsten AN eine andere Tagegeldkarenzzeit.
Doch prinzipiell richtig.

Bis zu 6 Wochen zahlt der AG Dein Gehalt weiter.

Bei Beamten und alten Angestellten oder Gesellschaftern auch
länger! Wird aber abgefragt von der PKV!

Bei Beamten gibt es so etwas nicht. Er erhält seine Bezüge, bis er Dienstunfähig ist.
Auch alte AN haben genau die gleiche Karenzzeit, wie ein lehrling mit 15 Jahren!

Unterschied zu GKV:
unbegrenzte Zahlung (keine 18 Monate)

nur bei 100% iger Arbeitsunfähigkeit.

falsch: wenn der Arzt den Patienten krank (arbeitsunfähig) schreibt, beurteilt er nicht, ob dieser 100 % oder 50 % Arbeitsunfähig ist.
Wo hast Du denn so etwas her?

Die prüfen aber separat
ab einer gewissen Arbeitsunfähigkeitsdauer, ob vielleicht eine
Berufsunfähigkeit „im Sinne der vertraglichen Vereinbarung“
bestehen könne ( übel übel übel, da anders als eine
Berufsunfähigkeit, die man sonst kennt )

Das ist Unsinn!
Wenn jemand ein 3/4 Jahr arbeitsunfähig ist, dann will sich derjenige doch nicht als berufsunfähig einstufen lassen! Schön dumm wär er auch: das Tagegeld hört in dem Momment zu zahlen auf! Soll heißen, er bekommt nur noch 18 % seines Einkommens! (Erwerbsminderung)

100 % des Einkommens (bei Kasse ca. 80% netto)

Nur wenn auch 100 % Einkommen versichert sind. Ansonsten
kalendertäglich das Krankentagegeld, das auch versichert
wurde. Deshalb: Immer mal gucken, ob das versicherte
Krankentagegeld noch dem Einkommen entspricht!! Und
gegebenfalls anhand Lohnnachweisen oder bei Selbständigen
anhand Steuerbescheiden oder Erklärungen von Steuerberatern
ändern lassen!!!

Auch nicht richtig!
Wenn ein AG den AN bei der Kasse anmeldet, ist er verpflichtet, das genaue Einkommen anzugeben. Macht er das nicht, macht er sich strafbar und muss für den gesamten Schaden aufkommen.

Sorry, aber ich denke mir, dass ist für einen „Privat
versicherten Neuling, der das erste Mal krank wird“ sehr
wichtig.

Richtig, aber nicht das, was Du da erzählst. Das ist deffinitiv falsch!
Grüße
Raimund

Besten Dank für die hilfreichen Infos! *o.w.T.

Hallo Raimund,

besten Dank für Dein Posting.

Aber: Karenzzeit (bei mir länger als 6 Wochen) und Höhe des Tagegeldes sind doch ausschließlich davon abhängig, wie man sich versichert. Ausgeschlossen ist meines Wissens aber generell eine Überversicherung (in Bezug auf Lohnfortzahlung und Höhe des Einkommens).

Es grüßt

Ulrich

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Mail an Raimund/kurzer Hinweis an Fragesteller!

Hallo Raimund,

habe dir zur Klärung gemailt, da dies nicht der Fragestellung dient. Würde mich freuen, wenn du darauf antworten könntest.

Lieber Fragesteller:

ich habe dir lediglich die Informationen gegeben, die bei uns in den „Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Krankentagegeld“ stehen. Bitte überprüf zur Sicherheit nochmal, ob die Angaben korrekt sind. Es kann ja durchaus sein, dass Raimund recht hat und gewisse Dinge bei anderen Gesellschaften anders gehandhabt werden.

Also lieber einmal zuviel nachlesen oder nachfragen, damit alles reibungslos abläuft. Wir haben leider diesbezüglich oft Ärger, weil es ein schwieriges, schlecht zu überblickendes Thema ist; Und die Versicherungsnehmer sich nicht darüber im Klaren sind, dass hier ein privatrechtlicher Vertrag vorliegt.

Nochmals gute Besserung

Ute

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Hallo Ute,

in meinen Versicherungsbedingungen (Debeka) finde ich Ähnliches wie das, was Du gepostet hast.
Meine Vertrag enthält btw. genau die Option, die Du genannt hast (Zahlung ab 183. Tag). :wink:

Mir ging es auch eher um das praktische Vorgehen. Und da hast Du mir gut geholfen. Wenn ich weitere Fragen haben sollte, komme ich gerne auf Dein Angebot zurück und melde mich via E-Mail bei Dir. :smile:)

Herzlichen Dank für Dein Engagment sagt

Ulrich

Hallo Ulrich,

Aber: Karenzzeit (bei mir länger als 6 Wochen) und Höhe des
Tagegeldes sind doch ausschließlich davon abhängig, wie man
sich versichert. Ausgeschlossen ist meines Wissens aber
generell eine Überversicherung (in Bezug auf Lohnfortzahlung
und Höhe des Einkommens).

Korrekt. Eine Überversicherung wird im ersten Krankheitsfall überprüft. Also, selbst wenn jemand sich höher versichert hat
( also z.B. 200 € kalendertäglich ) und lediglich ein Nettoeinkommen von 4000,-€ hätte, würde er nur entsprechend seines Nettoeinkommens das Krankentagegeld bekommen ( also 4000: 30 Tage = 133,33€ ) - obwohl er vielleicht höhere Beiträge gezahlt hat. Gemein, aber ist so.

Deshalb meine Empfehlung: regelmäßig prüfen, ob KT-Höhe noch den Tatsachen entspricht. Man kann hier viel Geld sparen ( falls Tagessatz zu hoch ) oder im Ernstfall nicht bekommen ( wenn man unabsichtlich zu niedrig abgeschlossen hat );ausgenommen diejenigen, die absichtlich zu niedrig abschliessen, als welchen Gründen auch immer.

Falls eine zweite Krankentagegeldversicherung abgeschlossen wurde, muss der Erstversicherer über die zuletzt abgeschlossene informiert werden; falls das der Grund ist, für eine zu niedrig abgeschlossene KT-Höhe :wink:

Ute

Besonderheit bei KT 183 !!!
Hallo Ulrich zum wer weiß wievielten Mal heute *gg

Bei dem KT ist ne Besonderheit:
Wie bei allen KT ab dem 42. Tag:

Solltest du regelmäßig wegen ein und derselben Erkrankung innerhalb ( glaube ich ) eines Jahres ( der Zeitraum ist von der Versicherungsgesellschaft abhängig ) arbeitsunfähig sein, summieren sich die Karenztage.

Beispiel:
du hast ein kaputtes Hüftgelenk. Deswegen wurdest du innerhalb eines halben Jahres mehrfachst krankgeschrieben. Und nun bekommst du noch ne Operation. Dir wird nen neues Hüftgelenk eingebaut. Dann kommst du schnell - mit Reha - auf die Karenzzeit.

Deshalb: auch wenn es nicht wichtig erscheint, immer ne Kopie der AU an die PKV. Hinter AU-Zeiten nachweisen ist schwierig.

Gruß

Ute

hallo Ulrich,
Du darfst nur Dein echtes Nettoeinkommen absichern. Der Staat sagt ganz eindeutig, dass Du Dich an Deiner Krankheit nicht bereichern darfst.
Nettoeinkommen geht folgendermaßen: Dein gesmates nettoeinkommen im Jahr (incl. Weihnachstgeld) + den Beitrag der Versicherung (musst Du ja weiter zahlen) : 12 = Versicherungssumme.
Mehr darf nicht versichert werden. Wäre auch Blödsinn. Wie oft kommt es denn vor, dass Du über 6 Wochen AU bist? Und dafür dann monatlich gutes Geld hinlegen, blos dass ich dann alle 10 Jahre mal 500 Mäuse gut mache? nein, das wäre ein schlechtes Geschäft.
Grüße
Raimund

hallo Ulrich,
Du darfst nur Dein echtes Nettoeinkommen absichern. Der Staat
sagt ganz eindeutig, dass Du Dich an Deiner Krankheit nicht
bereichern darfst.
Nettoeinkommen geht folgendermaßen: Dein gesmates
nettoeinkommen im Jahr (incl. Weihnachstgeld) + den Beitrag
der Versicherung (musst Du ja weiter zahlen) : 12 =
Versicherungssumme.

Hallo Raimund,

nicht ganz unwichtig ist, dass man neben dem, was Du genannt hast, noch die Aufwendungen für die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung absichern kann und wohl auch sollte. Die Arbeitslosenversicherung wird interessanter Weise, wenn ich es richtig weiß, von der Krankentagegeldversicherung direkt ans Arbeitsamt abgeführt, wenn der VN ein nichtselbständiger AN ist.

Es grüßt

Ulrich

Hallo Ulrich, *gg

ist nicht ganz richtig:

nicht ganz unwichtig ist, dass man neben dem, was Du genannt
hast, noch die Aufwendungen für die Renten-, Kranken- und
Pflegeversicherung absichern kann und wohl auch sollte.

Stimmt, aber du musst diese selbst abführen. Ab dem Zeitpunkt, wo die Krankentagegeldversicherung leistet, musst du dafür selbst Sorge tragen. ( eine gute Versicherung weist Dich aber nochmal drauf hin!! )

Die Arbeitslosenversicherung wird interessanter Weise, wenn ich es richtig weiß, von der Krankentagegeldversicherung direkt ans

Arbeitsamt abgeführt, wenn der VN ein nichtselbständiger AN
ist.

Ähm, das ist mir neu. So nen Fall hatte ich noch nie?!? Steht das bei Dir im Vertrag?

Gruß Ute
( zum zehntausendsmal )

Hallo Ute,

Ähm, das ist mir neu. So nen Fall hatte ich noch nie?!? Steht
das bei Dir im Vertrag?

Ist aber so. Per Gesetz jede. :smile:

Guckst du hier:

http://www.sozialgesetzbuch.de

SGB III §349 Abs. 4

Gruß
Marco

Hallo Raimund,

Bei Beamten gibt es so etwas nicht. Er erhält seine Bezüge,
bis er Dienstunfähig ist.
Auch alte AN haben genau die gleiche Karenzzeit, wie ein
lehrling mit 15 Jahren!

Das stimmt schon, was Ute sagt. Ältere AN haben häufiger eine AT-Regelung, als die Menschen heutzutage. Und in diesen Regelungen steht dann eben eine Karenzzeit von mehr als 42 Tagen. Man wollte den Arbeitgeber ja hochloben.

falsch: wenn der Arzt den Patienten krank (arbeitsunfähig)
schreibt, beurteilt er nicht, ob dieser 100 % oder 50 %
Arbeitsunfähig ist.

Definitiv so Raimund. Der Arzt bescheinigt arbeitsunfähig oder nicht. KTG gibt es nur bei 100% Arbeitsunfähigkeit. Alles oder Nichts gilt hier. Er würde aber ggf. auch feststellen, dass der Mensch prozentual arbeitsfähig ist. In einigen Berufen sind gewisse Krankheiten nämlich vernachlässigbar.

Wenn jemand ein 3/4 Jahr arbeitsunfähig ist, dann will sich
derjenige doch nicht als berufsunfähig einstufen lassen! Schön
dumm wär er auch: das Tagegeld hört in dem Momment zu zahlen
auf! Soll heißen, er bekommt nur noch 18 % seines Einkommens!
(Erwerbsminderung)

Schon klar, dass er es nicht frewillig will.
Nur wenn jemand eine Querschnittslähmung erleidet, dann wird die Versicherung schon bemüht sein, ihn BU zu bekommen.
Deswegen wird eigentlich auch immer nach der Heilungschance gefragt.

Wenn ein AG den AN bei der Kasse anmeldet, ist er
verpflichtet, das genaue Einkommen anzugeben. Macht er das
nicht, macht er sich strafbar und muss für den gesamten
Schaden aufkommen.

Nur bei einer Privaten muss er es nicht. Das muss alleinig der Vertragspartner machen. Der AN.

Gruß
Marco

Danke! und schon wieder was Neues gelernt :smile:
owT